Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.Ordnung der Begrebnuß. Es bringt zwar denen so in vnserm Herrn Ihesu Christo auß disem zeitlichen leben verschiden sein / vnser dienst auff Erden kein nutz / dann dweil ChristusJoan. 11. sagt / ich bin die vrstend vnd das leben / wer an mich glaubt der würdt leben / ob er gleich sturbe / vnd wer da lebt / vnd glaubt anJoan. 5. mich / der würdt nimmermehr sterben. So seind wir gnügsam vergwißt / das wölcher in dem Glauben vnd vertrauwen auff vnsern einigen Herrn vnd Heiland Christum von diser Welt abscheidet / der habe allbereit on all vnser wünschen / begird / fürbitt / hilff vnd züthün / die rüw des ewigen seligen lebens / vnd werde mit freüden besitzen die Herrligkeit des Himmelreichs am Jüngsten tag / durch vnsern Herrn Christum Ordnung der Begrebnuß. Es bringt zwar denen so in vnserm Herrn Ihesu Christo auß disem zeitlichen leben verschiden sein / vnser dienst auff Erden kein nutz / dañ dweil ChristusJoan. 11. sagt / ich bin die vrstend vnd das leben / wer an mich glaubt der würdt leben / ob er gleich sturbe / vnd wer da lebt / vnd glaubt anJoan. 5. mich / der würdt nim̃ermehr sterben. So seind wir gnügsam vergwißt / das wölcher in dem Glauben vnd vertrauwen auff vnsern einigen Herrn vñ Heiland Christum von diser Welt abscheidet / der habe allbereit on all vnser wünschen / begird / fürbitt / hilff vñ züthün / die rüw des ewigen seligen lebens / vnd werde mit freüden besitzen die Herrligkeit des Him̃elreichs am Jüngsten tag / durch vnsern Herrn Christum <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0189" n="XCIII"/> </div> <div> <head>Ordnung der Begrebnuß.</head><lb/> <p>Es bringt zwar denen so in vnserm Herrn Ihesu Christo auß disem zeitlichen leben verschiden sein / vnser dienst auff Erden kein nutz / dañ dweil Christus<note place="right">Joan. 11.</note> sagt / ich bin die vrstend vnd das leben / wer an mich glaubt der würdt leben / ob er gleich sturbe / vnd wer da lebt / vnd glaubt an<note place="right">Joan. 5.</note> mich / der würdt nim̃ermehr sterben. So seind wir gnügsam vergwißt / das wölcher in dem Glauben vnd vertrauwen auff vnsern einigen Herrn vñ Heiland Christum von diser Welt abscheidet / der habe allbereit on all vnser wünschen / begird / fürbitt / hilff vñ züthün / die rüw des ewigen seligen lebens / vnd werde mit freüden besitzen die Herrligkeit des Him̃elreichs am Jüngsten tag / durch vnsern Herrn Christum </p> </div> </body> </text> </TEI> [XCIII/0189]
Ordnung der Begrebnuß.
Es bringt zwar denen so in vnserm Herrn Ihesu Christo auß disem zeitlichen leben verschiden sein / vnser dienst auff Erden kein nutz / dañ dweil Christus sagt / ich bin die vrstend vnd das leben / wer an mich glaubt der würdt leben / ob er gleich sturbe / vnd wer da lebt / vnd glaubt an mich / der würdt nim̃ermehr sterben. So seind wir gnügsam vergwißt / das wölcher in dem Glauben vnd vertrauwen auff vnsern einigen Herrn vñ Heiland Christum von diser Welt abscheidet / der habe allbereit on all vnser wünschen / begird / fürbitt / hilff vñ züthün / die rüw des ewigen seligen lebens / vnd werde mit freüden besitzen die Herrligkeit des Him̃elreichs am Jüngsten tag / durch vnsern Herrn Christum
Joan. 11.
Joan. 5.
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Zitationshilfe: | Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. XCIII. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/189>, abgerufen am 23.02.2025. |