Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792.Cap. 6. Von minder gewöhnl. Handl. Ende machten, sie auch Brasilien verlohr, und ihrDividend zulezt auf 2 p. C. fiel, die jedoch aus sichern Einkünften von den Colonien sich sammelten, schwand der Preis ihrer Actien bis auf 30 p. C. Aber erst diesem Jahrhundert war es vorbehalten, daß in grossen handelnden Staaten der kurzsichtige Bürger von seinen Obern selbst, oder wenigstens unter deren Augen und Nachsicht, durch einen Actienhandel betöhrt wurde. Dies geschah bekanntlich zuerst in Frankreich in den Jahren 1718 bis 1720, demnächst in England durch Nachsicht des Hofes und Collision einzelner Grossen mit der nicht lange vorher entstan- denen Südsee-Companie. Nie kann die Betöhrung weiter gehen, als sie damals bei den Briten gieng. Ich werde in den Zusäzen mehr davon sagen. Das lezte Beispiel hat Dänemark gegeben, als es durch Errichtung vieler Companien auf einmal die Vor- teile des lezten Seekrieges recht gros für sich zu ma- chen suchte, aber eben dadurch sie sich fast ganz ent- wischen lies. §. 11. Die Staatsschulden sind ebenfalls ein Gegenstand T 2
Cap. 6. Von minder gewoͤhnl. Handl. Ende machten, ſie auch Braſilien verlohr, und ihrDividend zulezt auf 2 p. C. fiel, die jedoch aus ſichern Einkuͤnften von den Colonien ſich ſammelten, ſchwand der Preis ihrer Actien bis auf 30 p. C. Aber erſt dieſem Jahrhundert war es vorbehalten, daß in groſſen handelnden Staaten der kurzſichtige Buͤrger von ſeinen Obern ſelbſt, oder wenigſtens unter deren Augen und Nachſicht, durch einen Actienhandel betoͤhrt wurde. Dies geſchah bekanntlich zuerſt in Frankreich in den Jahren 1718 bis 1720, demnaͤchſt in England durch Nachſicht des Hofes und Colliſion einzelner Groſſen mit der nicht lange vorher entſtan- denen Suͤdſee-Companie. Nie kann die Betoͤhrung weiter gehen, als ſie damals bei den Briten gieng. Ich werde in den Zuſaͤzen mehr davon ſagen. Das lezte Beiſpiel hat Daͤnemark gegeben, als es durch Errichtung vieler Companien auf einmal die Vor- teile des lezten Seekrieges recht gros fuͤr ſich zu ma- chen ſuchte, aber eben dadurch ſie ſich faſt ganz ent- wiſchen lies. §. 11. Die Staatsſchulden ſind ebenfalls ein Gegenſtand T 2
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Cap. 6. Von minder gewoͤhnl. Handl.
Ende machten, ſie auch Braſilien verlohr, und ihr
Dividend zulezt auf 2 p. C. fiel, die jedoch aus
ſichern Einkuͤnften von den Colonien ſich ſammelten,
ſchwand der Preis ihrer Actien bis auf 30 p. C.
Aber erſt dieſem Jahrhundert war es vorbehalten,
daß in groſſen handelnden Staaten der kurzſichtige
Buͤrger von ſeinen Obern ſelbſt, oder wenigſtens unter
deren Augen und Nachſicht, durch einen Actienhandel
betoͤhrt wurde. Dies geſchah bekanntlich zuerſt in
Frankreich in den Jahren 1718 bis 1720, demnaͤchſt
in England durch Nachſicht des Hofes und Colliſion
einzelner Groſſen mit der nicht lange vorher entſtan-
denen Suͤdſee-Companie. Nie kann die Betoͤhrung
weiter gehen, als ſie damals bei den Briten gieng.
Ich werde in den Zuſaͤzen mehr davon ſagen. Das
lezte Beiſpiel hat Daͤnemark gegeben, als es durch
Errichtung vieler Companien auf einmal die Vor-
teile des lezten Seekrieges recht gros fuͤr ſich zu ma-
chen ſuchte, aber eben dadurch ſie ſich faſt ganz ent-
wiſchen lies.
§. 11.
Die Staatsſchulden ſind ebenfalls ein Gegenſtand
des Handels, wenn ihr Wehrt eines Steigens und
Fallens faͤhig iſt. Das aber ſind ſie nicht, wenn ſie
unter eben der Bedingung gemacht werden, unter
welcher Privatperſonen eine der andern Geld leihen,
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