Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, Erster Teil. Braunschweig, 1709.16. Seines Bruders-noch der Schwester Tochter-Tochter / noch des Bruders Sohns-Tochter / noch der Schwester Sohns-Tochter; und in Summa keine Tochter / so von seinem Bruder oder seiner Schwester descendiret und herab kömmet. Eine gleiche Bewandtniß der verbotene Ehen hat es auch mit denen Frauens-Persohnen. Wegen der nahen Blut-Freundschafft in der Collateral- oder Seit-Linie sind ferner die Ehen verboten: 1. Zwischen Bruder und Schwester / wann sie gleich nur von einem Vater oder einer Mutter seyn / 2. Zwischen Bruder- und Schwester-Kindern / 3. Zwischen Bruder- und Schwester-Kindes-Kindern bis in den dritten Gradt ungleicher Linie; Zum Exempel: Dieser Herman soll Catharinen seines Groß-Vaters Brudern-Tochten nicht nehmen / weil sie ihm in dritten Grad ungleicher Linie verwandt ist; Wann aber gemeldte Catharina eine Tochter hätte / weil diese mit Herman in gleicher Linie des dritten Grads concurrirte / solchenfalls würde die Ehe zwischen diesen beyden können zugelassen werden. 16. Seines Bruders-noch der Schwester Tochter-Tochter / noch des Bruders Sohns-Tochter / noch der Schwester Sohns-Tochter; und in Summa keine Tochter / so von seinem Bruder oder seiner Schwester descendiret und herab kömmet. Eine gleiche Bewandtniß der verbotene Ehen hat es auch mit denen Frauens-Persohnen. Wegen der nahen Blut-Freundschafft in der Collateral- oder Seit-Linie sind ferner die Ehen verboten: 1. Zwischen Bruder und Schwester / wann sie gleich nur von einem Vater oder einer Mutter seyn / 2. Zwischen Bruder- und Schwester-Kindern / 3. Zwischen Bruder- und Schwester-Kindes-Kindern bis in den dritten Gradt ungleicher Linie; Zum Exempel: Dieser Herman soll Catharinen seines Groß-Vaters Brudern-Tochten nicht nehmen / weil sie ihm in dritten Grad ungleicher Linie verwandt ist; Wann aber gemeldte Catharina eine Tochter hätte / weil diese mit Herman in gleicher Linie des dritten Grads concurrirte / solchenfalls würde die Ehe zwischen diesen beyden können zugelassen werden. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0110" n="110"/> </div> <div> <head>16.<lb/></head> <p>Seines Bruders-noch der Schwester Tochter-Tochter / noch des Bruders Sohns-Tochter / noch der Schwester Sohns-Tochter; und in Summa keine Tochter / so von seinem Bruder oder seiner Schwester descendiret und herab kömmet.</p> <p>Eine gleiche Bewandtniß der verbotene Ehen hat es auch mit denen Frauens-Persohnen.</p> </div> <div> <head>Wegen der nahen Blut-Freundschafft in der Collateral- oder Seit-Linie sind ferner die Ehen verboten:<lb/></head> </div> <div> <head>1.<lb/></head> <p>Zwischen Bruder und Schwester / wann sie gleich nur von einem Vater oder einer Mutter seyn /</p> </div> <div> <head>2.<lb/></head> <p>Zwischen Bruder- und Schwester-Kindern /</p> </div> <div> <head>3.<lb/></head> <p>Zwischen Bruder- und Schwester-Kindes-Kindern bis in den dritten Gradt ungleicher Linie;</p> <p>Zum Exempel:</p> <p>Dieser Herman soll Catharinen seines Groß-Vaters Brudern-Tochten nicht nehmen / weil sie ihm in dritten Grad ungleicher Linie verwandt ist; Wann aber gemeldte Catharina eine Tochter hätte / weil diese mit Herman in gleicher Linie des dritten Grads concurrirte / solchenfalls würde die Ehe zwischen diesen beyden können zugelassen werden.</p> </div> </body> </text> </TEI> [110/0110]
16.
Seines Bruders-noch der Schwester Tochter-Tochter / noch des Bruders Sohns-Tochter / noch der Schwester Sohns-Tochter; und in Summa keine Tochter / so von seinem Bruder oder seiner Schwester descendiret und herab kömmet.
Eine gleiche Bewandtniß der verbotene Ehen hat es auch mit denen Frauens-Persohnen.
Wegen der nahen Blut-Freundschafft in der Collateral- oder Seit-Linie sind ferner die Ehen verboten:
1.
Zwischen Bruder und Schwester / wann sie gleich nur von einem Vater oder einer Mutter seyn /
2.
Zwischen Bruder- und Schwester-Kindern /
3.
Zwischen Bruder- und Schwester-Kindes-Kindern bis in den dritten Gradt ungleicher Linie;
Zum Exempel:
Dieser Herman soll Catharinen seines Groß-Vaters Brudern-Tochten nicht nehmen / weil sie ihm in dritten Grad ungleicher Linie verwandt ist; Wann aber gemeldte Catharina eine Tochter hätte / weil diese mit Herman in gleicher Linie des dritten Grads concurrirte / solchenfalls würde die Ehe zwischen diesen beyden können zugelassen werden.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung01_1709 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung01_1709/110 |
Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, Erster Teil. Braunschweig, 1709, S. 110. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung01_1709/110>, abgerufen am 23.02.2025. |