Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.schen / noch die Eebrecher / noch die Dieb / noch die Geitzigen / noch die Truncknen / noch die Lesterer / noch die Rauber / werden das 1. Cor. 6.Reich Gottes ererben. 1. Cor. 6. Jr Jungen seind vnderthon den Allten / alle sampt seind vndereinander vnderthon / vnd halten vest an der demüt / dann Gott widerstchet den Hoffertigen / aber den Demütigen gibt er gnad / so demütigt eüch nun vnder die gewaltigen hand Gottes / das er eüch erhöhe zü seiner zeit / all ewer sorg werffend auff jn / dann er sorgt für eüch 1. Pet. 5.1. Petr. 5. Den Junckfrawen. Es ist ein vnderscheid zwischen einem Weib vnnd einer Junckfrawen / wölche sich nit verheyrat: die sorgt was den Herrn angehöret / das sie heilig sei beide am leib 8. Cor. 7.vnd auch im Geist. 1. Cor. 7. schen / noch die Eebrecher / noch die Dieb / noch die Geitzigen / noch die Truncknen / noch die Lesterer / noch die Rauber / werden das 1. Cor. 6.Reich Gottes ererben. 1. Cor. 6. Jr Jungen seind vnderthon den Allten / alle sampt seind vndereinander vnderthon / vnd halten vest an der demüt / dann Gott widerstchet den Hoffertigen / aber den Demütigen gibt er gnad / so demütigt eüch nun vnder die gewaltigen hand Gottes / das er eüch erhöhe zü seiner zeit / all ewer sorg werffend auff jn / dann er sorgt für eüch 1. Pet. 5.1. Petr. 5. Den Junckfrawen. Es ist ein vnderscheid zwischen einem Weib vnnd einer Junckfrawen / wölche sich nit verheyrat: die sorgt was den Herrn angehöret / das sie heilig sei beide am leib 8. Cor. 7.vnd auch im Geist. 1. Cor. 7. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0060"/> schen / noch die Eebrecher / noch die Dieb / noch die Geitzigen / noch die Truncknen / noch die Lesterer / noch die Rauber / werden das <note place="left">1. Cor. 6.</note>Reich Gottes ererben. 1. Cor. 6. Jr Jungen seind vnderthon den Allten / alle sampt seind vndereinander vnderthon / vnd halten vest an der demüt / dann Gott widerstchet den Hoffertigen / aber den Demütigen gibt er gnad / so demütigt eüch nun vnder die gewaltigen hand Gottes / das er eüch erhöhe zü seiner zeit / all ewer sorg werffend auff jn / dann er sorgt für eüch <note place="left">1. Pet. 5.</note>1. Petr. 5.</p> </div> <div> <head>Den Junckfrawen.</head><lb/> <p>Es ist ein vnderscheid zwischen einem Weib vnnd einer Junckfrawen / wölche sich nit verheyrat: die sorgt was den Herrn angehöret / das sie heilig sei beide am leib <note place="left">8. Cor. 7.</note>vnd auch im Geist. 1. Cor. 7.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0060]
schen / noch die Eebrecher / noch die Dieb / noch die Geitzigen / noch die Truncknen / noch die Lesterer / noch die Rauber / werden das Reich Gottes ererben. 1. Cor. 6. Jr Jungen seind vnderthon den Allten / alle sampt seind vndereinander vnderthon / vnd halten vest an der demüt / dann Gott widerstchet den Hoffertigen / aber den Demütigen gibt er gnad / so demütigt eüch nun vnder die gewaltigen hand Gottes / das er eüch erhöhe zü seiner zeit / all ewer sorg werffend auff jn / dann er sorgt für eüch 1. Petr. 5.
1. Cor. 6.
1. Pet. 5. Den Junckfrawen.
Es ist ein vnderscheid zwischen einem Weib vnnd einer Junckfrawen / wölche sich nit verheyrat: die sorgt was den Herrn angehöret / das sie heilig sei beide am leib vnd auch im Geist. 1. Cor. 7.
8. Cor. 7.
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Zitationshilfe: | Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/60>, abgerufen am 23.02.2025. |