Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565.

Bild:
<< vorherige Seite

Hierauff sol nach folgende Ordnung im Tauff gehalten werden.

Erstlich frage der Kirchendiener / wie man das Kindt nennen wöll / vnnd ob es nicht Jachtaufft sey / So es nün nit jachtaufft ist / spreche er also:
Form des Tauffs.

ES ist vns hie ein Kindlein fürgetragen / vnd von seinet wegen begert / das es dem Gebet gemeyner Christlichen Kirchen befohlen / vnd nach Ordnung vnd Einsatzung vnsers Herrn Ihesu Christi getaufft werde.

Damit wir aber bericht empfangen / auß wz grund Göttlicher Schrifft wir vns des Kindlins annemmen / vnd durch das Gebet Gottes angesicht fürstellen / auch jm vmb die gnad vnd gab des Tauffs bitten sollen. So last vns hören das Euangelion von den Kindlin / wieMarc. 10. es Marcus am 10. beschrieben hat.

Zü der zeit brachten sie Kindlein zü Ihesu / das er sie solt anrüren / aber die Jünger füren die an / die sie trü gen / da es aber Ihesus sahe / ward er vnwillig / vnnd sprach zü jnen: Last die Kindlein zü mir kommen / vnnd wehret jhnen nicht / dann solcher ist das Reich Gottes. Warlich ich sag euch / wer das Reich Gottes nit empfehet als ein Kindlin / der wirdt nit hinein kommen. Vnd er hertzet sie / vnd legt die hend auff sie / vnd segnet sie.

Hierauff sol nach folgende Ordnung im Tauff gehalten werden.

Erstlich frage der Kirchendiener / wie man das Kindt nennen wöll / vnnd ob es nicht Jachtaufft sey / So es nün nit jachtaufft ist / spreche er also:
Form des Tauffs.

ES ist vns hie ein Kindlein fürgetragen / vnd von seinet wegen begert / das es dem Gebet gemeyner Christlichen Kirchen befohlen / vnd nach Ordnung vnd Einsatzung vnsers Herrn Ihesu Christi getaufft werde.

Damit wir aber bericht empfangen / auß wz grund Göttlicher Schrifft wir vns des Kindlins annemmen / vñ durch das Gebet Gottes angesicht fürstellen / auch jm vmb die gnad vnd gab des Tauffs bitten sollen. So last vns hören das Euangelion von den Kindlin / wieMarc. 10. es Marcus am 10. beschrieben hat.

Zü der zeit brachten sie Kindlein zü Ihesu / das er sie solt anrüren / aber die Jünger füren die an / die sie trü gen / da es aber Ihesus sahe / ward er vnwillig / vnnd sprach zü jnen: Last die Kindlein zü mir kommen / vnnd wehret jhnen nicht / dann solcher ist das Reich Gottes. Warlich ich sag euch / wer das Reich Gottes nit empfehet als ein Kindlin / der wirdt nit hinein kommen. Vnd er hertzet sie / vnd legt die hend auff sie / vnd segnet sie.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0013" n="5"/>
        <p>Hierauff sol nach folgende Ordnung im Tauff gehalten werden.</p>
        <l>Erstlich frage der Kirchendiener / wie man das Kindt nennen wöll / vnnd ob es                      nicht Jachtaufft sey / So es nün nit jachtaufft ist / spreche er also:</l>
      </div>
      <div>
        <head>Form des Tauffs.<lb/></head>
        <p>ES ist vns hie ein Kindlein fürgetragen / vnd von seinet wegen begert / das es                      dem Gebet gemeyner Christlichen Kirchen befohlen / vnd nach Ordnung vnd                      Einsatzung vnsers Herrn Ihesu Christi getaufft werde.</p>
        <p>Damit wir aber bericht empfangen / auß wz grund Göttlicher Schrifft wir vns des                      Kindlins annemmen / vn&#x0303; durch das Gebet Gottes angesicht                      fürstellen / auch jm vmb die gnad vnd gab des Tauffs bitten sollen. So last vns                      hören das Euangelion von den Kindlin / wie<note place="right">Marc.                          10.</note> es Marcus am 10. beschrieben hat.</p>
        <p>Zü der zeit brachten sie Kindlein zü Ihesu / das er sie solt anrüren / aber die Jünger füren die an / die sie trü gen / da es aber Ihesus sahe / ward er vnwillig / vnnd sprach zü jnen: Last die Kindlein zü mir kommen / vnnd wehret jhnen nicht / dann solcher ist das Reich Gottes. Warlich ich sag euch / wer das Reich Gottes nit empfehet als ein Kindlin / der wirdt nit hinein kommen. Vnd er hertzet sie / vnd legt die hend auff sie / vnd segnet sie.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[5/0013] Hierauff sol nach folgende Ordnung im Tauff gehalten werden. Erstlich frage der Kirchendiener / wie man das Kindt nennen wöll / vnnd ob es nicht Jachtaufft sey / So es nün nit jachtaufft ist / spreche er also: Form des Tauffs. ES ist vns hie ein Kindlein fürgetragen / vnd von seinet wegen begert / das es dem Gebet gemeyner Christlichen Kirchen befohlen / vnd nach Ordnung vnd Einsatzung vnsers Herrn Ihesu Christi getaufft werde. Damit wir aber bericht empfangen / auß wz grund Göttlicher Schrifft wir vns des Kindlins annemmen / vñ durch das Gebet Gottes angesicht fürstellen / auch jm vmb die gnad vnd gab des Tauffs bitten sollen. So last vns hören das Euangelion von den Kindlin / wie es Marcus am 10. beschrieben hat. Marc. 10. Zü der zeit brachten sie Kindlein zü Ihesu / das er sie solt anrüren / aber die Jünger füren die an / die sie trü gen / da es aber Ihesus sahe / ward er vnwillig / vnnd sprach zü jnen: Last die Kindlein zü mir kommen / vnnd wehret jhnen nicht / dann solcher ist das Reich Gottes. Warlich ich sag euch / wer das Reich Gottes nit empfehet als ein Kindlin / der wirdt nit hinein kommen. Vnd er hertzet sie / vnd legt die hend auff sie / vnd segnet sie.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1565
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1565/13
Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565, S. 5. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1565/13>, abgerufen am 20.11.2024.