Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

Bild:
<< vorherige Seite

den / so ist ers selber / der durch den Diener / lauth seiner Wort absoluiert / teuffet / vnd sein Abendtmal reichet.

Von der Beicht vnnd Absolution.

IN der Bepstischen Oren Beicht wirdt aus GOTtes Wort zweyerley gestrafft / Erstlich / das sie fordert volnkommene vnd außdruckliche erzelung vnnd offenbarung gegen dem Priester / aller vnd jeder Sünde / also / das die Sünde / so dem Priester in der Beicht nicht offenbaret wirdt / nicht könne vergeben werden. Zum andern / das solch werck der Beicht mit verdienstlich vnd nötig sey zur vergebung der Sünden. Aber wenn diß auß Gottes Wort / wie billich gestrafft wirdt / so muß dieser bericht dabey gethan werden / das es nicht die meinung habe / als wolte man die Beicht gantz vnd gar verwerffen / vnd auß diesen Kirchen hinweg thun / Sondern es soll fein mit bescheide angezeigt werden / was man für eine Beicht / auff was meinung / vnd auß was vrsachen / nach Gottes Wort haben vnd behalten wölle. Für Gott soll ein jeder teglich alle seine Sünde außdrucklich bekennen / Psal. 32. Auch do er jemandts beleidiget hat / das soll er demselbigen bekennen vnd abbitten. Matt. j8. Lu. j7. Jacobi 5.

den / so ist ers selber / der durch den Diener / lauth seiner Wort absoluiert / teuffet / vnd sein Abendtmal reichet.

Von der Beicht vnnd Absolution.

IN der Bepstischen Oren Beicht wirdt aus GOTtes Wort zweyerley gestrafft / Erstlich / das sie fordert volnkommene vnd außdruckliche erzelung vnnd offenbarung gegen dem Priester / aller vnd jeder Sünde / also / das die Sünde / so dem Priester in der Beicht nicht offenbaret wirdt / nicht könne vergeben werden. Zum andern / das solch werck der Beicht mit verdienstlich vnd nötig sey zur vergebung der Sünden. Aber wenn diß auß Gottes Wort / wie billich gestrafft wirdt / so muß dieser bericht dabey gethan werden / das es nicht die meinung habe / als wolte man die Beicht gantz vnd gar verwerffen / vnd auß diesen Kirchen hinweg thun / Sondern es soll fein mit bescheide angezeigt werden / was man für eine Beicht / auff was meinung / vnd auß was vrsachen / nach Gottes Wort haben vnd behalten wölle. Für Gott soll ein jeder teglich alle seine Sünde außdrucklich bekennen / Psal. 32. Auch do er jemandts beleidiget hat / das soll er demselbigen bekennen vnd abbitten. Matt. j8. Lu. j7. Jacobi 5.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0095"/>
den / so ist ers selber / der durch den Diener / lauth seiner Wort       absoluiert / teuffet / vnd sein Abendtmal reichet.</p>
      </div>
      <div>
        <head>Von der Beicht vnnd Absolution.<lb/></head>
        <p>IN der Bepstischen Oren Beicht wirdt aus GOTtes Wort zweyerley gestrafft / Erstlich / das sie       fordert volnkommene vnd außdruckliche erzelung vnnd offenbarung gegen dem Priester / aller vnd       jeder Sünde / also / das die Sünde / so dem Priester in der Beicht nicht offenbaret wirdt /       nicht könne vergeben werden. Zum andern / das solch werck der Beicht mit verdienstlich vnd       nötig sey zur vergebung der Sünden. Aber wenn diß auß Gottes Wort / wie billich gestrafft wirdt       / so muß dieser bericht dabey gethan werden / das es nicht die meinung habe / als wolte man die       Beicht gantz vnd gar verwerffen / vnd auß diesen Kirchen hinweg thun / Sondern es soll fein mit       bescheide angezeigt werden / was man für eine Beicht / auff was meinung / vnd auß was vrsachen       / nach Gottes Wort haben vnd behalten wölle. Für Gott soll ein jeder teglich alle seine Sünde       außdrucklich bekennen / Psal. 32. Auch do er jemandts beleidiget hat / das soll er demselbigen       bekennen vnd abbitten. Matt. j8. Lu. j7. Jacobi 5.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0095] den / so ist ers selber / der durch den Diener / lauth seiner Wort absoluiert / teuffet / vnd sein Abendtmal reichet. Von der Beicht vnnd Absolution. IN der Bepstischen Oren Beicht wirdt aus GOTtes Wort zweyerley gestrafft / Erstlich / das sie fordert volnkommene vnd außdruckliche erzelung vnnd offenbarung gegen dem Priester / aller vnd jeder Sünde / also / das die Sünde / so dem Priester in der Beicht nicht offenbaret wirdt / nicht könne vergeben werden. Zum andern / das solch werck der Beicht mit verdienstlich vnd nötig sey zur vergebung der Sünden. Aber wenn diß auß Gottes Wort / wie billich gestrafft wirdt / so muß dieser bericht dabey gethan werden / das es nicht die meinung habe / als wolte man die Beicht gantz vnd gar verwerffen / vnd auß diesen Kirchen hinweg thun / Sondern es soll fein mit bescheide angezeigt werden / was man für eine Beicht / auff was meinung / vnd auß was vrsachen / nach Gottes Wort haben vnd behalten wölle. Für Gott soll ein jeder teglich alle seine Sünde außdrucklich bekennen / Psal. 32. Auch do er jemandts beleidiget hat / das soll er demselbigen bekennen vnd abbitten. Matt. j8. Lu. j7. Jacobi 5.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/95
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/95>, abgerufen am 22.12.2024.