Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604.sig vnd getrew ernstlich auffsehens habet / vnd wie obstehet / vnnachlessig gebahret / so lieb euch sey vnsere schwere Vngnad vnnd darzu die straffe / Als gegen Meineydige vnd Eydtvergessen zuuermeiden / Denen von der Ritterschafft aber / soll vnbenommen vnd vnuerbotten sein / vff dem jhren / Hasen zufangen / vnd Feder Wildtprät zu schiessen / do sie gerechtigkeit vnd dieselbige ruhiglich ersessen vnd herbracht haben / Das alles ist vnsere ernstliche meinung / Zu vrkundt vnder vnserm hiefurgedrucktem Fürstlichem Secret / Geben zu Wulffenbüttel am vierdten tage Augusti / Nach Christi vnsers lieben HErrn vnd Selichmachers geburt / Funffzehenhundert vnd im Neun vnd Funtzigsten jahr. S. F. G. gemein Ausschreiben an alle Ambtleute wegen Jagens vnd Kurens / Item den Hunden Knüttel anzuhencken / sub dato den 27. Julij Anno. 1564. Lieber getrewer / Wir erfahren / das nicht allein die Junckern / sondern auch andere mehr / in vnsern Höltzeren jagen vnnd Kuren / vnnd das du es auch selbst thun lassest / vnd neben dem nicht auffsehens hast / das vermüge vnsers Ausschreibens den Hunden Knüttel angehenget werden / ob welchen wir gar keinen gefallen haben / noch viel weiniger solchs zugeben / oder geschehen lassen können / Vnd ist darumb vnser gnedig begeren / das du nicht allein fur dich selbst / von solchen dingen abstehest / sondern es auch mit vnd bey allen andern vorkommest / vnd do du welche vernimbst / es wehren wer sie wollen / die sich desselben ferner vnterstünden / vns dieselben sig vnd getrew ernstlich auffsehens habet / vnd wie obstehet / vnnachlessig gebahret / so lieb euch sey vnsere schwere Vngnad vnnd darzu die straffe / Als gegen Meineydige vnd Eydtvergessen zuuermeiden / Denen von der Ritterschafft aber / soll vnbenommen vnd vnuerbotten sein / vff dem jhren / Hasen zufangen / vnd Feder Wildtprät zu schiessen / do sie gerechtigkeit vnd dieselbige ruhiglich ersessen vnd herbracht habẽ / Das alles ist vnsere ernstliche meinung / Zu vrkundt vnder vnserm hiefurgedrucktem Fürstlichem Secret / Geben zu Wulffenbüttel am vierdten tage Augusti / Nach Christi vnsers lieben HErrn vnd Selichmachers geburt / Funffzehenhundert vnd im Neun vnd Funtzigsten jahr. S. F. G. gemein Ausschreiben an alle Ambtleute wegen Jagens vnd Kurens / Item den Hunden Knüttel anzuhencken / sub dato den 27. Julij Anno. 1564. Lieber getrewer / Wir erfahren / das nicht allein die Junckern / sondern auch andere mehr / in vnsern Höltzeren jagen vnnd Kuren / vnnd das du es auch selbst thun lassest / vnd neben dem nicht auffsehens hast / das vermüge vnsers Ausschreibens den Hunden Knüttel angehenget werden / ob welchen wir gar keinen gefallen haben / noch viel weiniger solchs zugeben / oder geschehen lassen können / Vnd ist darumb vnser gnedig begeren / das du nicht allein fur dich selbst / von solchen dingen abstehest / sondern es auch mit vnd bey allen andern vorkommest / vnd do du welche vernimbst / es wehren wer sie wollen / die sich desselben ferner vnterstünden / vns dieselben <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0126"/> sig vnd getrew ernstlich auffsehens habet / vnd wie obstehet / vnnachlessig gebahret / so lieb euch sey vnsere schwere Vngnad vnnd darzu die straffe / Als gegen Meineydige vnd Eydtvergessen zuuermeiden / Denen von der Ritterschafft aber / soll vnbenommen vnd vnuerbotten sein / vff dem jhren / Hasen zufangen / vnd Feder Wildtprät zu schiessen / do sie gerechtigkeit vnd dieselbige ruhiglich ersessen vnd herbracht habẽ / Das alles ist vnsere ernstliche meinung / Zu vrkundt vnder vnserm hiefurgedrucktem Fürstlichem Secret / Geben zu Wulffenbüttel am vierdten tage Augusti / Nach Christi vnsers lieben HErrn vnd Selichmachers geburt / Funffzehenhundert vnd im Neun vnd Funtzigsten jahr.</p> </div> <div n="2"> <head>S. F. G. gemein Ausschreiben an alle Ambtleute wegen Jagens vnd Kurens / Item den Hunden Knüttel anzuhencken / sub dato den 27. Julij Anno. 1564.<lb/></head> <p>Lieber getrewer / Wir erfahren / das nicht allein die Junckern / sondern auch andere mehr / in vnsern Höltzeren jagen vnnd Kuren / vnnd das du es auch selbst thun lassest / vnd neben dem nicht auffsehens hast / das vermüge vnsers Ausschreibens den Hunden Knüttel angehenget werden / ob welchen wir gar keinen gefallen haben / noch viel weiniger solchs zugeben / oder geschehen lassen können / Vnd ist darumb vnser gnedig begeren / das du nicht allein fur dich selbst / von solchen dingen abstehest / sondern es auch mit vnd bey allen andern vorkommest / vnd do du welche vernimbst / es wehren wer sie wollen / die sich desselben ferner vnterstünden / vns dieselben </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0126]
sig vnd getrew ernstlich auffsehens habet / vnd wie obstehet / vnnachlessig gebahret / so lieb euch sey vnsere schwere Vngnad vnnd darzu die straffe / Als gegen Meineydige vnd Eydtvergessen zuuermeiden / Denen von der Ritterschafft aber / soll vnbenommen vnd vnuerbotten sein / vff dem jhren / Hasen zufangen / vnd Feder Wildtprät zu schiessen / do sie gerechtigkeit vnd dieselbige ruhiglich ersessen vnd herbracht habẽ / Das alles ist vnsere ernstliche meinung / Zu vrkundt vnder vnserm hiefurgedrucktem Fürstlichem Secret / Geben zu Wulffenbüttel am vierdten tage Augusti / Nach Christi vnsers lieben HErrn vnd Selichmachers geburt / Funffzehenhundert vnd im Neun vnd Funtzigsten jahr.
S. F. G. gemein Ausschreiben an alle Ambtleute wegen Jagens vnd Kurens / Item den Hunden Knüttel anzuhencken / sub dato den 27. Julij Anno. 1564.
Lieber getrewer / Wir erfahren / das nicht allein die Junckern / sondern auch andere mehr / in vnsern Höltzeren jagen vnnd Kuren / vnnd das du es auch selbst thun lassest / vnd neben dem nicht auffsehens hast / das vermüge vnsers Ausschreibens den Hunden Knüttel angehenget werden / ob welchen wir gar keinen gefallen haben / noch viel weiniger solchs zugeben / oder geschehen lassen können / Vnd ist darumb vnser gnedig begeren / das du nicht allein fur dich selbst / von solchen dingen abstehest / sondern es auch mit vnd bey allen andern vorkommest / vnd do du welche vernimbst / es wehren wer sie wollen / die sich desselben ferner vnterstünden / vns dieselben
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |