Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709.CAP. VII. Von den Gottesdieusten und Predigten an den gemeinen Wercktagen. IN den Städten sollen alle Wochen aufs wenigste zwo Predigten / etwa am Dienstag und Donnerstag geschehen. Und soll dazu im Sommer um 7. des Winters um 8. Uhr geleutet / und darnach zween Teutsche Psalmen gesungen werden / darauf die Predigt / den Sommer bis um 8. Uhren / und nicht darüber / den Winter aber bis 9. Uhr und gleicher Gestalt nicht darüber gehalten werden. Nach der Predigt soll die Litaney gelesen / und darauf das Vater Unser mit der gantzen Gemeinde kniend gebetet / der Seegen auf der Cantzel gesprochen / und nach der Predigt ein Gesang gesungen / darauf mit der Collecte, und der Nahme des HErrn der Gottesdienst geschlossen werden. Auf den Dörffern soll von Michaelis bis Ostern alle Freytage ebenfals geprediget werden. Die Texte worüber die Predigten zu halten / mögen die Pastores ihnen selbst erwählen / nachdem sie dieselbe ihren Zuhörern am erbaulichsten zu seyn finden werden. Die wöchentliche Bett-Stunden sollen hinführo in den Städten Unserer Fürstenthum und Landen alle und jede Montage des Sommers um 7. Uhr / zur Winters-Zeit aber mit anbrechenden Tage gehalten werden. Auf dem Lande haben sich die Prediger / was die Zeit betrifft / dergestalt anzuschicken / daß die Gemeinde nicht gar zu lange von ihrer Hauß- und Feld-Arbeit abgehalten werde / wozu denn etwa der frühe Morgen oder die Zeit gegen den Mittag / da die Leute pflegen zu Hause zu kommen / am beqvemsten seyn dürffte. Wo es hergebracht soll zweymahl geleutet / darauf an die Bett-Glocke geschlagen / und der Pastor vor den Alter die gantze Gemeinde aber / jeder an seinen Orte kniend und andächtig beten. CAP. VII. Von den Gottesdieusten und Predigten an den gemeinen Wercktagen. IN den Städten sollen alle Wochen aufs wenigste zwo Predigten / etwa am Dienstag und Donnerstag geschehen. Und soll dazu im Sommer um 7. des Winters um 8. Uhr geleutet / und darnach zween Teutsche Psalmen gesungen werden / darauf die Predigt / den Sommer bis um 8. Uhren / und nicht darüber / den Winter aber bis 9. Uhr und gleicher Gestalt nicht darüber gehalten werden. Nach der Predigt soll die Litaney gelesen / und darauf das Vater Unser mit der gantzen Gemeinde kniend gebetet / der Seegen auf der Cantzel gesprochen / und nach der Predigt ein Gesang gesungen / darauf mit der Collecte, und der Nahme des HErrn der Gottesdienst geschlossen werden. Auf den Dörffern soll von Michaelis bis Ostern alle Freytage ebenfals geprediget werden. Die Texte worüber die Predigten zu halten / mögen die Pastores ihnen selbst erwählen / nachdem sie dieselbe ihren Zuhörern am erbaulichsten zu seyn finden werden. Die wöchentliche Bett-Stunden sollen hinführo in den Städten Unserer Fürstenthum und Landen alle und jede Montage des Sommers um 7. Uhr / zur Winters-Zeit aber mit anbrechenden Tage gehalten werden. Auf dem Lande haben sich die Prediger / was die Zeit betrifft / dergestalt anzuschicken / daß die Gemeinde nicht gar zu lange von ihrer Hauß- und Feld-Arbeit abgehalten werde / wozu denn etwa der frühe Morgen oder die Zeit gegen den Mittag / da die Leute pflegen zu Hause zu kommen / am beqvemsten seyn dürffte. Wo es hergebracht soll zweymahl geleutet / darauf an die Bett-Glocke geschlagen / und der Pastor vor den Alter die gantze Gemeinde aber / jeder an seinen Orte kniend und andächtig beten. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0035" n="31"/> </div> <div> <head>CAP. VII. Von den Gottesdieusten und Predigten an den gemeinen Wercktagen.<lb/></head> <p>IN den Städten sollen alle Wochen aufs wenigste zwo Predigten / etwa am Dienstag und Donnerstag geschehen. 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Uhr / zur Winters-Zeit aber mit anbrechenden Tage gehalten werden.</p> <p>Auf dem Lande haben sich die Prediger / was die Zeit betrifft / dergestalt anzuschicken / daß die Gemeinde nicht gar zu lange von ihrer Hauß- und Feld-Arbeit abgehalten werde / wozu denn etwa der frühe Morgen oder die Zeit gegen den Mittag / da die Leute pflegen zu Hause zu kommen / am beqvemsten seyn dürffte.</p> <p>Wo es hergebracht soll zweymahl geleutet / darauf an die Bett-Glocke geschlagen / und der Pastor vor den Alter die gantze Gemeinde aber / jeder an seinen Orte kniend und andächtig beten. </p> </div> </body> </text> </TEI> [31/0035]
CAP. VII. Von den Gottesdieusten und Predigten an den gemeinen Wercktagen.
IN den Städten sollen alle Wochen aufs wenigste zwo Predigten / etwa am Dienstag und Donnerstag geschehen. Und soll dazu im Sommer um 7. des Winters um 8. Uhr geleutet / und darnach zween Teutsche Psalmen gesungen werden / darauf die Predigt / den Sommer bis um 8. Uhren / und nicht darüber / den Winter aber bis 9. Uhr und gleicher Gestalt nicht darüber gehalten werden.
Nach der Predigt soll die Litaney gelesen / und darauf das Vater Unser mit der gantzen Gemeinde kniend gebetet / der Seegen auf der Cantzel gesprochen / und nach der Predigt ein Gesang gesungen / darauf mit der Collecte, und der Nahme des HErrn der Gottesdienst geschlossen werden.
Auf den Dörffern soll von Michaelis bis Ostern alle Freytage ebenfals geprediget werden.
Die Texte worüber die Predigten zu halten / mögen die Pastores ihnen selbst erwählen / nachdem sie dieselbe ihren Zuhörern am erbaulichsten zu seyn finden werden.
Die wöchentliche Bett-Stunden sollen hinführo in den Städten Unserer Fürstenthum und Landen alle und jede Montage des Sommers um 7. Uhr / zur Winters-Zeit aber mit anbrechenden Tage gehalten werden.
Auf dem Lande haben sich die Prediger / was die Zeit betrifft / dergestalt anzuschicken / daß die Gemeinde nicht gar zu lange von ihrer Hauß- und Feld-Arbeit abgehalten werde / wozu denn etwa der frühe Morgen oder die Zeit gegen den Mittag / da die Leute pflegen zu Hause zu kommen / am beqvemsten seyn dürffte.
Wo es hergebracht soll zweymahl geleutet / darauf an die Bett-Glocke geschlagen / und der Pastor vor den Alter die gantze Gemeinde aber / jeder an seinen Orte kniend und andächtig beten.
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709, S. 31. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung02_1709/35>, abgerufen am 17.07.2024. |