del nimmt folglich zu, wenn die Zinsen niedrig sind, weil alsdann ein verständiger Landwirt Vorteil dabei findet, wenn er z. E. 10000 Rtlr. zu 4 pr. C. lei- hen, und durch Verbesserung seines Guts 600 Rtlr. jährlich mehr gewinnen kann.
§. 7.
In einem Lande, das öffentliche Schulden hat und seinen Credit fest erhält, richten sich die Zinsen für dies Gewerbe unter seinen Bürgern gar sehr nach den Zinsen der Staatsschulden, doch so, daß dieselben immer etwas höher, als diese, bleiben. Z. E. in Hamburg sind die Zinsen, welche die Kammer giebt, seit funfzig Jahren fast beständig 21/2 pr. C. Courant von Bco, das ist etwa 2 pr. C. in gleich gerechnetem Gelde gewesen. Vor etwa 20 Jahren stiegen sie auf 3 pr. Bco von Banco; die Zinsen in Häusern sind 3 bis 4 pr. C. Cour. von Banco, und die Zinsen von sichern Kaufleuten 4 pr. C. Bco. von Banco. In England hat sich dies noch deutlicher gezeigt. Wenn aber der Staat oder der Fürst Schulden macht, ohne sichern Credit zu haben, wie in Frankreich, wo der König sonst Macht hatte, sein Wort zu brechen, so erhalten sich die Zinsen in Privatgeschäften gleich hoch mit den öffentlichen, oder noch wol niedriger. Wenn aber die Fürsten ohne Regel und ohne allen Credit Schulden machen, wie wir so viele Beispiele von deutschen Fürsten haben, so hat dies auf die Privat-
1. Buch. Vom Gelde.
del nimmt folglich zu, wenn die Zinſen niedrig ſind, weil alsdann ein verſtaͤndiger Landwirt Vorteil dabei findet, wenn er z. E. 10000 Rtlr. zu 4 pr. C. lei- hen, und durch Verbeſſerung ſeines Guts 600 Rtlr. jaͤhrlich mehr gewinnen kann.
§. 7.
In einem Lande, das oͤffentliche Schulden hat und ſeinen Credit feſt erhaͤlt, richten ſich die Zinſen fuͤr dies Gewerbe unter ſeinen Buͤrgern gar ſehr nach den Zinſen der Staatsſchulden, doch ſo, daß dieſelben immer etwas hoͤher, als dieſe, bleiben. Z. E. in Hamburg ſind die Zinſen, welche die Kammer giebt, ſeit funfzig Jahren faſt beſtaͤndig 2½ pr. C. Courant von Bco, das iſt etwa 2 pr. C. in gleich gerechnetem Gelde geweſen. Vor etwa 20 Jahren ſtiegen ſie auf 3 pr. Bco von Banco; die Zinſen in Haͤuſern ſind 3 bis 4 pr. C. Cour. von Banco, und die Zinſen von ſichern Kaufleuten 4 pr. C. Bco. von Banco. In England hat ſich dies noch deutlicher gezeigt. Wenn aber der Staat oder der Fuͤrſt Schulden macht, ohne ſichern Credit zu haben, wie in Frankreich, wo der Koͤnig ſonſt Macht hatte, ſein Wort zu brechen, ſo erhalten ſich die Zinſen in Privatgeſchaͤften gleich hoch mit den oͤffentlichen, oder noch wol niedriger. Wenn aber die Fuͤrſten ohne Regel und ohne allen Credit Schulden machen, wie wir ſo viele Beiſpiele von deutſchen Fuͤrſten haben, ſo hat dies auf die Privat-
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><divn="5"><p><pbfacs="#f0060"n="38"/><fwplace="top"type="header">1. Buch. Vom Gelde.</fw><lb/>
del nimmt folglich zu, wenn die Zinſen niedrig ſind,<lb/>
weil alsdann ein verſtaͤndiger Landwirt Vorteil dabei<lb/>
findet, wenn er z. E. 10000 Rtlr. zu 4 pr. C. lei-<lb/>
hen, und durch Verbeſſerung ſeines Guts 600 Rtlr.<lb/>
jaͤhrlich mehr gewinnen kann.</p></div><lb/><divn="5"><head>§. 7.</head><lb/><p>In einem Lande, das oͤffentliche Schulden hat<lb/>
und ſeinen Credit feſt erhaͤlt, richten ſich die Zinſen<lb/>
fuͤr dies Gewerbe unter ſeinen Buͤrgern gar ſehr nach<lb/>
den Zinſen der Staatsſchulden, doch ſo, daß dieſelben<lb/>
immer etwas hoͤher, als dieſe, bleiben. Z. E. in<lb/>
Hamburg ſind die Zinſen, welche die Kammer giebt,<lb/>ſeit funfzig Jahren faſt beſtaͤndig 2½ pr. C. Courant<lb/>
von Bco, das iſt etwa 2 pr. C. in gleich gerechnetem<lb/>
Gelde geweſen. Vor etwa 20 Jahren ſtiegen ſie auf<lb/>
3 pr. Bco von Banco; die Zinſen in Haͤuſern ſind<lb/>
3 bis 4 pr. C. Cour. von Banco, und die Zinſen<lb/>
von ſichern Kaufleuten 4 pr. C. Bco. von Banco. In<lb/>
England hat ſich dies noch deutlicher gezeigt. Wenn<lb/>
aber der Staat oder der Fuͤrſt Schulden macht, ohne<lb/>ſichern Credit zu haben, wie in Frankreich, wo der<lb/>
Koͤnig ſonſt Macht hatte, ſein Wort zu brechen, ſo<lb/>
erhalten ſich die Zinſen in Privatgeſchaͤften gleich hoch<lb/>
mit den oͤffentlichen, oder noch wol niedriger. Wenn<lb/>
aber die Fuͤrſten ohne Regel und ohne allen Credit<lb/>
Schulden machen, wie wir ſo viele Beiſpiele von<lb/>
deutſchen Fuͤrſten haben, ſo hat dies auf die Privat-<lb/></p></div></div></div></div></div></body></text></TEI>
[38/0060]
1. Buch. Vom Gelde.
del nimmt folglich zu, wenn die Zinſen niedrig ſind,
weil alsdann ein verſtaͤndiger Landwirt Vorteil dabei
findet, wenn er z. E. 10000 Rtlr. zu 4 pr. C. lei-
hen, und durch Verbeſſerung ſeines Guts 600 Rtlr.
jaͤhrlich mehr gewinnen kann.
§. 7.
In einem Lande, das oͤffentliche Schulden hat
und ſeinen Credit feſt erhaͤlt, richten ſich die Zinſen
fuͤr dies Gewerbe unter ſeinen Buͤrgern gar ſehr nach
den Zinſen der Staatsſchulden, doch ſo, daß dieſelben
immer etwas hoͤher, als dieſe, bleiben. Z. E. in
Hamburg ſind die Zinſen, welche die Kammer giebt,
ſeit funfzig Jahren faſt beſtaͤndig 2½ pr. C. Courant
von Bco, das iſt etwa 2 pr. C. in gleich gerechnetem
Gelde geweſen. Vor etwa 20 Jahren ſtiegen ſie auf
3 pr. Bco von Banco; die Zinſen in Haͤuſern ſind
3 bis 4 pr. C. Cour. von Banco, und die Zinſen
von ſichern Kaufleuten 4 pr. C. Bco. von Banco. In
England hat ſich dies noch deutlicher gezeigt. Wenn
aber der Staat oder der Fuͤrſt Schulden macht, ohne
ſichern Credit zu haben, wie in Frankreich, wo der
Koͤnig ſonſt Macht hatte, ſein Wort zu brechen, ſo
erhalten ſich die Zinſen in Privatgeſchaͤften gleich hoch
mit den oͤffentlichen, oder noch wol niedriger. Wenn
aber die Fuͤrſten ohne Regel und ohne allen Credit
Schulden machen, wie wir ſo viele Beiſpiele von
deutſchen Fuͤrſten haben, ſo hat dies auf die Privat-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792, S. 38. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung01_1792/60>, abgerufen am 16.07.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.