Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604.

Bild:
<< vorherige Seite

sessenen Junckern / vnferntwegen ernstlich vermeldest / das sie sich hinfuro in vnser Hochheit vnd gehöltzen einiges Kurens / stellens oder jagens / nach einigem Wildtprat / es sey gleich was es wolle / nicht anmassen / Dann wo wir einen oder mehr befinden werden / der sich nochmalß diesem vnserm verbott zuwieder vorhelt / wollen wir den oder dieselben ohne alle gnade dermassen straffen / das ein ander ein abschew daran gewinnen sol / Darzu wollen wir auch / das du vff solches mit allem fleise achtung gebest / vnd vns jhr thun vnuerhalten lassest / Dann / wo wir deinen vnfleiß derwegen in einigem fall finden / wollen wir deßhalben mit dir eben so wol alß den Vbertrettern ohne alle gnadt verfahren / Darnach du vnd sie euch endtlich zurichten / vnd wir thun vns dessen zu dir ohne mangel zubeschehen verlassen / Sindts auch vmb dich in gnaden zubedencken geneigt / darmit wir dir sonsten gewogen sein / Datum Wulffenbüttel den 20 Julij Auno. 65.

S. F. G. dritmaliger außgangner Beuelch an alle Ambtleuthe / des Hasen fahens vnd ander Wilpräts halben / sub dato den 14. Octobris Anno 1467.

Lieber getrewer / Wir zweifeln nicht / du wirdest dich ohn dieß vnser erinnern gnngsamb zuberichten wissen / was wir kurtz verlauffener zeit des vielfeltigen Jagens halber / so in vnsern vnd deines befohlenen Ampts angehörigen Höltzern vnd Hocheiten / vns zu nachteil auch verschmelerung vnserer gerechtigkeit / nach Hasen vnd anderm Wilprät gespürt vnd befunden worden / an dich ernstlich gelangen haben

sessenen Junckern / vnferntwegen ernstlich vermeldest / das sie sich hinfuro in vnser Hochheit vnd gehöltzen einiges Kurens / stellens oder jagens / nach einigem Wildtprat / es sey gleich was es wolle / nicht anmassen / Dann wo wir einen oder mehr befinden werden / der sich nochmalß diesem vnserm verbott zuwieder vorhelt / wollen wir den oder dieselben ohne alle gnade dermassen straffen / das ein ander ein abschew daran gewiñen sol / Darzu wollen wir auch / das du vff solches mit allem fleise achtung gebest / vnd vns jhr thun vnuerhalten lassest / Dañ / wo wir deinen vnfleiß derwegen in einigem fall finden / wollen wir deßhalben mit dir eben so wol alß den Vbertrettern ohne alle gnadt verfahren / Darnach du vnd sie euch endtlich zurichten / vnd wir thun vns dessen zu dir ohne mangel zubeschehen verlassen / Sindts auch vmb dich in gnaden zubedencken geneigt / darmit wir dir sonsten gewogen sein / Datum Wulffenbüttel den 20 Julij Auno. 65.

S. F. G. dritmaliger außgangner Beuelch an alle Ambtleuthe / des Hasen fahens vnd ander Wilpräts halben / sub dato den 14. Octobris Anno 1467.

Lieber getrewer / Wir zweifeln nicht / du wirdest dich ohn dieß vnser eriñern gnngsamb zuberichten wissen / was wir kurtz verlauffener zeit des vielfeltigen Jagens halber / so in vnsern vnd deines befohlenen Ampts angehörigen Höltzern vnd Hocheiten / vns zu nachteil auch verschmelerung vnserer gerechtigkeit / nach Hasen vnd anderm Wilprät gespürt vnd befunden worden / an dich ernstlich gelangen haben

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0128"/>
sessenen Junckern / vnferntwegen ernstlich vermeldest                      / das sie sich hinfuro in vnser Hochheit vnd gehöltzen einiges Kurens / stellens                      oder jagens / nach einigem Wildtprat / es sey gleich was es wolle / nicht                      anmassen / Dann wo wir einen oder mehr befinden werden / der sich nochmalß                      diesem vnserm verbott zuwieder vorhelt / wollen wir den oder dieselben ohne alle                      gnade dermassen straffen / das ein ander ein abschew daran gewin&#x0303;en sol / Darzu wollen wir auch / das du vff solches mit allem fleise achtung                      gebest / vnd vns jhr thun vnuerhalten lassest / Dan&#x0303; / wo wir                      deinen vnfleiß derwegen in einigem fall finden / wollen wir deßhalben mit dir                      eben so wol alß den Vbertrettern ohne alle gnadt verfahren / Darnach du vnd sie                      euch endtlich zurichten / vnd wir thun vns dessen zu dir ohne mangel zubeschehen                      verlassen / Sindts auch vmb dich in gnaden zubedencken geneigt / darmit wir dir                      sonsten gewogen sein / Datum Wulffenbüttel den 20 Julij Auno. 65.</p>
        </div>
        <div n="2">
          <head>S. F. G. dritmaliger außgangner Beuelch an alle Ambtleuthe / des Hasen fahens                      vnd ander Wilpräts halben / sub dato den 14. Octobris Anno 1467.<lb/></head>
          <p>Lieber getrewer / Wir zweifeln nicht / du wirdest dich ohn dieß vnser erin&#x0303;ern gnngsamb zuberichten wissen / was wir kurtz verlauffener zeit des vielfeltigen Jagens halber / so in vnsern vnd deines befohlenen Ampts angehörigen Höltzern vnd Hocheiten / vns zu nachteil auch verschmelerung vnserer gerechtigkeit / nach Hasen vnd anderm Wilprät gespürt vnd befunden worden / an dich ernstlich gelangen haben
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0128] sessenen Junckern / vnferntwegen ernstlich vermeldest / das sie sich hinfuro in vnser Hochheit vnd gehöltzen einiges Kurens / stellens oder jagens / nach einigem Wildtprat / es sey gleich was es wolle / nicht anmassen / Dann wo wir einen oder mehr befinden werden / der sich nochmalß diesem vnserm verbott zuwieder vorhelt / wollen wir den oder dieselben ohne alle gnade dermassen straffen / das ein ander ein abschew daran gewiñen sol / Darzu wollen wir auch / das du vff solches mit allem fleise achtung gebest / vnd vns jhr thun vnuerhalten lassest / Dañ / wo wir deinen vnfleiß derwegen in einigem fall finden / wollen wir deßhalben mit dir eben so wol alß den Vbertrettern ohne alle gnadt verfahren / Darnach du vnd sie euch endtlich zurichten / vnd wir thun vns dessen zu dir ohne mangel zubeschehen verlassen / Sindts auch vmb dich in gnaden zubedencken geneigt / darmit wir dir sonsten gewogen sein / Datum Wulffenbüttel den 20 Julij Auno. 65. S. F. G. dritmaliger außgangner Beuelch an alle Ambtleuthe / des Hasen fahens vnd ander Wilpräts halben / sub dato den 14. Octobris Anno 1467. Lieber getrewer / Wir zweifeln nicht / du wirdest dich ohn dieß vnser eriñern gnngsamb zuberichten wissen / was wir kurtz verlauffener zeit des vielfeltigen Jagens halber / so in vnsern vnd deines befohlenen Ampts angehörigen Höltzern vnd Hocheiten / vns zu nachteil auch verschmelerung vnserer gerechtigkeit / nach Hasen vnd anderm Wilprät gespürt vnd befunden worden / an dich ernstlich gelangen haben

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt_1604
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt_1604/128
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt_1604/128>, abgerufen am 16.11.2024.