Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565.bekennen / vnd die hoffnung die wir zü des verschidnen ewigen heyl vnd seligkeit tragen / bezeugen. Hierauff sol sich mennigklich vor allen denen Aber glaubischen vnd Heydnischen diensten / so nit vns selbs / sondern allein den Abgestorbnen für nützlich erdacht sein / hüten. Damit nün der verschidnen Begrebnus / vns nützlich gehalten werde / mag man erstlich mit den Glocken leuten / das hiemit die Leuth / so die Leich zür Begrebnuß beleyten wöllen / ein zeichen der zeit jhrer versamlung haben mögen. Darnach so die Leich zür Begrebnuß getragen ist / solle der Kirchendiener dem Volck das Capitel / in der1. Thes. 4. 1. zü den Thessalonichern Cap. 4. von den verschidnenIohan. 11. in Christo / oder das Euangelion Johannis am 11. vom Lazaro / oder ein anders gleiches Arguments fürlesen / vngefehrlich mit der Prefation. Lieben Freund wir haben jetzt / wie wir tröstlicher züuersicht vnd hoffnung sein / ein Mitglied vnsers Herren Ihesu Christi / aus freundtlicher lieb zür Begrebnuß geleytet. Damit wir nün nicht on vnterricht vnd trost abtretten / wöllen wir hören die wort des heiligen Apostels Pauli(vel) des heiligen Euangelisten N. also lautend. Wir wöllen euch lieben Brüder / etc. Oder. Martha sagt zü Ihesu / Herr werestu hie gewesen /Iohan. 11. mein Brüder were nicht gestorben / etc. Oder. Christus ist aufferstanden von den Todten / vnnd1. Cor. 15. der Erstling worden / vnter denen die da schlaaffen / etc. bekennen / vnd die hoffnung die wir zü des verschidnen ewigen heyl vnd seligkeit tragen / bezeugen. Hierauff sol sich mennigklich vor allen denen Aber glaubischen vnd Heydnischen diensten / so nit vns selbs / sondern allein den Abgestorbnen für nützlich erdacht sein / hüten. Damit nün der verschidnen Begrebnus / vns nützlich gehalten werde / mag man erstlich mit den Glocken leuten / das hiemit die Leuth / so die Leich zür Begrebnuß beleyten wöllen / ein zeichen der zeit jhrer versamlung haben mögen. Darnach so die Leich zür Begrebnuß getragen ist / solle der Kirchendiener dem Volck das Capitel / in der1. Thes. 4. 1. zü den Thessalonichern Cap. 4. von den verschidnenIohan. 11. in Christo / oder das Euangelion Johannis am 11. vom Lazaro / oder ein anders gleiches Arguments fürlesen / vngefehrlich mit der Prefation. Lieben Freund wir haben jetzt / wie wir tröstlicher züuersicht vnd hoffnung sein / ein Mitglied vnsers Herren Ihesu Christi / aus freundtlicher lieb zür Begrebnuß geleytet. Damit wir nün nicht on vnterricht vnd trost abtrettẽ / wöllen wir hören die wort des heiligen Apostels Pauli(vel) des heiligen Euangelisten N. also lautend. Wir wöllen euch lieben Brüder / etc. Oder. Martha sagt zü Ihesu / Herr werestu hie gewesen /Iohan. 11. mein Brüder were nicht gestorben / etc. Oder. Christus ist aufferstanden von den Todten / vnnd1. Cor. 15. der Erstling worden / vnter denen die da schlaaffen / etc. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0101" n="49"/> bekennen / vnd die hoffnung die wir zü des verschidnen ewigen heyl vnd seligkeit tragen / bezeugen.</p> <p>Hierauff sol sich mennigklich vor allen denen Aber glaubischen vnd Heydnischen diensten / so nit vns selbs / sondern allein den Abgestorbnen für nützlich erdacht sein / hüten.</p> <p>Damit nün der verschidnen Begrebnus / vns nützlich gehalten werde / mag man erstlich mit den Glocken leuten / das hiemit die Leuth / so die Leich zür Begrebnuß beleyten wöllen / ein zeichen der zeit jhrer versamlung haben mögen.</p> <p>Darnach so die Leich zür Begrebnuß getragen ist / solle der Kirchendiener dem Volck das Capitel / in der<note place="right">1. Thes. 4.</note> 1. zü den Thessalonichern Cap. 4. von den verschidnen<note place="right">Iohan. 11.</note> in Christo / oder das Euangelion Johannis am 11. vom Lazaro / oder ein anders gleiches Arguments fürlesen / vngefehrlich mit der Prefation.</p> <p>Lieben Freund wir haben jetzt / wie wir tröstlicher züuersicht vnd hoffnung sein / ein Mitglied vnsers Herren Ihesu Christi / aus freundtlicher lieb zür Begrebnuß geleytet.</p> <p>Damit wir nün nicht on vnterricht vnd trost abtrettẽ / wöllen wir hören die wort des heiligen Apostels Pauli(vel) des heiligen Euangelisten N. also lautend.</p> <p>Wir wöllen euch lieben Brüder / etc.</p> </div> <div> <head>Oder.<lb/></head> <p>Martha sagt zü Ihesu / Herr werestu hie gewesen /<note place="right">Iohan. 11.</note> mein Brüder were nicht gestorben / etc.</p> </div> <div> <head>Oder.<lb/></head> <p>Christus ist aufferstanden von den Todten / vnnd<note place="right">1. Cor. 15.</note> der Erstling worden / vnter denen die da schlaaffen / etc.</p> </div> </body> </text> </TEI> [49/0101]
bekennen / vnd die hoffnung die wir zü des verschidnen ewigen heyl vnd seligkeit tragen / bezeugen.
Hierauff sol sich mennigklich vor allen denen Aber glaubischen vnd Heydnischen diensten / so nit vns selbs / sondern allein den Abgestorbnen für nützlich erdacht sein / hüten.
Damit nün der verschidnen Begrebnus / vns nützlich gehalten werde / mag man erstlich mit den Glocken leuten / das hiemit die Leuth / so die Leich zür Begrebnuß beleyten wöllen / ein zeichen der zeit jhrer versamlung haben mögen.
Darnach so die Leich zür Begrebnuß getragen ist / solle der Kirchendiener dem Volck das Capitel / in der 1. zü den Thessalonichern Cap. 4. von den verschidnen in Christo / oder das Euangelion Johannis am 11. vom Lazaro / oder ein anders gleiches Arguments fürlesen / vngefehrlich mit der Prefation.
1. Thes. 4.
Iohan. 11. Lieben Freund wir haben jetzt / wie wir tröstlicher züuersicht vnd hoffnung sein / ein Mitglied vnsers Herren Ihesu Christi / aus freundtlicher lieb zür Begrebnuß geleytet.
Damit wir nün nicht on vnterricht vnd trost abtrettẽ / wöllen wir hören die wort des heiligen Apostels Pauli(vel) des heiligen Euangelisten N. also lautend.
Wir wöllen euch lieben Brüder / etc.
Oder.
Martha sagt zü Ihesu / Herr werestu hie gewesen / mein Brüder were nicht gestorben / etc.
Iohan. 11. Oder.
Christus ist aufferstanden von den Todten / vnnd der Erstling worden / vnter denen die da schlaaffen / etc.
1. Cor. 15.
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Zitationshilfe: | Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565, S. 49. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1565/101>, abgerufen am 21.12.2024. |