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Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565.

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ser / alle König / Fürsten vnd ordenlich Oberkeit / vnd sonderlich auffvnsern gnedigen Landßfürsten vnnd Herren / auch alle seine Räth vnd Amptleut / damit sie das weltlich schwerdt / jnen von dir befohlen / nach deinem befelch in deiner forcht füren mögen: Erleuchte vnd erhalte sie bey deinem Göttlichen Nammen / gib jn lieber Herr weißheit vnd verstandt / vnnd ein friedlich Regiment / auff das sie alle jre vnterhanen im fried / rüwe vnd einigkeit beschirmen vnnd regieren / erlengere jhnen O Gott vnsers heyls jr tag / auff das wir vnter jrer herrschafft / sampt jnen / deinen Göttlichen Nammen heiligen vnnd preisen mögen / durch vnsern Herren Ihesum Christum / Amen.

Für allerley bekümmernuß vnd anfechtung.

Lasset vns bitten für alle die / so in bekümmernuß vnd anfechtung / von wegen Kranckheit / Thewrung / krieg / Gefencknuß / Pestilentz vnd mit allerley widerwer tigkeit / beschwerd vnd beladen sein / das jnen Gott hülff vnd beystandt in jrer not gnedigklich beweisen wölle.

Bittet also:

O Allmechtiger Herr Gott / du der ellenden seufftzen nit verschmechst / vnd der betrübten hertzen verlangen nit verachtest / sihe doch an vnser Gebet / welches wir dir in vnser noth fürbringen / vnnd erhöre vns gnedigklich / das alles so beyd vom Teuffel vnd menschen wider vns strebt / zü nicht / vnd von der gnad deiner güte zertrennt werde / auff das wir von aller anfechtung vnuerseret / dir in deiner Gemeyn dancken /

ser / alle König / Fürsten vñ ordenlich Oberkeit / vñ sonderlich auffvnsern gnedigen Landßfürsten vnnd Herren / auch alle seine Räth vnd Amptleut / damit sie das weltlich schwerdt / jnen von dir befohlen / nach deinem befelch in deiner forcht füren mögen: Erleuchte vñ erhalte sie bey deinem Göttlichen Nammen / gib jn lieber Herr weißheit vnd verstandt / vnnd ein friedlich Regiment / auff das sie alle jre vnterhanen im fried / rüwe vñ einigkeit beschirmen vnnd regieren / erlengere jhnen O Gott vnsers heyls jr tag / auff das wir vnter jrer herrschafft / sampt jnen / deinen Göttlichen Nammen heiligen vnnd preisen mögen / durch vnsern Herren Ihesum Christum / Amen.

Für allerley bekümmernuß vnd anfechtung.

Lasset vns bitten für alle die / so in bekümmernuß vnd anfechtung / von wegen Kranckheit / Thewrung / krieg / Gefencknuß / Pestilentz vñ mit allerley widerwer tigkeit / beschwerd vñ beladen sein / das jnen Gott hülff vnd beystandt in jrer not gnedigklich beweisen wölle.

Bittet also:

O Allmechtiger Herr Gott / du der ellenden seufftzen nit verschmechst / vnd der betrübten hertzen verlangen nit verachtest / sihe doch an vnser Gebet / welches wir dir in vnser noth fürbringen / vnnd erhöre vns gnedigklich / das alles so beyd vom Teuffel vñ menschen wider vns strebt / zü nicht / vnd von der gnad deiner güte zertreñt werde / auff das wir von aller anfechtung vnuerseret / dir in deiner Gemeyn dancken /

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[0066] ser / alle König / Fürsten vñ ordenlich Oberkeit / vñ sonderlich auffvnsern gnedigen Landßfürsten vnnd Herren / auch alle seine Räth vnd Amptleut / damit sie das weltlich schwerdt / jnen von dir befohlen / nach deinem befelch in deiner forcht füren mögen: Erleuchte vñ erhalte sie bey deinem Göttlichen Nammen / gib jn lieber Herr weißheit vnd verstandt / vnnd ein friedlich Regiment / auff das sie alle jre vnterhanen im fried / rüwe vñ einigkeit beschirmen vnnd regieren / erlengere jhnen O Gott vnsers heyls jr tag / auff das wir vnter jrer herrschafft / sampt jnen / deinen Göttlichen Nammen heiligen vnnd preisen mögen / durch vnsern Herren Ihesum Christum / Amen. Für allerley bekümmernuß vnd anfechtung. Lasset vns bitten für alle die / so in bekümmernuß vnd anfechtung / von wegen Kranckheit / Thewrung / krieg / Gefencknuß / Pestilentz vñ mit allerley widerwer tigkeit / beschwerd vñ beladen sein / das jnen Gott hülff vnd beystandt in jrer not gnedigklich beweisen wölle. Bittet also: O Allmechtiger Herr Gott / du der ellenden seufftzen nit verschmechst / vnd der betrübten hertzen verlangen nit verachtest / sihe doch an vnser Gebet / welches wir dir in vnser noth fürbringen / vnnd erhöre vns gnedigklich / das alles so beyd vom Teuffel vñ menschen wider vns strebt / zü nicht / vnd von der gnad deiner güte zertreñt werde / auff das wir von aller anfechtung vnuerseret / dir in deiner Gemeyn dancken /

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
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Anmerkungen zur Transkription:

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  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
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  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
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Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1565/66>, abgerufen am 20.11.2024.