Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709.CAP. V. Von der Hagel-Feyer. §. 1. NAchdemmahlen es ein Uhralter Christlicher Gebrauch / daß in der Woche Vocem Jucunditatis oder Rogate eine gewisse Zeit ausgesetzet werde / In welcher GOtt der Allmächtige insonderheit um Gesegnung der lieben Feld-Früchte und Abwendung schädlichen Mißwachses durch Hagel / Ungewitter / Wasser-Fluten und dergleichen mit hertzlicher Andacht anzuruffen / So lassen Wir es billig dabey bewenden. §. 2. Und ist Unser gnädigster ernster Befehl / daß inskünfftige alle Jahr / auf den Montag post Vocem Jucunditatis in Städten und Dörffen ohn Unterscheid durchs gantze Land ein Bett-Tag gehalten werden. §. 3. Und nachdem des Morgens um 7. Uhr geleutet / die gautze Gemeine mit Kindern und Gesinde in der Kirchen sich versammlen solle. §. 4. Da denn erstlich soll gesungen werden / Vater Unser im Himmelreich. Hernach ein Buß-Psalm. Darauf trete der Priester vor den Altar und bete mit der gantzen Gemeinde kniend den 85. Psalm. HErr / der du bist vormahls gnädig gewest deinem Lande / und hast die Gefangenen Jacob erlöset. Der du die Missethat vormahls vergeben hast deinem Volck / und alle ihre Sünde bedecket / Sela. Der du vormahls hast allen Deinen Zorn aufgehaben / und dich gewendet von dem Grimm deines Zorns. CAP. V. Von der Hagel-Feyer. §. 1. NAchdemmahlen es ein Uhralter Christlicher Gebrauch / daß in der Woche Vocem Jucunditatis oder Rogate eine gewisse Zeit ausgesetzet werde / In welcher GOtt der Allmächtige insonderheit um Gesegnung der lieben Feld-Früchte und Abwendung schädlichen Mißwachses durch Hagel / Ungewitter / Wasser-Fluten und dergleichen mit hertzlicher Andacht anzuruffen / So lassen Wir es billig dabey bewenden. §. 2. Und ist Unser gnädigster ernster Befehl / daß inskünfftige alle Jahr / auf den Montag post Vocem Jucunditatis in Städten und Dörffen ohn Unterscheid durchs gantze Land ein Bett-Tag gehalten werden. §. 3. Und nachdem des Morgens um 7. Uhr geleutet / die gautze Gemeine mit Kindern und Gesinde in der Kirchen sich versammlen solle. §. 4. Da denn erstlich soll gesungen werden / Vater Unser im Himmelreich. Hernach ein Buß-Psalm. Darauf trete der Priester vor den Altar und bete mit der gantzen Gemeinde kniend den 85. Psalm. HErr / der du bist vormahls gnädig gewest deinem Lande / und hast die Gefangenen Jacob erlöset. Der du die Missethat vormahls vergeben hast deinem Volck / und alle ihre Sünde bedecket / Sela. Der du vormahls hast allen Deinen Zorn aufgehaben / und dich gewendet von dem Grimm deines Zorns. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0025" n="21"/> </div> <div> <head>CAP. V. Von der Hagel-Feyer.<lb/></head> </div> <div> <head>§. 1.<lb/></head> <p>NAchdemmahlen es ein Uhralter Christlicher Gebrauch / daß in der Woche Vocem Jucunditatis oder Rogate eine gewisse Zeit ausgesetzet werde / In welcher GOtt der Allmächtige insonderheit um Gesegnung der lieben Feld-Früchte und Abwendung schädlichen Mißwachses durch Hagel / Ungewitter / Wasser-Fluten und dergleichen mit hertzlicher Andacht anzuruffen / So lassen Wir es billig dabey bewenden.</p> </div> <div> <head>§. 2.<lb/></head> <p>Und ist Unser gnädigster ernster Befehl / daß inskünfftige alle Jahr / auf den Montag post Vocem Jucunditatis in Städten und Dörffen ohn Unterscheid durchs gantze Land ein Bett-Tag gehalten werden.</p> </div> <div> <head>§. 3.<lb/></head> <p>Und nachdem des Morgens um 7. Uhr geleutet / die gautze Gemeine mit Kindern und Gesinde in der Kirchen sich versammlen solle.</p> </div> <div> <head>§. 4.<lb/></head> <p>Da denn erstlich soll gesungen werden / Vater Unser im Himmelreich.</p> </div> <div> <head>Hernach ein Buß-Psalm.<lb/></head> <p>Darauf trete der Priester vor den Altar und bete mit der gantzen Gemeinde kniend den 85. Psalm.</p> <p>HErr / der du bist vormahls gnädig gewest deinem Lande / und hast die Gefangenen Jacob erlöset. Der du die Missethat vormahls vergeben hast deinem Volck / und alle ihre Sünde bedecket / Sela.</p> <p>Der du vormahls hast allen Deinen Zorn aufgehaben / und dich gewendet von dem Grimm deines Zorns.</p> </div> </body> </text> </TEI> [21/0025]
CAP. V. Von der Hagel-Feyer.
§. 1.
NAchdemmahlen es ein Uhralter Christlicher Gebrauch / daß in der Woche Vocem Jucunditatis oder Rogate eine gewisse Zeit ausgesetzet werde / In welcher GOtt der Allmächtige insonderheit um Gesegnung der lieben Feld-Früchte und Abwendung schädlichen Mißwachses durch Hagel / Ungewitter / Wasser-Fluten und dergleichen mit hertzlicher Andacht anzuruffen / So lassen Wir es billig dabey bewenden.
§. 2.
Und ist Unser gnädigster ernster Befehl / daß inskünfftige alle Jahr / auf den Montag post Vocem Jucunditatis in Städten und Dörffen ohn Unterscheid durchs gantze Land ein Bett-Tag gehalten werden.
§. 3.
Und nachdem des Morgens um 7. Uhr geleutet / die gautze Gemeine mit Kindern und Gesinde in der Kirchen sich versammlen solle.
§. 4.
Da denn erstlich soll gesungen werden / Vater Unser im Himmelreich.
Hernach ein Buß-Psalm.
Darauf trete der Priester vor den Altar und bete mit der gantzen Gemeinde kniend den 85. Psalm.
HErr / der du bist vormahls gnädig gewest deinem Lande / und hast die Gefangenen Jacob erlöset. Der du die Missethat vormahls vergeben hast deinem Volck / und alle ihre Sünde bedecket / Sela.
Der du vormahls hast allen Deinen Zorn aufgehaben / und dich gewendet von dem Grimm deines Zorns.
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709, S. 21. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung02_1709/25>, abgerufen am 23.02.2025. |