Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565.ser / alle König / Fürsten vnd ordenlich Oberkeit / vnd sonderlich auffvnsern gnedigen Landßfürsten vnnd Herren / auch alle seine Räth vnd Amptleut / damit sie das weltlich schwerdt / jnen von dir befohlen / nach deinem befelch in deiner forcht füren mögen: Erleuchte vnd erhalte sie bey deinem Göttlichen Nammen / gib jn lieber Herr weißheit vnd verstandt / vnnd ein friedlich Regiment / auff das sie alle jre vnterhanen im fried / rüwe vnd einigkeit beschirmen vnnd regieren / erlengere jhnen O Gott vnsers heyls jr tag / auff das wir vnter jrer herrschafft / sampt jnen / deinen Göttlichen Nammen heiligen vnnd preisen mögen / durch vnsern Herren Ihesum Christum / Amen. Für allerley bekümmernuß vnd anfechtung. Lasset vns bitten für alle die / so in bekümmernuß vnd anfechtung / von wegen Kranckheit / Thewrung / krieg / Gefencknuß / Pestilentz vnd mit allerley widerwer tigkeit / beschwerd vnd beladen sein / das jnen Gott hülff vnd beystandt in jrer not gnedigklich beweisen wölle. Bittet also: O Allmechtiger Herr Gott / du der ellenden seufftzen nit verschmechst / vnd der betrübten hertzen verlangen nit verachtest / sihe doch an vnser Gebet / welches wir dir in vnser noth fürbringen / vnnd erhöre vns gnedigklich / das alles so beyd vom Teuffel vnd menschen wider vns strebt / zü nicht / vnd von der gnad deiner güte zertrennt werde / auff das wir von aller anfechtung vnuerseret / dir in deiner Gemeyn dancken / ser / alle König / Fürsten vñ ordenlich Oberkeit / vñ sonderlich auffvnsern gnedigen Landßfürsten vnnd Herren / auch alle seine Räth vnd Amptleut / damit sie das weltlich schwerdt / jnen von dir befohlen / nach deinem befelch in deiner forcht füren mögen: Erleuchte vñ erhalte sie bey deinem Göttlichen Nammen / gib jn lieber Herr weißheit vnd verstandt / vnnd ein friedlich Regiment / auff das sie alle jre vnterhanen im fried / rüwe vñ einigkeit beschirmen vnnd regieren / erlengere jhnen O Gott vnsers heyls jr tag / auff das wir vnter jrer herrschafft / sampt jnen / deinen Göttlichen Nammen heiligen vnnd preisen mögen / durch vnsern Herren Ihesum Christum / Amen. Für allerley bekümmernuß vnd anfechtung. Lasset vns bitten für alle die / so in bekümmernuß vnd anfechtung / von wegen Kranckheit / Thewrung / krieg / Gefencknuß / Pestilentz vñ mit allerley widerwer tigkeit / beschwerd vñ beladen sein / das jnen Gott hülff vnd beystandt in jrer not gnedigklich beweisen wölle. Bittet also: O Allmechtiger Herr Gott / du der ellenden seufftzen nit verschmechst / vnd der betrübten hertzen verlangen nit verachtest / sihe doch an vnser Gebet / welches wir dir in vnser noth fürbringen / vnnd erhöre vns gnedigklich / das alles so beyd vom Teuffel vñ menschen wider vns strebt / zü nicht / vnd von der gnad deiner güte zertreñt werde / auff das wir von aller anfechtung vnuerseret / dir in deiner Gemeyn dancken / <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0066"/> ser / alle König / Fürsten vñ ordenlich Oberkeit / vñ sonderlich auffvnsern gnedigen Landßfürsten vnnd Herren / auch alle seine Räth vnd Amptleut / damit sie das weltlich schwerdt / jnen von dir befohlen / nach deinem befelch in deiner forcht füren mögen: Erleuchte vñ erhalte sie bey deinem Göttlichen Nammen / gib jn lieber Herr weißheit vnd verstandt / vnnd ein friedlich Regiment / auff das sie alle jre vnterhanen im fried / rüwe vñ einigkeit beschirmen vnnd regieren / erlengere jhnen O Gott vnsers heyls jr tag / auff das wir vnter jrer herrschafft / sampt jnen / deinen Göttlichen Nammen heiligen vnnd preisen mögen / durch vnsern Herren Ihesum Christum / Amen.</p> </div> <div> <head>Für allerley bekümmernuß vnd anfechtung.<lb/></head> <p>Lasset vns bitten für alle die / so in bekümmernuß vnd anfechtung / von wegen Kranckheit / Thewrung / krieg / Gefencknuß / Pestilentz vñ mit allerley widerwer tigkeit / beschwerd vñ beladen sein / das jnen Gott hülff vnd beystandt in jrer not gnedigklich beweisen wölle.</p> </div> <div> <head>Bittet also:<lb/></head> <p>O Allmechtiger Herr Gott / du der ellenden seufftzen nit verschmechst / vnd der betrübten hertzen verlangen nit verachtest / sihe doch an vnser Gebet / welches wir dir in vnser noth fürbringen / vnnd erhöre vns gnedigklich / das alles so beyd vom Teuffel vñ menschen wider vns strebt / zü nicht / vnd von der gnad deiner güte zertreñt werde / auff das wir von aller anfechtung vnuerseret / dir in deiner Gemeyn dancken / </p> </div> </body> </text> </TEI> [0066]
ser / alle König / Fürsten vñ ordenlich Oberkeit / vñ sonderlich auffvnsern gnedigen Landßfürsten vnnd Herren / auch alle seine Räth vnd Amptleut / damit sie das weltlich schwerdt / jnen von dir befohlen / nach deinem befelch in deiner forcht füren mögen: Erleuchte vñ erhalte sie bey deinem Göttlichen Nammen / gib jn lieber Herr weißheit vnd verstandt / vnnd ein friedlich Regiment / auff das sie alle jre vnterhanen im fried / rüwe vñ einigkeit beschirmen vnnd regieren / erlengere jhnen O Gott vnsers heyls jr tag / auff das wir vnter jrer herrschafft / sampt jnen / deinen Göttlichen Nammen heiligen vnnd preisen mögen / durch vnsern Herren Ihesum Christum / Amen.
Für allerley bekümmernuß vnd anfechtung.
Lasset vns bitten für alle die / so in bekümmernuß vnd anfechtung / von wegen Kranckheit / Thewrung / krieg / Gefencknuß / Pestilentz vñ mit allerley widerwer tigkeit / beschwerd vñ beladen sein / das jnen Gott hülff vnd beystandt in jrer not gnedigklich beweisen wölle.
Bittet also:
O Allmechtiger Herr Gott / du der ellenden seufftzen nit verschmechst / vnd der betrübten hertzen verlangen nit verachtest / sihe doch an vnser Gebet / welches wir dir in vnser noth fürbringen / vnnd erhöre vns gnedigklich / das alles so beyd vom Teuffel vñ menschen wider vns strebt / zü nicht / vnd von der gnad deiner güte zertreñt werde / auff das wir von aller anfechtung vnuerseret / dir in deiner Gemeyn dancken /
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Zitationshilfe: | Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1565/66>, abgerufen am 27.07.2024. |