Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709.Und weil wir aus jetzt gehöreten Worten unsers HErrn JEsu Christi des gewiß und sicher seyn / daß diß Kindlein zum Reich der Gnaden angenommen / wollen wir bitten / daß es darinn möge zur ewigen Seeligkeit beständig erhalten werden / und von Grund des Hertzens und mit Andacht Vater Unser sprechen: Lasset uns beten: Der allmächtige GOTT und Vater unsers HErrn JEsu Christi / der dich N. durchs Wasser und den heiligen Geist anderweit gebohren / und dir alle deine Sünde vergeben hat / der stärcke dich mit seiner Gnade zum ewigen Leben / Amen. Friede sey mit dir / Amen. Würden aber die Leute / so das Kindlein zur Tauffe bringen / auf des Pfarrherrns Frage ungewisse Antwort geben / und sagen: Sie wüstens nicht / was sie gedacht / vielweniger was sie in solcher grossen Noht geredt oder gethan / (als denn zu Zeiten zu geschehen pfleget) so mache er nicht viel disputirens / sondern nehme das Kind als ungetaufft / und fodere es zur Tauffe / also wie man alle ungetauffte zur Tauff zu fodern / und zu tauffen pfleget. Und wenn die Gebete gesprochen / und die Kinder durch die Paten den Teuffel entsaget / und der Pastor das Glaubens-Bekäntniß hat thun lassen / als denn tauffe er die Kinder / ohn alle Condition, Im Nahmen des Vaters / und des Sohnes / und des heiligen Geistes / Amen. CAP. XI. Von denen Sechswöcherinnen / und deren Einsegnung. WEil nach Anleitung der Natur selbst und nach löblicher in der Christlichen Kirchen hergebrachten Gewohnheit / denen Kindbetterinnen / nach ausgestandener schweren Angst / Schmertzen und Arbeit / billig eine Ruhe zu gönnen / so lassens wir lediglich dabey Und weil wir aus jetzt gehöreten Worten unsers HErrn JEsu Christi des gewiß und sicher seyn / daß diß Kindlein zum Reich der Gnaden angenommen / wollen wir bitten / daß es darinn möge zur ewigen Seeligkeit beständig erhalten werden / und von Grund des Hertzens und mit Andacht Vater Unser sprechen: Lasset uns beten: Der allmächtige GOTT und Vater unsers HErrn JEsu Christi / der dich N. durchs Wasser und den heiligen Geist anderweit gebohren / und dir alle deine Sünde vergeben hat / der stärcke dich mit seiner Gnade zum ewigen Leben / Amen. Friede sey mit dir / Amen. Würden aber die Leute / so das Kindlein zur Tauffe bringen / auf des Pfarrherrns Frage ungewisse Antwort geben / und sagen: Sie wüstens nicht / was sie gedacht / vielweniger was sie in solcher grossen Noht geredt oder gethan / (als denn zu Zeiten zu geschehen pfleget) so mache er nicht viel disputirens / sondern nehme das Kind als ungetaufft / und fodere es zur Tauffe / also wie man alle ungetauffte zur Tauff zu fodern / und zu tauffen pfleget. Und wenn die Gebete gesprochen / und die Kinder durch die Paten den Teuffel entsaget / und der Pastor das Glaubens-Bekäntniß hat thun lassen / als denn tauffe er die Kinder / ohn alle Condition, Im Nahmen des Vaters / und des Sohnes / und des heiligen Geistes / Amen. CAP. XI. Von denen Sechswöcherinnen / und deren Einsegnung. WEil nach Anleitung der Natur selbst und nach löblicher in der Christlichen Kirchen hergebrachten Gewohnheit / denen Kindbetterinnen / nach ausgestandener schweren Angst / Schmertzen und Arbeit / billig eine Ruhe zu gönnen / so lassens wir lediglich dabey <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0054" n="50"/> <p>Und weil wir aus jetzt gehöreten Worten unsers HErrn JEsu Christi des gewiß und sicher seyn / daß diß Kindlein zum Reich der Gnaden angenommen / wollen wir bitten / daß es darinn möge zur ewigen Seeligkeit beständig erhalten werden / und von Grund des Hertzens und mit Andacht Vater Unser sprechen:</p> </div> <div> <head>Lasset uns beten:<lb/></head> <p>Der allmächtige GOTT und Vater unsers HErrn JEsu Christi / der dich N. durchs Wasser und den heiligen Geist anderweit gebohren / und dir alle deine Sünde vergeben hat / der stärcke dich mit seiner Gnade zum ewigen Leben / Amen.</p> </div> <div> <head>Friede sey mit dir / Amen.<lb/></head> <p>Würden aber die Leute / so das Kindlein zur Tauffe bringen / auf des Pfarrherrns Frage ungewisse Antwort geben / und sagen: Sie wüstens nicht / was sie gedacht / vielweniger was sie in solcher grossen Noht geredt oder gethan / (als denn zu Zeiten zu geschehen pfleget) so mache er nicht viel disputirens / sondern nehme das Kind als ungetaufft / und fodere es zur Tauffe / also wie man alle ungetauffte zur Tauff zu fodern / und zu tauffen pfleget.</p> <p>Und wenn die Gebete gesprochen / und die Kinder durch die Paten den Teuffel entsaget / und der Pastor das Glaubens-Bekäntniß hat thun lassen / als denn tauffe er die Kinder / ohn alle Condition, Im Nahmen des Vaters / und des Sohnes / und des heiligen Geistes / Amen.</p> </div> <div> <head>CAP. XI. Von denen Sechswöcherinnen / und deren Einsegnung.<lb/></head> <p>WEil nach Anleitung der Natur selbst und nach löblicher in der Christlichen Kirchen hergebrachten Gewohnheit / denen Kindbetterinnen / nach ausgestandener schweren Angst / Schmertzen und Arbeit / billig eine Ruhe zu gönnen / so lassens wir lediglich dabey </p> </div> </body> </text> </TEI> [50/0054]
Und weil wir aus jetzt gehöreten Worten unsers HErrn JEsu Christi des gewiß und sicher seyn / daß diß Kindlein zum Reich der Gnaden angenommen / wollen wir bitten / daß es darinn möge zur ewigen Seeligkeit beständig erhalten werden / und von Grund des Hertzens und mit Andacht Vater Unser sprechen:
Lasset uns beten:
Der allmächtige GOTT und Vater unsers HErrn JEsu Christi / der dich N. durchs Wasser und den heiligen Geist anderweit gebohren / und dir alle deine Sünde vergeben hat / der stärcke dich mit seiner Gnade zum ewigen Leben / Amen.
Friede sey mit dir / Amen.
Würden aber die Leute / so das Kindlein zur Tauffe bringen / auf des Pfarrherrns Frage ungewisse Antwort geben / und sagen: Sie wüstens nicht / was sie gedacht / vielweniger was sie in solcher grossen Noht geredt oder gethan / (als denn zu Zeiten zu geschehen pfleget) so mache er nicht viel disputirens / sondern nehme das Kind als ungetaufft / und fodere es zur Tauffe / also wie man alle ungetauffte zur Tauff zu fodern / und zu tauffen pfleget.
Und wenn die Gebete gesprochen / und die Kinder durch die Paten den Teuffel entsaget / und der Pastor das Glaubens-Bekäntniß hat thun lassen / als denn tauffe er die Kinder / ohn alle Condition, Im Nahmen des Vaters / und des Sohnes / und des heiligen Geistes / Amen.
CAP. XI. Von denen Sechswöcherinnen / und deren Einsegnung.
WEil nach Anleitung der Natur selbst und nach löblicher in der Christlichen Kirchen hergebrachten Gewohnheit / denen Kindbetterinnen / nach ausgestandener schweren Angst / Schmertzen und Arbeit / billig eine Ruhe zu gönnen / so lassens wir lediglich dabey
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |