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Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, Erster Teil. Braunschweig, 1709.

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die Citati in denen ihnen anberahmten Terminis sich jedesmahl ohnausbleiblich einzufinden schüldig und gehalten seyn sollen.

Uhrkundlich Sr. Durchl. eigenhändigen Unterschrifft und neben gedruckten Fürstl. Geheimbten Cantzley-Insiegels. So geschehen in Dero Vestung Wolffenbüttel denn 24. Julii Ao. 1685.

Rudolph Augusts.

VIII. Rescriptum Aus der Fürstl. Geheimbten Rahts-Stube an das Fürstl. Consistorium die immunitäten der Kirchen / Aecker und Häuser betreffend.

AUs der Herrn untern 25. passato an Uns abgelassenen Schreiben und dessen Beylagen haben Wir ersehen / was bey denenselben aus dem Schöningischen district wegen Beschwerunge einiger Kirchen / Aecker / auch Wittwen und anderer auf den Kirchhöfen gebaueten Häuser mit der Contribution für gravamina eingelauffen / und sie deshalben an Uns gelangen lassen wollen. Nun hat man nicht ermangelt solche gravamina und die darüber eingesandte uns communicirte Berichte durchzusehen; weil aber die Herrn darinn mit Uns einig seyn /

die Citati in denen ihnen anberahmten Terminis sich jedesmahl ohnausbleiblich einzufinden schüldig und gehalten seyn sollen.

Uhrkundlich Sr. Durchl. eigenhändigen Unterschrifft und neben gedruckten Fürstl. Geheimbten Cantzley-Insiegels. So geschehen in Dero Vestung Wolffenbüttel denn 24. Julii Ao. 1685.

Rudolph Augusts.

VIII. Rescriptum Aus der Fürstl. Geheimbten Rahts-Stube an das Fürstl. Consistorium die immunitäten der Kirchen / Aecker und Häuser betreffend.

AUs der Herrn untern 25. passato an Uns abgelassenen Schreiben und dessen Beylagen haben Wir ersehen / was bey denenselben aus dem Schöningischen district wegen Beschwerunge einiger Kirchen / Aecker / auch Wittwen und anderer auf den Kirchhöfen gebaueten Häuser mit der Contribution für gravamina eingelauffen / und sie deshalben an Uns gelangen lassen wollen. Nun hat man nicht ermangelt solche gravamina und die darüber eingesandte uns communicirte Berichte durchzusehen; weil aber die Herrn darinn mit Uns einig seyn /

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[125/0116] die Citati in denen ihnen anberahmten Terminis sich jedesmahl ohnausbleiblich einzufinden schüldig und gehalten seyn sollen. Uhrkundlich Sr. Durchl. eigenhändigen Unterschrifft und neben gedruckten Fürstl. Geheimbten Cantzley-Insiegels. So geschehen in Dero Vestung Wolffenbüttel denn 24. Julii Ao. 1685. Rudolph Augusts. VIII. Rescriptum Aus der Fürstl. Geheimbten Rahts-Stube an das Fürstl. Consistorium die immunitäten der Kirchen / Aecker und Häuser betreffend. AUs der Herrn untern 25. passato an Uns abgelassenen Schreiben und dessen Beylagen haben Wir ersehen / was bey denenselben aus dem Schöningischen district wegen Beschwerunge einiger Kirchen / Aecker / auch Wittwen und anderer auf den Kirchhöfen gebaueten Häuser mit der Contribution für gravamina eingelauffen / und sie deshalben an Uns gelangen lassen wollen. Nun hat man nicht ermangelt solche gravamina und die darüber eingesandte uns communicirte Berichte durchzusehen; weil aber die Herrn darinn mit Uns einig seyn /

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, Erster Teil. Braunschweig, 1709, S. 125. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung01_1709/116>, abgerufen am 21.11.2024.