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Blumenbach, Johann Friedrich: Handbuch der Naturgeschichte. 5. Aufl. Göttingen, 1797.

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stoßen, zuweilen durch unmerkliche Uebergänge
gleichsam zusammen fließen müssen.

Besonders gilt dieß von manchen so ge-
nannten vulcanischen und pseudovulcanischen Pro-
ducten, als welche nach Verschiedenheit der Pri-
mordialstoffe, aus welchen sie mittelst Einwir-
kung des Feuers entstanden, und der Umstände
und Modificationen unter welchen sie demselben
ausgesetzt gewesen, selbst gar sehr verschieden
ausfallen mußten; und da, wo jene Einwirkung
nur sehr gering und schwach war, oft kaum
merkliche Veränderung desjenigen Ansehns zei-
gen, das sie bey ihrer ersten Entstehung auf dem
nassen Wege erhalten hatten.

§. 236.

Zur gründlichen Kenntniß der Mineralien
selbst, (von deren Geburts- und Lager-Stätte
bis jetzt gehandelt war,) gehört sowohl die ge-
naue Bestimmung ihrer äußeren Kennzeichen,
als die Untersuchung ihrer Bestandtheile mittelst
der chemischen Analyse.

§. 237.

Die wichtigsten äußeren Kennzeichen*) sind:
Farbe, Grad der Durchsichtigkeit, und des
Glanzes, Beschaffenheit des Bruchs, und des

*) Um diesen Theil der Methodologie des mineralo-
gischen Studiums hat sich Herr Berg-Commiß. R.
Werner ausnehmendes Verdienst erworben. Be-
sonders durch die classische Schrift von den äußer-
lichen Kennzeichen der Fossilien. Leipzig 1774. 8.

stoßen, zuweilen durch unmerkliche Uebergänge
gleichsam zusammen fließen müssen.

Besonders gilt dieß von manchen so ge-
nannten vulcanischen und pseudovulcanischen Pro-
ducten, als welche nach Verschiedenheit der Pri-
mordialstoffe, aus welchen sie mittelst Einwir-
kung des Feuers entstanden, und der Umstände
und Modificationen unter welchen sie demselben
ausgesetzt gewesen, selbst gar sehr verschieden
ausfallen mußten; und da, wo jene Einwirkung
nur sehr gering und schwach war, oft kaum
merkliche Veränderung desjenigen Ansehns zei-
gen, das sie bey ihrer ersten Entstehung auf dem
nassen Wege erhalten hatten.

§. 236.

Zur gründlichen Kenntniß der Mineralien
selbst, (von deren Geburts- und Lager-Stätte
bis jetzt gehandelt war,) gehört sowohl die ge-
naue Bestimmung ihrer äußeren Kennzeichen,
als die Untersuchung ihrer Bestandtheile mittelst
der chemischen Analyse.

§. 237.

Die wichtigsten äußeren Kennzeichen*) sind:
Farbe, Grad der Durchsichtigkeit, und des
Glanzes, Beschaffenheit des Bruchs, und des

*) Um diesen Theil der Methodologie des mineralo-
gischen Studiums hat sich Herr Berg-Commiß. R.
Werner ausnehmendes Verdienst erworben. Be-
sonders durch die classische Schrift von den äußer-
lichen Kennzeichen der Fossilien. Leipzig 1774. 8.
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[518/0540] stoßen, zuweilen durch unmerkliche Uebergänge gleichsam zusammen fließen müssen. Besonders gilt dieß von manchen so ge- nannten vulcanischen und pseudovulcanischen Pro- ducten, als welche nach Verschiedenheit der Pri- mordialstoffe, aus welchen sie mittelst Einwir- kung des Feuers entstanden, und der Umstände und Modificationen unter welchen sie demselben ausgesetzt gewesen, selbst gar sehr verschieden ausfallen mußten; und da, wo jene Einwirkung nur sehr gering und schwach war, oft kaum merkliche Veränderung desjenigen Ansehns zei- gen, das sie bey ihrer ersten Entstehung auf dem nassen Wege erhalten hatten. §. 236. Zur gründlichen Kenntniß der Mineralien selbst, (von deren Geburts- und Lager-Stätte bis jetzt gehandelt war,) gehört sowohl die ge- naue Bestimmung ihrer äußeren Kennzeichen, als die Untersuchung ihrer Bestandtheile mittelst der chemischen Analyse. §. 237. Die wichtigsten äußeren Kennzeichen *) sind: Farbe, Grad der Durchsichtigkeit, und des Glanzes, Beschaffenheit des Bruchs, und des *) Um diesen Theil der Methodologie des mineralo- gischen Studiums hat sich Herr Berg-Commiß. R. Werner ausnehmendes Verdienst erworben. Be- sonders durch die classische Schrift von den äußer- lichen Kennzeichen der Fossilien. Leipzig 1774. 8.

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Zitationshilfe: Blumenbach, Johann Friedrich: Handbuch der Naturgeschichte. 5. Aufl. Göttingen, 1797, S. 518. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/blumenbach_naturgeschichte_1797/540>, abgerufen am 03.12.2024.