Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604.

Bild:
<< vorherige Seite

ben muchten / vnnd gleichwol nach gemachtem Geldt daraus sich würden wenden / keins wegs gemeint sein / Darnach du dich allenthalb gehorsamblich zuachten vnd zurichten / Daranne thustu / zu dem das es an sich billig / vnsere gnedige zuuerlessige meinung / Datum Münden den 9. Februarij Anno 74.

Weilandt Hertzogen Julij etc. an Bürgermeister vnnd Raht S. F. G. Stadt Northeimb abgangener Be uelch / darein S. F. G. vorgesetzte verordnung des dritten Pfennings halben confirmirt, sub dato des 7. Februarij Anno 1589.

Vnsern gunst zuuor / Ersame vorsichtige liebe getrewe / Was wir auff ewer Mitbürger Hans Voßen vnd Hans Quanten vielfaltigs vndertheniges suppliciren vnd anhalten / des von jhrer angefallenen Erbschafft zu Sutheimb abgekürtzten Drittenpfennings halber den von Hardenberg auff Hardenberg vnnd vnserm Ambtman zu Harste vnnd auch lieben getrewen Johan Dotenhausen widermahls aufferlegt vnd beuohlen / das habt jhr beyverwahrt copeilich / vnnd darneben auß der Abschrifft ernanter von Hardenberg vnlangst eingeschickten gegenbericht vnnd entschüldigung zuuernehmen / auß was vrsachen / sie angeregten Drittenpfenning / den ewern volgen zulassen / beschwer tragen / Nemblich / das sie sich ein ebenmessigs / weil es mit den jhrigen / wan denen etwa Erbfelle alda bey euch zufallen / nicht anders gehalten / sondern jhnen von euch der Drittepfenning alzeit abgekürtzt vnd einbehalten werde / vber euch beklagt / mit dem erbieten /

ben muchten / vnnd gleichwol nach gemachtem Geldt daraus sich würden wenden / keins wegs gemeint sein / Darnach du dich allenthalb gehorsamblich zuachten vnd zurichten / Daranne thustu / zu dem das es an sich billig / vnsere gnedige zuuerlessige meinung / Datum Münden den 9. Februarij Anno 74.

Weilandt Hertzogen Julij etc. an Bürgermeister vnnd Raht S. F. G. Stadt Northeimb abgangener Be uelch / darein S. F. G. vorgesetzte verordnung des dritten Pfennings halben confirmirt, sub dato des 7. Februarij Anno 1589.

Vnsern gunst zuuor / Ersame vorsichtige liebe getrewe / Was wir auff ewer Mitbürger Hans Voßen vnd Hans Quanten vielfaltigs vndertheniges suppliciren vnd anhalten / des von jhrer angefallenen Erbschafft zu Sutheimb abgekürtzten Drittenpfennings halber den von Hardenberg auff Hardenberg vnnd vnserm Ambtman zu Harste vnnd auch lieben getrewen Johan Dotenhausen widermahls aufferlegt vnd beuohlen / das habt jhr beyverwahrt copeilich / vnnd darneben auß der Abschrifft ernanter von Hardenberg vnlangst eingeschickten gegenbericht vnnd entschüldigung zuuernehmen / auß was vrsachen / sie angeregten Drittenpfenning / den ewern volgen zulassen / beschwer tragen / Nemblich / das sie sich ein ebenmessigs / weil es mit den jhrigen / wã denen etwa Erbfelle alda bey euch zufallen / nicht anders gehalten / sondern jhnen von euch der Drittepfenning alzeit abgekürtzt vnd einbehalten werde / vber euch beklagt / mit dem erbieten /

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0136"/>
ben muchten / vnnd                      gleichwol nach gemachtem Geldt daraus sich würden wenden / keins wegs gemeint                      sein / Darnach du dich allenthalb gehorsamblich zuachten vnd zurichten / Daranne                      thustu / zu dem das es an sich billig / vnsere gnedige zuuerlessige meinung /                      Datum Münden den 9. Februarij Anno 74.</p>
        </div>
        <div n="2">
          <head>Weilandt Hertzogen Julij etc. an Bürgermeister vnnd Raht S. F. G. Stadt                      Northeimb abgangener Be uelch / darein S. F. G. vorgesetzte verordnung des                      dritten Pfennings halben confirmirt, sub dato des 7. Februarij Anno 1589.<lb/></head>
          <p>Vnsern gunst zuuor / Ersame vorsichtige liebe getrewe / Was wir auff ewer                      Mitbürger Hans Voßen vnd Hans Quanten vielfaltigs vndertheniges suppliciren vnd                      anhalten / des von jhrer angefallenen Erbschafft zu Sutheimb abgekürtzten                      Drittenpfennings halber den von Hardenberg auff Hardenberg vnnd vnserm Ambtman                      zu Harste vnnd auch lieben getrewen Johan Dotenhausen widermahls aufferlegt vnd                      beuohlen / das habt jhr beyverwahrt copeilich / vnnd darneben auß der Abschrifft                      ernanter von Hardenberg vnlangst eingeschickten gegenbericht vnnd entschüldigung                      zuuernehmen / auß was vrsachen / sie angeregten Drittenpfenning / den ewern                      volgen zulassen / beschwer tragen / Nemblich / das sie sich ein ebenmessigs /                      weil es mit den jhrigen / wa&#x0303; denen etwa Erbfelle alda bey euch                      zufallen / nicht anders gehalten / sondern jhnen von euch der Drittepfenning                      alzeit abgekürtzt vnd einbehalten werde / vber euch beklagt / mit dem erbieten /
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0136] ben muchten / vnnd gleichwol nach gemachtem Geldt daraus sich würden wenden / keins wegs gemeint sein / Darnach du dich allenthalb gehorsamblich zuachten vnd zurichten / Daranne thustu / zu dem das es an sich billig / vnsere gnedige zuuerlessige meinung / Datum Münden den 9. Februarij Anno 74. Weilandt Hertzogen Julij etc. an Bürgermeister vnnd Raht S. F. G. Stadt Northeimb abgangener Be uelch / darein S. F. G. vorgesetzte verordnung des dritten Pfennings halben confirmirt, sub dato des 7. Februarij Anno 1589. Vnsern gunst zuuor / Ersame vorsichtige liebe getrewe / Was wir auff ewer Mitbürger Hans Voßen vnd Hans Quanten vielfaltigs vndertheniges suppliciren vnd anhalten / des von jhrer angefallenen Erbschafft zu Sutheimb abgekürtzten Drittenpfennings halber den von Hardenberg auff Hardenberg vnnd vnserm Ambtman zu Harste vnnd auch lieben getrewen Johan Dotenhausen widermahls aufferlegt vnd beuohlen / das habt jhr beyverwahrt copeilich / vnnd darneben auß der Abschrifft ernanter von Hardenberg vnlangst eingeschickten gegenbericht vnnd entschüldigung zuuernehmen / auß was vrsachen / sie angeregten Drittenpfenning / den ewern volgen zulassen / beschwer tragen / Nemblich / das sie sich ein ebenmessigs / weil es mit den jhrigen / wã denen etwa Erbfelle alda bey euch zufallen / nicht anders gehalten / sondern jhnen von euch der Drittepfenning alzeit abgekürtzt vnd einbehalten werde / vber euch beklagt / mit dem erbieten /

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt_1604
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt_1604/136
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt_1604/136>, abgerufen am 16.11.2024.