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Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709.

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§. 5.

Auf den Dörffern / und wo Sonntags Nachmittags nicht geprediget wird / soll des Vormittags statt des Evangelii ein Stück aus der Passions Historie von der Cantzel verlesen / und erkläret werden / jedoch kan hierinn eine Abwechselung gehalten / und das eine Jahr ein Exordium aus dem Evangelio genommen / und über die Paßion der Predigt das folgende Jahr das Exordium aus der Paßion und die Predigt über das Evangelium gehalten werden.

§. 6.

An den Palm-Sonntage sollen die Pastores bey der Schluß der Morgen-Predigt / die Gemeinde fleißig ermahnen / daß sie zu der Verleß- und Anhörung der Paßion sich mit Kindern und Gesinde in den Gottes-Hause einstellen / und wird des Nachmittages nach geendigter Predigt mit Verlesung der ersten Handlung der Anfang gemacht / des folgenden Montags / Dienstags und Mittwochs auf den Dörffern früh um 5. Uhr / in den Städten um 7. Uhr damit fortgefahren / so daß allemahl vor und nach der Verlesung zwo Paßion- oder Buß-Gesänge gesungen / und mit einer Collecte / und dem gewöhnlichen Kirchen-Seegen der Gottesdienst geschlossen werde.

§. 7.

Am Grünen-Donnerstage wird in Städten Vormittags und Nachmittags / und auf den Dörffern des Vormittags / der Gottesdienst gleich einem Sonntag gehalten / nur daß an statt des Evangelii die fünffte Handlung aus der Paßion vor dem Altar verlesen / und in der Predigt die Epistel von heiligen Abendmahl erkläret / und aus derselben die Lehre von diesem Sacrament deutlich vorgetragen wird.

§. 8.

Der sechste Tag / so vor Alters der Stille-Freytag genandt / soll mit sonderbahrer Andacht / Fasten / Beten und Betrachtung des bittern Leydens und Sterbens unsers Erlösers JEsu Christi zugebracht werden.

§. 5.

Auf den Dörffern / und wo Sonntags Nachmittags nicht geprediget wird / soll des Vormittags statt des Evangelii ein Stück aus der Passions Historie von der Cantzel verlesen / und erkläret werden / jedoch kan hierinn eine Abwechselung gehalten / und das eine Jahr ein Exordium aus dem Evangelio genommen / und über die Paßion der Predigt das folgende Jahr das Exordium aus der Paßion und die Predigt über das Evangelium gehalten werden.

§. 6.

An den Palm-Sonntage sollen die Pastores bey der Schluß der Morgen-Predigt / die Gemeinde fleißig ermahnen / daß sie zu der Verleß- und Anhörung der Paßion sich mit Kindern und Gesinde in den Gottes-Hause einstellen / und wird des Nachmittages nach geendigter Predigt mit Verlesung der ersten Handlung der Anfang gemacht / des folgenden Montags / Dienstags und Mittwochs auf den Dörffern früh um 5. Uhr / in den Städten um 7. Uhr damit fortgefahren / so daß allemahl vor und nach der Verlesung zwo Paßion- oder Buß-Gesänge gesungen / und mit einer Collecte / und dem gewöhnlichen Kirchen-Seegen der Gottesdienst geschlossen werde.

§. 7.

Am Grünen-Donnerstage wird in Städten Vormittags und Nachmittags / und auf den Dörffern des Vormittags / der Gottesdienst gleich einem Sonntag gehalten / nur daß an statt des Evangelii die fünffte Handlung aus der Paßion vor dem Altar verlesen / und in der Predigt die Epistel von heiligen Abendmahl erkläret / und aus derselben die Lehre von diesem Sacrament deutlich vorgetragen wird.

§. 8.

Der sechste Tag / so vor Alters der Stille-Freytag genandt / soll mit sonderbahrer Andacht / Fasten / Beten und Betrachtung des bittern Leydens und Sterbens unsers Erlösers JEsu Christi zugebracht werden.

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[27/0031] §. 5. Auf den Dörffern / und wo Sonntags Nachmittags nicht geprediget wird / soll des Vormittags statt des Evangelii ein Stück aus der Passions Historie von der Cantzel verlesen / und erkläret werden / jedoch kan hierinn eine Abwechselung gehalten / und das eine Jahr ein Exordium aus dem Evangelio genommen / und über die Paßion der Predigt das folgende Jahr das Exordium aus der Paßion und die Predigt über das Evangelium gehalten werden. §. 6. An den Palm-Sonntage sollen die Pastores bey der Schluß der Morgen-Predigt / die Gemeinde fleißig ermahnen / daß sie zu der Verleß- und Anhörung der Paßion sich mit Kindern und Gesinde in den Gottes-Hause einstellen / und wird des Nachmittages nach geendigter Predigt mit Verlesung der ersten Handlung der Anfang gemacht / des folgenden Montags / Dienstags und Mittwochs auf den Dörffern früh um 5. Uhr / in den Städten um 7. Uhr damit fortgefahren / so daß allemahl vor und nach der Verlesung zwo Paßion- oder Buß-Gesänge gesungen / und mit einer Collecte / und dem gewöhnlichen Kirchen-Seegen der Gottesdienst geschlossen werde. §. 7. Am Grünen-Donnerstage wird in Städten Vormittags und Nachmittags / und auf den Dörffern des Vormittags / der Gottesdienst gleich einem Sonntag gehalten / nur daß an statt des Evangelii die fünffte Handlung aus der Paßion vor dem Altar verlesen / und in der Predigt die Epistel von heiligen Abendmahl erkläret / und aus derselben die Lehre von diesem Sacrament deutlich vorgetragen wird. §. 8. Der sechste Tag / so vor Alters der Stille-Freytag genandt / soll mit sonderbahrer Andacht / Fasten / Beten und Betrachtung des bittern Leydens und Sterbens unsers Erlösers JEsu Christi zugebracht werden.

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709, S. 27. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung02_1709/31>, abgerufen am 21.12.2024.