Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565.Sprecht ein Vatter vnser / etc. Nach dem Gebett / spreche der Kirchendiener gegen dem Kind.Der HERR beware deinen Eingang vnd Außgang / von nün an biß in ewigkeit. Darauff spreche der Kirchendiener weiter gegen den Geuattern also.Ermanung zün Geuattern bey dem Tauff. LIeben freund in Christo / nach dem jr von wegen dieses N. begert haben / das er (vel sie) inn dem Nammen Ihesu Christi getaufft / vnd durch den Tauff in die heilige Gemeyn Gottes Volcks / angenom men vnnd eingeleibt werde / so ist euch als Christen vnuerborgen / das / welcher sich zü der gemeyn Christlicher Kirchen thüt / der begibt sich in ein Geistlichen streyt / darinn wir nicht mit fleysch vnd blüt / sondern mit dem bösen Geist / die tag vnsers lebens / hie auff Erden zükempffen haben / welchen streyt auch wir ohne rechten Glauben / in Gott Vatter / Sohn / vnnd heiligen Geist / nicht vollfürn mögen. Hierauff dieweil jr euch auß Christlicher lieb vnnd freundtschafft / dieses noch vnmündigen N. haben angenommen / vnnd vertretten jhn / in dieser offentlichen Christlichen handlung. So wöllendt mir an seiner stat antworten / damit offentlich bekant werde / warauffer getaufft werde. Sprecht ein Vatter vnser / etc. Nach dem Gebett / spreche der Kirchendiener gegen dem Kind.Der HERR beware deinen Eingang vnd Außgang / von nün an biß in ewigkeit. Darauff spreche der Kirchendiener weiter gegen den Geuattern also.Ermanung zün Geuattern bey dem Tauff. LIeben freund in Christo / nach dem jr von wegen dieses N. begert haben / das er (vel sie) inn dem Nammen Ihesu Christi getaufft / vnd durch den Tauff in die heilige Gemeyn Gottes Volcks / angenom men vnnd eingeleibt werde / so ist euch als Christen vnuerborgen / das / welcher sich zü der gemeyn Christlicher Kirchen thüt / der begibt sich in ein Geistlichen streyt / dariñ wir nicht mit fleysch vnd blüt / sondern mit dem bösen Geist / die tag vnsers lebens / hie auff Erden zükempffen haben / welchen streyt auch wir ohne rechten Glauben / in Gott Vatter / Sohn / vnnd heiligen Geist / nicht vollfürn mögen. Hierauff dieweil jr euch auß Christlicher lieb vnnd freundtschafft / dieses noch vnmündigen N. haben angenommen / vnnd vertretten jhn / in dieser offentlichen Christlichen handlung. So wöllendt mir an seiner stat antworten / damit offentlich bekant werde / warauffer getaufft werde. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0017" n="7"/> <p>Sprecht ein Vatter vnser / etc.</p> <l>Nach dem Gebett / spreche der Kirchendiener gegen dem Kind.</l> <p>Der HERR beware deinen Eingang vnd Außgang / von nün an biß in ewigkeit.</p> <l>Darauff spreche der Kirchendiener weiter gegen den Geuattern also.</l> </div> <div> <head>Ermanung zün Geuattern bey dem Tauff.<lb/></head> <p>LIeben freund in Christo / nach dem jr von wegen dieses N. begert haben / das er (vel sie) inn dem Nammen Ihesu Christi getaufft / vnd durch den Tauff in die heilige Gemeyn Gottes Volcks / angenom men vnnd eingeleibt werde / so ist euch als Christen vnuerborgen / das / welcher sich zü der gemeyn Christlicher Kirchen thüt / der begibt sich in ein Geistlichen streyt / dariñ wir nicht mit fleysch vnd blüt / sondern mit dem bösen Geist / die tag vnsers lebens / hie auff Erden zükempffen haben / welchen streyt auch wir ohne rechten Glauben / in Gott Vatter / Sohn / vnnd heiligen Geist / nicht vollfürn mögen.</p> <p>Hierauff dieweil jr euch auß Christlicher lieb vnnd freundtschafft / dieses noch vnmündigen N. haben angenommen / vnnd vertretten jhn / in dieser offentlichen Christlichen handlung. So wöllendt mir an seiner stat antworten / damit offentlich bekant werde / warauffer getaufft werde.</p> </div> </body> </text> </TEI> [7/0017]
Sprecht ein Vatter vnser / etc.
Nach dem Gebett / spreche der Kirchendiener gegen dem Kind. Der HERR beware deinen Eingang vnd Außgang / von nün an biß in ewigkeit.
Darauff spreche der Kirchendiener weiter gegen den Geuattern also. Ermanung zün Geuattern bey dem Tauff.
LIeben freund in Christo / nach dem jr von wegen dieses N. begert haben / das er (vel sie) inn dem Nammen Ihesu Christi getaufft / vnd durch den Tauff in die heilige Gemeyn Gottes Volcks / angenom men vnnd eingeleibt werde / so ist euch als Christen vnuerborgen / das / welcher sich zü der gemeyn Christlicher Kirchen thüt / der begibt sich in ein Geistlichen streyt / dariñ wir nicht mit fleysch vnd blüt / sondern mit dem bösen Geist / die tag vnsers lebens / hie auff Erden zükempffen haben / welchen streyt auch wir ohne rechten Glauben / in Gott Vatter / Sohn / vnnd heiligen Geist / nicht vollfürn mögen.
Hierauff dieweil jr euch auß Christlicher lieb vnnd freundtschafft / dieses noch vnmündigen N. haben angenommen / vnnd vertretten jhn / in dieser offentlichen Christlichen handlung. So wöllendt mir an seiner stat antworten / damit offentlich bekant werde / warauffer getaufft werde.
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Zitationshilfe: | Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565, S. 7. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1565/17>, abgerufen am 27.07.2024. |