Viertes Capitel. Von der Bestimmung des Preises der Waareu im grossen Handel, den Waarenberechnungen, der Nachfrage und den Speculationen eines Kauf- manns.
§. 1.
Die im vorigen Capitel bemerkten Umstände be- stimmen grossenteils den Preis der Waaren im inlän- dischen Handel, oder, wenn auch die Waare eine fremde ist, in dem Handel, der zwischen Bürgern Eines Staats damit getrieben wird.
Sie kommen auch meistenteils in der Berech- nung wieder vor, die der Kaufmann machen muß, der aus fremden Ländern Waaren verschreibt, oder sie dahin verkauft. Aber dieser hat noch eine Menge Dinge in seine Rechnung zu bringen, ehe er den natürlichen Wehrt, das ist, den durch alle daran gewandte Kosten bestimmten Preis, unter welchem er nicht ohne Schaden verkaufen kann, fest zu sezen im Stande ist.
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Viertes Capitel. Von der Beſtimmung des Preiſes der Waareu im groſſen Handel, den Waarenberechnungen, der Nachfrage und den Speculationen eines Kauf- manns.
§. 1.
Die im vorigen Capitel bemerkten Umſtaͤnde be- ſtimmen groſſenteils den Preis der Waaren im inlaͤn- diſchen Handel, oder, wenn auch die Waare eine fremde iſt, in dem Handel, der zwiſchen Buͤrgern Eines Staats damit getrieben wird.
Sie kommen auch meiſtenteils in der Berech- nung wieder vor, die der Kaufmann machen muß, der aus fremden Laͤndern Waaren verſchreibt, oder ſie dahin verkauft. Aber dieſer hat noch eine Menge Dinge in ſeine Rechnung zu bringen, ehe er den natuͤrlichen Wehrt, das iſt, den durch alle daran gewandte Koſten beſtimmten Preis, unter welchem er nicht ohne Schaden verkaufen kann, feſt zu ſezen im Stande iſt.
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Viertes Capitel.
Von der Beſtimmung des Preiſes der
Waareu im groſſen Handel, den
Waarenberechnungen, der Nachfrage
und den Speculationen eines Kauf-
manns.
§. 1.
Die im vorigen Capitel bemerkten Umſtaͤnde be-
ſtimmen groſſenteils den Preis der Waaren im inlaͤn-
diſchen Handel, oder, wenn auch die Waare eine
fremde iſt, in dem Handel, der zwiſchen Buͤrgern
Eines Staats damit getrieben wird.
Sie kommen auch meiſtenteils in der Berech-
nung wieder vor, die der Kaufmann machen muß,
der aus fremden Laͤndern Waaren verſchreibt, oder
ſie dahin verkauft. Aber dieſer hat noch eine Menge
Dinge in ſeine Rechnung zu bringen, ehe er den
natuͤrlichen Wehrt, das iſt, den durch alle
daran gewandte Koſten beſtimmten Preis, unter
welchem er nicht ohne Schaden verkaufen kann, feſt
zu ſezen im Stande iſt.
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Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792, S. 179. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung01_1792/201>, abgerufen am 16.07.2024.
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