Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565.müssen jr auch stewr geben / dann sie seind Gottes Diener Rom. 13. 1. Pet. 2./ die solchen schutz sollen handt haben / etc. Rom a. 13. 1. Pet. 2. Den Ehemännern. IR Männer liebet ewere Weiber / gleich wie Ephes. 5.Christus geliebet hat sein Gemeyn / etc. Ephes. 5. Ir Männer liebet ewere Weiber / vnd seyt nicht Coloss. 3.bitter gegen jhnen / Coloss. 3. Ir Männer wonet bey ewern Weibern mit vernunfft / vnd gebt dem Weibischen als dem schwechsten Werzeug sein Ehr / als auch Miterben der gnaden des lebens / auff das ewer Gebett nicht verhindert werde / 1. Pet. 3.1. Pet. 3. Den Eheweibern. IR Weiber seydt vnterthan ewern Männern als dem Herrn / wie sichs gebürt / dann der Ephes. 5.Mann ist des Weibs Haupt / gleich wie auch Christus Coloss. 3.dz Haupt ist seiner gemeyn / Ephe. 5. Col. 3. Die wei ber sollen jren Männern vnterthan sein / auff das auch die / so nit glauben an das wort / durch der weiber wandel on wort gewonnen werden / wenn sie ansehen ewern keu schen wandel in der forcht / welcher geschmuck sol nicht außwendig sein / mit haarflechten vnd Goldt vmbhencken oder Kleyder anlegen / sonder der verborgen mensch des hertzen ohn verruckt / mit sanfft vnnd stillem Geist / das ist köstlich für Gott / Denn also haben sich auch vor zeiten die heiligen Weiber geschmückt / die jr hoffnung müssen jr auch stewr geben / dann sie seind Gottes Diener Rom. 13. 1. Pet. 2./ die solchen schutz sollen handt haben / etc. Rom a. 13. 1. Pet. 2. Den Ehemännern. IR Männer liebet ewere Weiber / gleich wie Ephes. 5.Christus geliebet hat sein Gemeyn / etc. Ephes. 5. Ir Männer liebet ewere Weiber / vnd seyt nicht Coloss. 3.bitter gegen jhnen / Coloss. 3. Ir Männer wonet bey ewern Weibern mit vernunfft / vnd gebt dem Weibischen als dem schwechsten Werzeug sein Ehr / als auch Miterben der gnaden des lebens / auff das ewer Gebett nicht verhindert werde / 1. Pet. 3.1. Pet. 3. Den Eheweibern. IR Weiber seydt vnterthan ewern Männern als dem Herrn / wie sichs gebürt / dann der Ephes. 5.Mañ ist des Weibs Haupt / gleich wie auch Christus Coloss. 3.dz Haupt ist seiner gemeyn / Ephe. 5. Col. 3. Die wei ber sollen jren Mäñern vnterthan sein / auff das auch die / so nit glauben an das wort / durch der weiber wandel on wort gewoñen werdẽ / wenn sie ansehẽ ewern keu schen wandel in der forcht / welcher geschmuck sol nicht außwendig sein / mit haarflechten vnd Goldt vmbhencken oder Kleyder anlegen / sonder der verborgẽ mensch des hertzen ohn verruckt / mit sanfft vnnd stillem Geist / das ist köstlich für Gott / Denn also haben sich auch vor zeiten die heiligen Weiber geschmückt / die jr hoffnung <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0030"/> müssen jr auch stewr geben / dann sie seind Gottes Diener <note place="left">Rom. 13. 1. Pet. 2.</note>/ die solchen schutz sollen handt haben / etc. Rom a. 13. 1. Pet. 2.</p> </div> <div> <head>Den Ehemännern.<lb/></head> <p>IR Männer liebet ewere Weiber / gleich wie <note place="left">Ephes. 5.</note>Christus geliebet hat sein Gemeyn / etc. Ephes. 5. Ir Männer liebet ewere Weiber / vnd seyt nicht <note place="left">Coloss. 3.</note>bitter gegen jhnen / Coloss. 3.</p> <p>Ir Männer wonet bey ewern Weibern mit vernunfft / vnd gebt dem Weibischen als dem schwechsten Werzeug sein Ehr / als auch Miterben der gnaden des lebens / auff das ewer Gebett nicht verhindert werde / <note place="left">1. Pet. 3.</note>1. Pet. 3.</p> </div> <div> <head>Den Eheweibern.<lb/></head> <p>IR Weiber seydt vnterthan ewern Männern als dem Herrn / wie sichs gebürt / dann der <note place="left">Ephes. 5.</note>Mañ ist des Weibs Haupt / gleich wie auch Christus <note place="left">Coloss. 3.</note>dz Haupt ist seiner gemeyn / Ephe. 5. Col. 3. Die wei ber sollen jren Mäñern vnterthan sein / auff das auch die / so nit glauben an das wort / durch der weiber wandel on wort gewoñen werdẽ / wenn sie ansehẽ ewern keu schen wandel in der forcht / welcher geschmuck sol nicht außwendig sein / mit haarflechten vnd Goldt vmbhencken oder Kleyder anlegen / sonder der verborgẽ mensch des hertzen ohn verruckt / mit sanfft vnnd stillem Geist / das ist köstlich für Gott / Denn also haben sich auch vor zeiten die heiligen Weiber geschmückt / die jr hoffnung </p> </div> </body> </text> </TEI> [0030]
müssen jr auch stewr geben / dann sie seind Gottes Diener / die solchen schutz sollen handt haben / etc. Rom a. 13. 1. Pet. 2.
Rom. 13. 1. Pet. 2. Den Ehemännern.
IR Männer liebet ewere Weiber / gleich wie Christus geliebet hat sein Gemeyn / etc. Ephes. 5. Ir Männer liebet ewere Weiber / vnd seyt nicht bitter gegen jhnen / Coloss. 3.
Ephes. 5.
Coloss. 3. Ir Männer wonet bey ewern Weibern mit vernunfft / vnd gebt dem Weibischen als dem schwechsten Werzeug sein Ehr / als auch Miterben der gnaden des lebens / auff das ewer Gebett nicht verhindert werde / 1. Pet. 3.
1. Pet. 3. Den Eheweibern.
IR Weiber seydt vnterthan ewern Männern als dem Herrn / wie sichs gebürt / dann der Mañ ist des Weibs Haupt / gleich wie auch Christus dz Haupt ist seiner gemeyn / Ephe. 5. Col. 3. Die wei ber sollen jren Mäñern vnterthan sein / auff das auch die / so nit glauben an das wort / durch der weiber wandel on wort gewoñen werdẽ / wenn sie ansehẽ ewern keu schen wandel in der forcht / welcher geschmuck sol nicht außwendig sein / mit haarflechten vnd Goldt vmbhencken oder Kleyder anlegen / sonder der verborgẽ mensch des hertzen ohn verruckt / mit sanfft vnnd stillem Geist / das ist köstlich für Gott / Denn also haben sich auch vor zeiten die heiligen Weiber geschmückt / die jr hoffnung
Ephes. 5.
Coloss. 3.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1565 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1565/30 |
Zitationshilfe: | Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1565/30>, abgerufen am 05.07.2024. |