Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.Politica belangt / als besoldung / baw etc. die Beampten vnderschreiben sollen. Damit auch vnsere Kirchen Reth gründtlichen bericht mögen haben / auch die Kirchen diener nicht lang vmbgetrieben / oder auffgezogen werden / so sollen sie solche bericht mit sampt der Supplication vbergeben. Es sollen auch die Superintendenten die Kirchen diener warnen / das sie ohne solchen Proceß / für sich selbs vnd ohne vnderschreiben / nicht fürkommen / vnd vnsere Kirchen Rethe vnbemühet lassen wöllen / sonst werden sie wieder hinder sich gewiesen / oder / wo sie jnen nicht wehren wolten lassen / jr gebürend straff empfahen. Der General Superintendenten Officium. ERstlichs sol jeder Generalis auff seine Special Superintendenten mit vleissigem ernst sehen / damit jeder seinem beuelch vnd Ampt der Instruction nach / mit vleiß nachkome / vnd hierinnen niemandts verschonet werde. Item / wann vnd so offt einem General Superintendenten / von seinen Specialn ichts / so jnen beschwerlich Politica belangt / als besoldung / baw etc. die Beampten vnderschreiben sollen. Damit auch vnsere Kirchen Reth gründtlichen bericht mögen haben / auch die Kirchen diener nicht lang vmbgetrieben / oder auffgezogen werden / so sollen sie solche bericht mit sampt der Supplication vbergeben. Es sollen auch die Superintendenten die Kirchen diener warnen / das sie ohne solchen Proceß / für sich selbs vnd ohne vnderschreiben / nicht fürkommen / vnd vnsere Kirchen Rethe vnbemühet lassen wöllen / sonst werden sie wieder hinder sich gewiesen / oder / wo sie jnen nicht wehren wolten lassen / jr gebürend straff empfahen. Der General Superintendenten Officium. ERstlichs sol jeder Generalis auff seine Special Superintendenten mit vleissigem ernst sehen / damit jeder seinem beuelch vnd Ampt der Instruction nach / mit vleiß nachkome / vnd hierinnen niemandts verschonet werde. Item / wann vnd so offt einem General Superintendenten / von seinen Specialn ichts / so jnen beschwerlich <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0384" n="236"/> Politica belangt / als besoldung / baw etc. die Beampten vnderschreiben sollen. Damit auch vnsere Kirchen Reth gründtlichen bericht mögen haben / auch die Kirchen diener nicht lang vmbgetrieben / oder auffgezogen werden / so sollen sie solche bericht mit sampt der Supplication vbergeben.</p> <p>Es sollen auch die Superintendenten die Kirchen diener warnen / das sie ohne solchen Proceß / für sich selbs vnd ohne vnderschreiben / nicht fürkommen / vnd vnsere Kirchen Rethe vnbemühet lassen wöllen / sonst werden sie wieder hinder sich gewiesen / oder / wo sie jnen nicht wehren wolten lassen / jr gebürend straff empfahen.</p> </div> <div> <head>Der General Superintendenten Officium.<lb/></head> <p>ERstlichs sol jeder Generalis auff seine Special Superintendenten mit vleissigem ernst sehen / damit jeder seinem beuelch vnd Ampt der Instruction nach / mit vleiß nachkome / vnd hierinnen niemandts verschonet werde.</p> <p>Item / wann vnd so offt einem General Superintendenten / von seinen Specialn ichts / so jnen beschwerlich </p> </div> </body> </text> </TEI> [236/0384]
Politica belangt / als besoldung / baw etc. die Beampten vnderschreiben sollen. Damit auch vnsere Kirchen Reth gründtlichen bericht mögen haben / auch die Kirchen diener nicht lang vmbgetrieben / oder auffgezogen werden / so sollen sie solche bericht mit sampt der Supplication vbergeben.
Es sollen auch die Superintendenten die Kirchen diener warnen / das sie ohne solchen Proceß / für sich selbs vnd ohne vnderschreiben / nicht fürkommen / vnd vnsere Kirchen Rethe vnbemühet lassen wöllen / sonst werden sie wieder hinder sich gewiesen / oder / wo sie jnen nicht wehren wolten lassen / jr gebürend straff empfahen.
Der General Superintendenten Officium.
ERstlichs sol jeder Generalis auff seine Special Superintendenten mit vleissigem ernst sehen / damit jeder seinem beuelch vnd Ampt der Instruction nach / mit vleiß nachkome / vnd hierinnen niemandts verschonet werde.
Item / wann vnd so offt einem General Superintendenten / von seinen Specialn ichts / so jnen beschwerlich
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |