Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792.Cap. 5. Von Handlungs-Companien. Vermögensumstände nicht gestatten viele Actien zunehmen, ist daher von der Direction ausgeschlossen. §. 4. Fallen die Geschäfte der Companie gewinnvoll §. 5. In der Handlung älterer Zeiten mag es freilich Cap. 5. Von Handlungs-Companien. Vermoͤgensumſtaͤnde nicht geſtatten viele Actien zunehmen, iſt daher von der Direction ausgeſchloſſen. §. 4. Fallen die Geſchaͤfte der Companie gewinnvoll §. 5. In der Handlung aͤlterer Zeiten mag es freilich <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <p><pb facs="#f0275" n="253"/><fw place="top" type="header">Cap. 5. Von Handlungs-Companien.</fw><lb/> Vermoͤgensumſtaͤnde nicht geſtatten viele Actien zu<lb/> nehmen, iſt daher von der Direction ausgeſchloſſen.</p> </div><lb/> <div n="5"> <head>§. 4.</head><lb/> <p>Fallen die Geſchaͤfte der Companie gewinnvoll<lb/> aus, ſo wird der Vorteil nach Procenten des Capi-<lb/> tals einer jeden Actie an die Teilnehmer, bei einigen<lb/> jaͤhrlich, bei andern halbjaͤhrlich, ausgezahlt. Dies<lb/> nennt man das <hi rendition="#g">Dividend</hi>. Wenn dies Dividend<lb/> ſteigt, ſo ſteigt natuͤrlich der Wehrt der Actien bei<lb/> jedem Verkauf derſelben, und ſinkt, wenn dies Di-<lb/> vidend klein iſt. Hieraus entſteht der ſo bekannte<lb/><hi rendition="#g">Actien-Handel</hi>, von welchem ich in dem naͤch-<lb/> ſten Capitel mehr ſagen werde.</p> </div><lb/> <div n="5"> <head>§. 5.</head><lb/> <p>In der Handlung aͤlterer Zeiten mag es freilich<lb/> nicht an Verbindungen mehrerer Kaufleute, zur Be-<lb/> treibung gewiſſer Handlungsgeſchaͤfte, gefehlt haben,<lb/> zu welchen die Geldkraͤfte einzelner nicht hinreichten.<lb/> Aber ſolche Handlungs-Companien, als welche unſer<lb/> Zeitalter hat, kannte die Vorzeit nicht. Der Zwek<lb/> ſowol, als der Grund der Vereinigung mehrerer<lb/> Staͤdte in dem Hanſeatiſchen Bunde, war einer ganz<lb/> andern Art. Als am Ende des 15ten Jahrhunderts<lb/> die Portugieſen ſich in den Beſiz der directen Hand-<lb/> lung auf Indien ſezten, und ein ganzes Jahrhundert<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [253/0275]
Cap. 5. Von Handlungs-Companien.
Vermoͤgensumſtaͤnde nicht geſtatten viele Actien zu
nehmen, iſt daher von der Direction ausgeſchloſſen.
§. 4.
Fallen die Geſchaͤfte der Companie gewinnvoll
aus, ſo wird der Vorteil nach Procenten des Capi-
tals einer jeden Actie an die Teilnehmer, bei einigen
jaͤhrlich, bei andern halbjaͤhrlich, ausgezahlt. Dies
nennt man das Dividend. Wenn dies Dividend
ſteigt, ſo ſteigt natuͤrlich der Wehrt der Actien bei
jedem Verkauf derſelben, und ſinkt, wenn dies Di-
vidend klein iſt. Hieraus entſteht der ſo bekannte
Actien-Handel, von welchem ich in dem naͤch-
ſten Capitel mehr ſagen werde.
§. 5.
In der Handlung aͤlterer Zeiten mag es freilich
nicht an Verbindungen mehrerer Kaufleute, zur Be-
treibung gewiſſer Handlungsgeſchaͤfte, gefehlt haben,
zu welchen die Geldkraͤfte einzelner nicht hinreichten.
Aber ſolche Handlungs-Companien, als welche unſer
Zeitalter hat, kannte die Vorzeit nicht. Der Zwek
ſowol, als der Grund der Vereinigung mehrerer
Staͤdte in dem Hanſeatiſchen Bunde, war einer ganz
andern Art. Als am Ende des 15ten Jahrhunderts
die Portugieſen ſich in den Beſiz der directen Hand-
lung auf Indien ſezten, und ein ganzes Jahrhundert
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