Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.Form des Tauffs. Es ist vns hie ein Kindlin fürgetragen / vnd von seinetwegen begert / das es dem gebett gmeiner Christenlichen Kirchen beuolhen / vnd nach ordnung vnnd einsatzung vnsers Herrn Jesu Christi getaufft werde. Damit wir aber bericht empfangen / auß was grund göttlicher schrift wir vns des kindlins annemen vnd durch das gebett Gottes angesicht fürstellen / auch jm vmb die gnad vnd gab des tauffs bitten sollen. So laßt Mar. 10.vns hören das Euangelion von den kindlin wie es Marcus am X. beschriben hat. Zü der zeit brachten sie kindlein zü Jesu / das er sie solt anrüren / aber die jungern füren die an / die sie trügen / da es aber Jesus sahe / ward er vnwillig vnd sprach zü jnen / laßt die kindlein zü mir kommen / vnd weeret Form des Tauffs. Es ist vns hie ein Kindlin fürgetragen / vnd von seinetwegen begert / das es dem gebett gmeiner Christenlichen Kirchen beuolhen / vnd nach ordnung vnnd einsatzung vnsers Herrn Jesu Christi getaufft werde. Damit wir aber bericht empfangen / auß was grund göttlicher schrift wir vns des kindlins annemen vnd durch das gebett Gottes angesicht fürstellen / auch jm vmb die gnad vñ gab des tauffs bitten sollen. So laßt Mar. 10.vns hören das Euangelion von den kindlin wie es Marcus am X. beschriben hat. Zü der zeit brachten sie kindlein zü Jesu / das er sie solt anrüren / aber die jungern füren die an / die sie trügen / da es aber Jesus sahe / ward er vnwillig vnd sprach zü jnen / laßt die kindlein zü mir kommen / vnd weeret <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0024"/> </div> <div> <head>Form des Tauffs.</head><lb/> <p>Es ist vns hie ein Kindlin fürgetragen / vnd von seinetwegen begert / das es dem gebett gmeiner Christenlichen Kirchen beuolhen / vnd nach ordnung vnnd einsatzung vnsers Herrn Jesu Christi getaufft werde.</p> <p>Damit wir aber bericht empfangen / auß was grund göttlicher schrift wir vns des kindlins annemen vnd durch das gebett Gottes angesicht fürstellen / auch jm vmb die gnad vñ gab des tauffs bitten sollen. So laßt <note place="left">Mar. 10.</note>vns hören das Euangelion von den kindlin wie es Marcus am X. beschriben hat.</p> <p>Zü der zeit brachten sie kindlein zü Jesu / das er sie solt anrüren / aber die jungern füren die an / die sie trügen / da es aber Jesus sahe / ward er vnwillig vnd sprach zü jnen / laßt die kindlein zü mir kommen / vnd weeret </p> </div> </body> </text> </TEI> [0024]
Form des Tauffs.
Es ist vns hie ein Kindlin fürgetragen / vnd von seinetwegen begert / das es dem gebett gmeiner Christenlichen Kirchen beuolhen / vnd nach ordnung vnnd einsatzung vnsers Herrn Jesu Christi getaufft werde.
Damit wir aber bericht empfangen / auß was grund göttlicher schrift wir vns des kindlins annemen vnd durch das gebett Gottes angesicht fürstellen / auch jm vmb die gnad vñ gab des tauffs bitten sollen. So laßt vns hören das Euangelion von den kindlin wie es Marcus am X. beschriben hat.
Mar. 10. Zü der zeit brachten sie kindlein zü Jesu / das er sie solt anrüren / aber die jungern füren die an / die sie trügen / da es aber Jesus sahe / ward er vnwillig vnd sprach zü jnen / laßt die kindlein zü mir kommen / vnd weeret
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Zitationshilfe: | Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/24>, abgerufen am 23.02.2025. |