Blumenbach, Johann Friedrich: Über die natürlichen Verschiedenheiten im Menschengeschlechte. Leipzig, 1798.Zweyter Abschnitt. §. 23. Es ist eine allgemeine Klage unter den Naturge- Uebrigens weiß ich nicht, warum sich die neuern Natureintheilung in Gattungen und Arten -- Hier- R 2
Zweyter Abſchnitt. §. 23. Es iſt eine allgemeine Klage unter den Naturge- Uebrigens weiß ich nicht, warum ſich die neuern Natureintheilung in Gattungen und Arten — Hier- R 2
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Zweyter Abſchnitt.
§. 23.
Es iſt eine allgemeine Klage unter den Naturge-
ſchichtſchreibern des Menſchen, daß die Begriffe von
Gattung, Art, Abart, Spielart u. ſ. w. ſo außer-
ordentlich variiren. Wie der Herr Verf. die Woͤrter
Species und genus gebraucht, wird man leicht aus
dem Contexte ſehen, und die Gruͤnde dazu kann man
in der Vorrede von der neueſten Ausgabe ſeines
Handbuchs der Naturgeſchichte nachſchlagen, wo
man ſie von Seite 7 bis 11 befriedigend finden wird.
Uebrigens weiß ich nicht, warum ſich die neuern
Naturgeſchichtſchreiber des Menſchen nicht der von
unſerm großen Kant geſetzten Beſtimmungen bedie-
nen. Ich zweifle, ob man eine beſtimmtere finden
wuͤrde. Sie iſt im kurzen folgende:
Natureintheilung in Gattungen und Arten —
ſagt er — gruͤndet ſich auf das gemeinſchaftliche
Geſetz der Fortpflanzung. Schuleintheilung geht
auf Klaſſen, welche nach Aehnlichkeiten; die Na-
tureintheilung aber auf Staͤmme, welche die Thie-
re nach Verwandſchaften in Anſehung der Erzeu-
gung eintheilt.
Hier-
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