Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, Erster Teil. Braunschweig, 1709.die Citati in denen ihnen anberahmten Terminis sich jedesmahl ohnausbleiblich einzufinden schüldig und gehalten seyn sollen. Uhrkundlich Sr. Durchl. eigenhändigen Unterschrifft und neben gedruckten Fürstl. Geheimbten Cantzley-Insiegels. So geschehen in Dero Vestung Wolffenbüttel denn 24. Julii Ao. 1685. Rudolph Augusts. VIII. Rescriptum Aus der Fürstl. Geheimbten Rahts-Stube an das Fürstl. Consistorium die immunitäten der Kirchen / Aecker und Häuser betreffend. AUs der Herrn untern 25. passato an Uns abgelassenen Schreiben und dessen Beylagen haben Wir ersehen / was bey denenselben aus dem Schöningischen district wegen Beschwerunge einiger Kirchen / Aecker / auch Wittwen und anderer auf den Kirchhöfen gebaueten Häuser mit der Contribution für gravamina eingelauffen / und sie deshalben an Uns gelangen lassen wollen. Nun hat man nicht ermangelt solche gravamina und die darüber eingesandte uns communicirte Berichte durchzusehen; weil aber die Herrn darinn mit Uns einig seyn / die Citati in denen ihnen anberahmten Terminis sich jedesmahl ohnausbleiblich einzufinden schüldig und gehalten seyn sollen. Uhrkundlich Sr. Durchl. eigenhändigen Unterschrifft und neben gedruckten Fürstl. Geheimbten Cantzley-Insiegels. So geschehen in Dero Vestung Wolffenbüttel denn 24. Julii Ao. 1685. Rudolph Augusts. VIII. Rescriptum Aus der Fürstl. Geheimbten Rahts-Stube an das Fürstl. Consistorium die immunitäten der Kirchen / Aecker und Häuser betreffend. AUs der Herrn untern 25. passato an Uns abgelassenen Schreiben und dessen Beylagen haben Wir ersehen / was bey denenselben aus dem Schöningischen district wegen Beschwerunge einiger Kirchen / Aecker / auch Wittwen und anderer auf den Kirchhöfen gebaueten Häuser mit der Contribution für gravamina eingelauffen / und sie deshalben an Uns gelangen lassen wollen. Nun hat man nicht ermangelt solche gravamina und die darüber eingesandte uns communicirte Berichte durchzusehen; weil aber die Herrn darinn mit Uns einig seyn / <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0116" n="125"/> die Citati in denen ihnen anberahmten Terminis sich jedesmahl ohnausbleiblich einzufinden schüldig und gehalten seyn sollen.</p> <p>Uhrkundlich Sr. Durchl. eigenhändigen Unterschrifft und neben gedruckten Fürstl. Geheimbten Cantzley-Insiegels. So geschehen in Dero Vestung Wolffenbüttel denn 24. Julii Ao. 1685.</p> <p>Rudolph Augusts.</p> </div> <div> <head>VIII. Rescriptum Aus der Fürstl. Geheimbten Rahts-Stube an das Fürstl. Consistorium die immunitäten der Kirchen / Aecker und Häuser betreffend.<lb/></head> <p>AUs der Herrn untern 25. passato an Uns abgelassenen Schreiben und dessen Beylagen haben Wir ersehen / was bey denenselben aus dem Schöningischen district wegen Beschwerunge einiger Kirchen / Aecker / auch Wittwen und anderer auf den Kirchhöfen gebaueten Häuser mit der Contribution für gravamina eingelauffen / und sie deshalben an Uns gelangen lassen wollen. Nun hat man nicht ermangelt solche gravamina und die darüber eingesandte uns communicirte Berichte durchzusehen; weil aber die Herrn darinn mit Uns einig seyn / </p> </div> </body> </text> </TEI> [125/0116]
die Citati in denen ihnen anberahmten Terminis sich jedesmahl ohnausbleiblich einzufinden schüldig und gehalten seyn sollen.
Uhrkundlich Sr. Durchl. eigenhändigen Unterschrifft und neben gedruckten Fürstl. Geheimbten Cantzley-Insiegels. So geschehen in Dero Vestung Wolffenbüttel denn 24. Julii Ao. 1685.
Rudolph Augusts.
VIII. Rescriptum Aus der Fürstl. Geheimbten Rahts-Stube an das Fürstl. Consistorium die immunitäten der Kirchen / Aecker und Häuser betreffend.
AUs der Herrn untern 25. passato an Uns abgelassenen Schreiben und dessen Beylagen haben Wir ersehen / was bey denenselben aus dem Schöningischen district wegen Beschwerunge einiger Kirchen / Aecker / auch Wittwen und anderer auf den Kirchhöfen gebaueten Häuser mit der Contribution für gravamina eingelauffen / und sie deshalben an Uns gelangen lassen wollen. Nun hat man nicht ermangelt solche gravamina und die darüber eingesandte uns communicirte Berichte durchzusehen; weil aber die Herrn darinn mit Uns einig seyn /
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