Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565.

Bild:
<< vorherige Seite

schen vnd Apostolischen Schrifft nicht gleicher Autoritet vnd ansehens geacht / Sondern so viel (wie sie selbs erfordern) daruon gehalten werden / so vil sie mit kundt schafft der Propheten vnnd Aposteln Schrifft erweisen vnd darbringen mögen.

Nach dem auch sich biß anher allerley mißuerstandt vnd jrrthumb in mancherley Artickeln / die Lehr vnserer rechten / warhafftigen / Christlichen Religion betreffend / in der Kirchen zügetragen. Vnd aber dieselben jrrthumm in der Augspurgischen / auch in vnser Confession / so wir zü Triendt vberantworten lassen / kürtzlich vermeldet / vnnd mit gründtlicher zeugnuß der heyligen Prophetischen vnd Apostolischen Schrifft / auch mit kundtschafft der rechten Catholischen Kirchen verworffen vnd widerlegt / vnd darneben die recht heylsam Christlich Lehr angezeygt. So wöllen vnd erfordern wir / das vnsere Pfarrherr / Prediger / vnd andere vnsere Kirchendiener jre Lehr vnd Kirchen handlung in den zwispaltigen / auch andern Puncten / nach innhalt / anweisung vnd erklerung der bemelten zweyen Confession verrichten vnnd volnziehen.

Von dem Tauff.

WIewol zü diser zeit nicht vil alte menschen / sondern züm mehrer theil Kinder getaufft / wie es dann auch recht vnnd Christlich ist / das die Kinder getaufft werden / jedoch so man recht zü hertzen fasset / von wem der Tauff gestifft vnd eingesetzt / auch was grosse gütthat vns auß Gottes gnaden durch den

schen vnd Apostolischen Schrifft nicht gleicher Autoritet vnd ansehens geacht / Sondern so viel (wie sie selbs erfordern) daruon gehalten werden / so vil sie mit kundt schafft der Propheten vnnd Aposteln Schrifft erweisen vnd darbringen mögen.

Nach dem auch sich biß anher allerley mißuerstandt vnd jrrthumb in mancherley Artickeln / die Lehr vnserer rechtẽ / warhafftigen / Christlichen Religion betreffend / in der Kirchen zügetragen. Vnd aber dieselben jrrthum̃ in der Augspurgischen / auch in vnser Confession / so wir zü Triendt vberantworten lassen / kürtzlich vermeldet / vnnd mit gründtlicher zeugnuß der heyligen Prophetischen vñ Apostolischen Schrifft / auch mit kundtschafft der rechten Catholischen Kirchen verworffen vnd widerlegt / vnd darneben die recht heylsam Christlich Lehr angezeygt. So wöllen vnd erfordern wir / das vnsere Pfarrherr / Prediger / vñ andere vnsere Kirchendiener jre Lehr vnd Kirchen handlung in den zwispaltigen / auch andern Puncten / nach innhalt / anweisung vnd erklerung der bemelten zweyen Confession verrichten vnnd volnziehen.

Von dem Tauff.

WIewol zü diser zeit nicht vil alte menschen / sondern züm mehrer theil Kinder getaufft / wie es dann auch recht vnnd Christlich ist / das die Kinder getaufft werden / jedoch so man recht zü hertzen fasset / von wem der Tauff gestifft vnd eingesetzt / auch was grosse gütthat vns auß Gottes gnaden durch den

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0009" n="3"/>
schen vnd                      Apostolischen Schrifft nicht gleicher Autoritet vnd ansehens geacht / Sondern so                      viel (wie sie selbs erfordern) daruon gehalten werden / so vil sie mit kundt                      schafft der Propheten vnnd Aposteln Schrifft erweisen vnd darbringen mögen.</p>
        <p>Nach dem auch sich biß anher allerley mißuerstandt vnd jrrthumb in mancherley                      Artickeln / die Lehr vnserer rechte&#x0303; / warhafftigen / Christlichen                      Religion betreffend / in der Kirchen zügetragen. Vnd aber dieselben jrrthum&#x0303; in der Augspurgischen / auch in vnser Confession / so wir zü                      Triendt vberantworten lassen / kürtzlich vermeldet / vnnd mit gründtlicher                      zeugnuß der heyligen Prophetischen vn&#x0303; Apostolischen Schrifft /                      auch mit kundtschafft der rechten Catholischen Kirchen verworffen vnd widerlegt                      / vnd darneben die recht heylsam Christlich Lehr angezeygt. So wöllen vnd                      erfordern wir / das vnsere Pfarrherr / Prediger / vn&#x0303; andere                      vnsere Kirchendiener jre Lehr vnd Kirchen handlung in den zwispaltigen / auch                      andern Puncten / nach innhalt / anweisung vnd erklerung der bemelten zweyen                      Confession verrichten vnnd volnziehen.</p>
      </div>
      <div>
        <head>Von dem Tauff.<lb/></head>
        <p>WIewol zü diser zeit nicht vil alte menschen / sondern züm mehrer theil Kinder                      getaufft / wie es dann auch recht vnnd Christlich ist / das die Kinder getaufft                      werden / jedoch so man recht zü hertzen fasset / von wem der Tauff gestifft vnd                      eingesetzt / auch was grosse gütthat vns auß Gottes gnaden durch den
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[3/0009] schen vnd Apostolischen Schrifft nicht gleicher Autoritet vnd ansehens geacht / Sondern so viel (wie sie selbs erfordern) daruon gehalten werden / so vil sie mit kundt schafft der Propheten vnnd Aposteln Schrifft erweisen vnd darbringen mögen. Nach dem auch sich biß anher allerley mißuerstandt vnd jrrthumb in mancherley Artickeln / die Lehr vnserer rechtẽ / warhafftigen / Christlichen Religion betreffend / in der Kirchen zügetragen. Vnd aber dieselben jrrthum̃ in der Augspurgischen / auch in vnser Confession / so wir zü Triendt vberantworten lassen / kürtzlich vermeldet / vnnd mit gründtlicher zeugnuß der heyligen Prophetischen vñ Apostolischen Schrifft / auch mit kundtschafft der rechten Catholischen Kirchen verworffen vnd widerlegt / vnd darneben die recht heylsam Christlich Lehr angezeygt. So wöllen vnd erfordern wir / das vnsere Pfarrherr / Prediger / vñ andere vnsere Kirchendiener jre Lehr vnd Kirchen handlung in den zwispaltigen / auch andern Puncten / nach innhalt / anweisung vnd erklerung der bemelten zweyen Confession verrichten vnnd volnziehen. Von dem Tauff. WIewol zü diser zeit nicht vil alte menschen / sondern züm mehrer theil Kinder getaufft / wie es dann auch recht vnnd Christlich ist / das die Kinder getaufft werden / jedoch so man recht zü hertzen fasset / von wem der Tauff gestifft vnd eingesetzt / auch was grosse gütthat vns auß Gottes gnaden durch den

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1565
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1565/9
Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565, S. 3. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1565/9>, abgerufen am 20.11.2024.