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Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709.

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Und weil wir aus jetzt gehöreten Worten unsers HErrn JEsu Christi des gewiß und sicher seyn / daß diß Kindlein zum Reich der Gnaden angenommen / wollen wir bitten / daß es darinn möge zur ewigen Seeligkeit beständig erhalten werden / und von Grund des Hertzens und mit Andacht Vater Unser sprechen:

Lasset uns beten:

Der allmächtige GOTT und Vater unsers HErrn JEsu Christi / der dich N. durchs Wasser und den heiligen Geist anderweit gebohren / und dir alle deine Sünde vergeben hat / der stärcke dich mit seiner Gnade zum ewigen Leben / Amen.

Friede sey mit dir / Amen.

Würden aber die Leute / so das Kindlein zur Tauffe bringen / auf des Pfarrherrns Frage ungewisse Antwort geben / und sagen: Sie wüstens nicht / was sie gedacht / vielweniger was sie in solcher grossen Noht geredt oder gethan / (als denn zu Zeiten zu geschehen pfleget) so mache er nicht viel disputirens / sondern nehme das Kind als ungetaufft / und fodere es zur Tauffe / also wie man alle ungetauffte zur Tauff zu fodern / und zu tauffen pfleget.

Und wenn die Gebete gesprochen / und die Kinder durch die Paten den Teuffel entsaget / und der Pastor das Glaubens-Bekäntniß hat thun lassen / als denn tauffe er die Kinder / ohn alle Condition, Im Nahmen des Vaters / und des Sohnes / und des heiligen Geistes / Amen.

CAP. XI. Von denen Sechswöcherinnen / und deren Einsegnung.

WEil nach Anleitung der Natur selbst und nach löblicher in der Christlichen Kirchen hergebrachten Gewohnheit / denen Kindbetterinnen / nach ausgestandener schweren Angst / Schmertzen und Arbeit / billig eine Ruhe zu gönnen / so lassens wir lediglich dabey

Und weil wir aus jetzt gehöreten Worten unsers HErrn JEsu Christi des gewiß und sicher seyn / daß diß Kindlein zum Reich der Gnaden angenommen / wollen wir bitten / daß es darinn möge zur ewigen Seeligkeit beständig erhalten werden / und von Grund des Hertzens und mit Andacht Vater Unser sprechen:

Lasset uns beten:

Der allmächtige GOTT und Vater unsers HErrn JEsu Christi / der dich N. durchs Wasser und den heiligen Geist anderweit gebohren / und dir alle deine Sünde vergeben hat / der stärcke dich mit seiner Gnade zum ewigen Leben / Amen.

Friede sey mit dir / Amen.

Würden aber die Leute / so das Kindlein zur Tauffe bringen / auf des Pfarrherrns Frage ungewisse Antwort geben / und sagen: Sie wüstens nicht / was sie gedacht / vielweniger was sie in solcher grossen Noht geredt oder gethan / (als denn zu Zeiten zu geschehen pfleget) so mache er nicht viel disputirens / sondern nehme das Kind als ungetaufft / und fodere es zur Tauffe / also wie man alle ungetauffte zur Tauff zu fodern / und zu tauffen pfleget.

Und wenn die Gebete gesprochen / und die Kinder durch die Paten den Teuffel entsaget / und der Pastor das Glaubens-Bekäntniß hat thun lassen / als denn tauffe er die Kinder / ohn alle Condition, Im Nahmen des Vaters / und des Sohnes / und des heiligen Geistes / Amen.

CAP. XI. Von denen Sechswöcherinnen / und deren Einsegnung.

WEil nach Anleitung der Natur selbst und nach löblicher in der Christlichen Kirchen hergebrachten Gewohnheit / denen Kindbetterinnen / nach ausgestandener schweren Angst / Schmertzen und Arbeit / billig eine Ruhe zu gönnen / so lassens wir lediglich dabey

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[50/0054] Und weil wir aus jetzt gehöreten Worten unsers HErrn JEsu Christi des gewiß und sicher seyn / daß diß Kindlein zum Reich der Gnaden angenommen / wollen wir bitten / daß es darinn möge zur ewigen Seeligkeit beständig erhalten werden / und von Grund des Hertzens und mit Andacht Vater Unser sprechen: Lasset uns beten: Der allmächtige GOTT und Vater unsers HErrn JEsu Christi / der dich N. durchs Wasser und den heiligen Geist anderweit gebohren / und dir alle deine Sünde vergeben hat / der stärcke dich mit seiner Gnade zum ewigen Leben / Amen. Friede sey mit dir / Amen. Würden aber die Leute / so das Kindlein zur Tauffe bringen / auf des Pfarrherrns Frage ungewisse Antwort geben / und sagen: Sie wüstens nicht / was sie gedacht / vielweniger was sie in solcher grossen Noht geredt oder gethan / (als denn zu Zeiten zu geschehen pfleget) so mache er nicht viel disputirens / sondern nehme das Kind als ungetaufft / und fodere es zur Tauffe / also wie man alle ungetauffte zur Tauff zu fodern / und zu tauffen pfleget. Und wenn die Gebete gesprochen / und die Kinder durch die Paten den Teuffel entsaget / und der Pastor das Glaubens-Bekäntniß hat thun lassen / als denn tauffe er die Kinder / ohn alle Condition, Im Nahmen des Vaters / und des Sohnes / und des heiligen Geistes / Amen. CAP. XI. Von denen Sechswöcherinnen / und deren Einsegnung. WEil nach Anleitung der Natur selbst und nach löblicher in der Christlichen Kirchen hergebrachten Gewohnheit / denen Kindbetterinnen / nach ausgestandener schweren Angst / Schmertzen und Arbeit / billig eine Ruhe zu gönnen / so lassens wir lediglich dabey

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709, S. 50. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung02_1709/54>, abgerufen am 30.12.2024.