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Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.

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ner vor dem Altar / auff wölchem das Nachtmal außgetheilt / nachuolgende vermanung gegen dem Volck fürlesen.

Vermanung züm Nachtmal.

Jr aller liebsten in Christo Jesu / dieweil wir jetz das gnadenreich Abendtmal vnsers liebsten Heilands begehn vnnd halten wöllen / darinn er vns sein warhafftigen leib zü einer speiß / vnd sein eigen Blüt zü einem tranck / den Glauben damit züstercken / gegeben hat / Sollen wir billich mit grossem fleiß vnnd einbrünstiger andacht vns selbs / wie sant Paulus 1. Cor. 11.vermanet / prüffen. Dann diß heilig Sacrament ist zü einem sondern trost vnd stercke gegeben den armen betrübten gwissen / die jre Sünde im hertzen entpfinden vnd bekennen / Gottes zorn vnnd

ner vor dem Altar / auff wölchem das Nachtmal außgetheilt / nachuolgende vermanung gegen dem Volck fürlesen.

Vermanung züm Nachtmal.

Jr aller liebsten in Christo Jesu / dieweil wir jetz das gnadenreich Abendtmal vnsers liebsten Heilands begehn vnnd halten wöllen / darinn er vns sein warhafftigen leib zü einer speiß / vnd sein eigen Blüt zü einem tranck / den Glauben damit züstercken / gegeben hat / Sollẽ wir billich mit grossem fleiß vnnd einbrünstiger andacht vns selbs / wie sant Paulus 1. Cor. 11.vermanet / prüffen. Dann diß heilig Sacrament ist zü einem sondern trost vnd stercke gegeben den armen betrübten gwissen / die jre Sünde im hertzen entpfinden vnd bekennen / Gottes zorn vnnd

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[0102] ner vor dem Altar / auff wölchem das Nachtmal außgetheilt / nachuolgende vermanung gegen dem Volck fürlesen. Vermanung züm Nachtmal. Jr aller liebsten in Christo Jesu / dieweil wir jetz das gnadenreich Abendtmal vnsers liebsten Heilands begehn vnnd halten wöllen / darinn er vns sein warhafftigen leib zü einer speiß / vnd sein eigen Blüt zü einem tranck / den Glauben damit züstercken / gegeben hat / Sollẽ wir billich mit grossem fleiß vnnd einbrünstiger andacht vns selbs / wie sant Paulus vermanet / prüffen. Dann diß heilig Sacrament ist zü einem sondern trost vnd stercke gegeben den armen betrübten gwissen / die jre Sünde im hertzen entpfinden vnd bekennen / Gottes zorn vnnd 1. Cor. 11.

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  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
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Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/102>, abgerufen am 20.11.2024.