bien, Indien und China, wo aber die Handlung nicht so gemischt und mannigfaltig, als in Europa ist, haben die Schiffe gröstenteils nur Einen Be- frachter, der auch deren Eigner ist.
Unter diesen Umständen war und ist noch die Schiffahrt an sich kein Gegenstand des Gewinns für deren Eigner. Dieser wird die Kosten des Schiffs mit in die Rechnung der Handlung schlagen, welche er mit diesem Schiffe betreibt, und den Wehrt dessel- ben als ein auf Gewinn und Verlust laufendes Capital ansehen, das ihm nur durch den Gewinn von seiner Handlung ersezt werden kann. Auf eben diesen Fuß wird gewissermassen, wie ich weiter unten §. 10 zeigen werde, die Rechnung von den Eignern der Schiffe, wenigstens in unsern Gegenden, geführt.
§. 3.
In unsern Zeiten giebt vorzüglich der Colonie- Handel Kaufleuten, die aus demselben ihr Haupt- werk machen, Anlaß zur Erbauung oder Anschaffung eigner Schiffe zum Behuf dieses ihres eigenen Han- dels. Man nennt dieselben in Frankreich Arma- töre, (von armer ein Schiff ausrüsten,) wie denn diese Worte überhaupt für das gelten, was wir in Deutschland Rehder und ausrehden nennen. Noch mehr bedürfen eigener Schiffe die im Mutter-
A 2
Cap. 1. Von der Schiffahrt.
bien, Indien und China, wo aber die Handlung nicht ſo gemiſcht und mannigfaltig, als in Europa iſt, haben die Schiffe groͤſtenteils nur Einen Be- frachter, der auch deren Eigner iſt.
Unter dieſen Umſtaͤnden war und iſt noch die Schiffahrt an ſich kein Gegenſtand des Gewinns fuͤr deren Eigner. Dieſer wird die Koſten des Schiffs mit in die Rechnung der Handlung ſchlagen, welche er mit dieſem Schiffe betreibt, und den Wehrt deſſel- ben als ein auf Gewinn und Verluſt laufendes Capital anſehen, das ihm nur durch den Gewinn von ſeiner Handlung erſezt werden kann. Auf eben dieſen Fuß wird gewiſſermaſſen, wie ich weiter unten §. 10 zeigen werde, die Rechnung von den Eignern der Schiffe, wenigſtens in unſern Gegenden, gefuͤhrt.
§. 3.
In unſern Zeiten giebt vorzuͤglich der Colonie- Handel Kaufleuten, die aus demſelben ihr Haupt- werk machen, Anlaß zur Erbauung oder Anſchaffung eigner Schiffe zum Behuf dieſes ihres eigenen Han- dels. Man nennt dieſelben in Frankreich Arma- toͤre, (von armer ein Schiff ausruͤſten,) wie denn dieſe Worte uͤberhaupt fuͤr das gelten, was wir in Deutſchland Rehder und ausrehden nennen. Noch mehr beduͤrfen eigener Schiffe die im Mutter-
A 2
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><divn="5"><p><pbfacs="#f0011"n="3"/><fwplace="top"type="header">Cap. 1. Von der Schiffahrt.</fw><lb/>
bien, Indien und China, wo aber die Handlung<lb/>
nicht ſo gemiſcht und mannigfaltig, als in Europa<lb/>
iſt, haben die Schiffe groͤſtenteils nur Einen Be-<lb/>
frachter, der auch deren Eigner iſt.</p><lb/><p>Unter dieſen Umſtaͤnden war und iſt noch die<lb/>
Schiffahrt an ſich kein Gegenſtand des Gewinns fuͤr<lb/>
deren Eigner. Dieſer wird die Koſten des Schiffs<lb/>
mit in die Rechnung der Handlung ſchlagen, welche<lb/>
er mit dieſem Schiffe betreibt, und den Wehrt deſſel-<lb/>
ben als ein auf Gewinn und Verluſt laufendes<lb/>
Capital anſehen, das ihm nur durch den Gewinn<lb/>
von ſeiner Handlung erſezt werden kann. Auf eben<lb/>
dieſen Fuß wird gewiſſermaſſen, wie ich weiter unten<lb/>
§. 10 zeigen werde, die Rechnung von den Eignern<lb/>
der Schiffe, wenigſtens in unſern Gegenden, gefuͤhrt.</p></div><lb/><divn="5"><head>§. 3.</head><lb/><p>In unſern Zeiten giebt vorzuͤglich der Colonie-<lb/>
Handel Kaufleuten, die aus demſelben ihr Haupt-<lb/>
werk machen, Anlaß zur Erbauung oder Anſchaffung<lb/>
eigner Schiffe zum Behuf dieſes ihres eigenen Han-<lb/>
dels. Man nennt dieſelben in Frankreich <hirendition="#g">Arma-<lb/>
toͤre</hi>, (von <hirendition="#aq">armer</hi> ein Schiff ausruͤſten,) wie denn<lb/>
dieſe Worte uͤberhaupt fuͤr das gelten, was wir in<lb/>
Deutſchland <hirendition="#g">Rehder</hi> und <hirendition="#g">ausrehden</hi> nennen.<lb/>
Noch mehr beduͤrfen eigener Schiffe die im Mutter-<lb/><fwplace="bottom"type="sig">A 2</fw><lb/></p></div></div></div></div></div></body></text></TEI>
[3/0011]
Cap. 1. Von der Schiffahrt.
bien, Indien und China, wo aber die Handlung
nicht ſo gemiſcht und mannigfaltig, als in Europa
iſt, haben die Schiffe groͤſtenteils nur Einen Be-
frachter, der auch deren Eigner iſt.
Unter dieſen Umſtaͤnden war und iſt noch die
Schiffahrt an ſich kein Gegenſtand des Gewinns fuͤr
deren Eigner. Dieſer wird die Koſten des Schiffs
mit in die Rechnung der Handlung ſchlagen, welche
er mit dieſem Schiffe betreibt, und den Wehrt deſſel-
ben als ein auf Gewinn und Verluſt laufendes
Capital anſehen, das ihm nur durch den Gewinn
von ſeiner Handlung erſezt werden kann. Auf eben
dieſen Fuß wird gewiſſermaſſen, wie ich weiter unten
§. 10 zeigen werde, die Rechnung von den Eignern
der Schiffe, wenigſtens in unſern Gegenden, gefuͤhrt.
§. 3.
In unſern Zeiten giebt vorzuͤglich der Colonie-
Handel Kaufleuten, die aus demſelben ihr Haupt-
werk machen, Anlaß zur Erbauung oder Anſchaffung
eigner Schiffe zum Behuf dieſes ihres eigenen Han-
dels. Man nennt dieſelben in Frankreich Arma-
toͤre, (von armer ein Schiff ausruͤſten,) wie denn
dieſe Worte uͤberhaupt fuͤr das gelten, was wir in
Deutſchland Rehder und ausrehden nennen.
Noch mehr beduͤrfen eigener Schiffe die im Mutter-
A 2
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792, S. 3. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung02_1792/11>, abgerufen am 30.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.