sich, daß das zum Behuf der Bedürfnisse des Staats gemachte Papiergeld doch eine wahre bei der Na- tion gemachte Schuld gewesen sei, wenigstens ganz ähnliche Folgen für die Regenten, wie wirklich an- geliehenes Capital, habe.
§. 17.
An diesen Handel mit Actien und Staatspapieren, von welchem diese doch noch ein wirklicher Gegen- stand sind, knüpft sich in manchen Staaten, inson- derheit in England, ein Handel, von welchem diese Papiere nur zum Schein der Gegenstand sind. Man unterscheidet ihn in England von jenem Handel (Stocks-Trade) durch die Benennung (Stocks- Jobbery). Man wird sogleich einsehen, was er bedeute, wenn man das nachliest, was ich oben §. 7. von dem leeren Prämienhandel gesagt habe. Denn in dieser Stocks-Jobbery ist es blos auf den Unterschied in dem Preise der Stocks abgesehen, den ein Teil dem andern bezahlt, und kein Staatspa- pier geht von dem Verkäufer zu dem Käufer über. Die Sache ganz zu verstehen, muß man wissen, daß freilich der reelle Stockshandel so lebhaft in Lon- don fortgehe, daß an jedem Wochentage Berände- rungen in deren Preisen entstehen, welche in den öffentlichen Papieren angedeutet werden. Aber das Eigentuhm derselben kann nur durch Umschreibung
3. Buch. Verſchiedene Arten der Handl.
ſich, daß das zum Behuf der Beduͤrfniſſe des Staats gemachte Papiergeld doch eine wahre bei der Na- tion gemachte Schuld geweſen ſei, wenigſtens ganz aͤhnliche Folgen fuͤr die Regenten, wie wirklich an- geliehenes Capital, habe.
§. 17.
An dieſen Handel mit Actien und Staatspapieren, von welchem dieſe doch noch ein wirklicher Gegen- ſtand ſind, knuͤpft ſich in manchen Staaten, inſon- derheit in England, ein Handel, von welchem dieſe Papiere nur zum Schein der Gegenſtand ſind. Man unterſcheidet ihn in England von jenem Handel (Stocks-Trade) durch die Benennung (Stocks- Jobbery). Man wird ſogleich einſehen, was er bedeute, wenn man das nachliest, was ich oben §. 7. von dem leeren Praͤmienhandel geſagt habe. Denn in dieſer Stocks-Jobbery iſt es blos auf den Unterſchied in dem Preiſe der Stocks abgeſehen, den ein Teil dem andern bezahlt, und kein Staatspa- pier geht von dem Verkaͤufer zu dem Kaͤufer uͤber. Die Sache ganz zu verſtehen, muß man wiſſen, daß freilich der reelle Stockshandel ſo lebhaft in Lon- don fortgehe, daß an jedem Wochentage Beraͤnde- rungen in deren Preiſen entſtehen, welche in den oͤffentlichen Papieren angedeutet werden. Aber das Eigentuhm derſelben kann nur durch Umſchreibung
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3. Buch. Verſchiedene Arten der Handl.
ſich, daß das zum Behuf der Beduͤrfniſſe des Staats
gemachte Papiergeld doch eine wahre bei der Na-
tion gemachte Schuld geweſen ſei, wenigſtens ganz
aͤhnliche Folgen fuͤr die Regenten, wie wirklich an-
geliehenes Capital, habe.
§. 17.
An dieſen Handel mit Actien und Staatspapieren,
von welchem dieſe doch noch ein wirklicher Gegen-
ſtand ſind, knuͤpft ſich in manchen Staaten, inſon-
derheit in England, ein Handel, von welchem dieſe
Papiere nur zum Schein der Gegenſtand ſind. Man
unterſcheidet ihn in England von jenem Handel
(Stocks-Trade) durch die Benennung (Stocks-
Jobbery). Man wird ſogleich einſehen, was er
bedeute, wenn man das nachliest, was ich oben
§. 7. von dem leeren Praͤmienhandel geſagt habe.
Denn in dieſer Stocks-Jobbery iſt es blos auf den
Unterſchied in dem Preiſe der Stocks abgeſehen, den
ein Teil dem andern bezahlt, und kein Staatspa-
pier geht von dem Verkaͤufer zu dem Kaͤufer uͤber.
Die Sache ganz zu verſtehen, muß man wiſſen,
daß freilich der reelle Stockshandel ſo lebhaft in Lon-
don fortgehe, daß an jedem Wochentage Beraͤnde-
rungen in deren Preiſen entſtehen, welche in den
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Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792, S. 302. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung01_1792/324>, abgerufen am 16.07.2024.
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