Es ist eine allgemeine Klage unter den Naturge- schichtschreibern des Menschen, daß die Begriffe von Gattung, Art, Abart, Spielart u. s. w. so außer- ordentlich variiren. Wie der Herr Verf. die Wörter Species und genus gebraucht, wird man leicht aus dem Contexte sehen, und die Gründe dazu kann man in der Vorrede von der neuesten Ausgabe seines Handbuchs der Naturgeschichte nachschlagen, wo man sie von Seite 7 bis 11 befriedigend finden wird.
Uebrigens weiß ich nicht, warum sich die neuern Naturgeschichtschreiber des Menschen nicht der von unserm großen Kant gesetzten Bestimmungen bedie- nen. Ich zweifle, ob man eine bestimmtere finden würde. Sie ist im kurzen folgende:
Natureintheilung in Gattungen und Arten -- sagt er -- gründet sich auf das gemeinschaftliche Gesetz der Fortpflanzung. Schuleintheilung geht auf Klassen, welche nach Aehnlichkeiten; die Na- tureintheilung aber auf Stämme, welche die Thie- re nach Verwandschaften in Ansehung der Erzeu- gung eintheilt.
Hier-
R 2
Zweyter Abſchnitt.
§. 23.
Es iſt eine allgemeine Klage unter den Naturge- ſchichtſchreibern des Menſchen, daß die Begriffe von Gattung, Art, Abart, Spielart u. ſ. w. ſo außer- ordentlich variiren. Wie der Herr Verf. die Woͤrter Species und genus gebraucht, wird man leicht aus dem Contexte ſehen, und die Gruͤnde dazu kann man in der Vorrede von der neueſten Ausgabe ſeines Handbuchs der Naturgeſchichte nachſchlagen, wo man ſie von Seite 7 bis 11 befriedigend finden wird.
Uebrigens weiß ich nicht, warum ſich die neuern Naturgeſchichtſchreiber des Menſchen nicht der von unſerm großen Kant geſetzten Beſtimmungen bedie- nen. Ich zweifle, ob man eine beſtimmtere finden wuͤrde. Sie iſt im kurzen folgende:
Natureintheilung in Gattungen und Arten — ſagt er — gruͤndet ſich auf das gemeinſchaftliche Geſetz der Fortpflanzung. Schuleintheilung geht auf Klaſſen, welche nach Aehnlichkeiten; die Na- tureintheilung aber auf Staͤmme, welche die Thie- re nach Verwandſchaften in Anſehung der Erzeu- gung eintheilt.
Hier-
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Zweyter Abſchnitt.
§. 23.
Es iſt eine allgemeine Klage unter den Naturge-
ſchichtſchreibern des Menſchen, daß die Begriffe von
Gattung, Art, Abart, Spielart u. ſ. w. ſo außer-
ordentlich variiren. Wie der Herr Verf. die Woͤrter
Species und genus gebraucht, wird man leicht aus
dem Contexte ſehen, und die Gruͤnde dazu kann man
in der Vorrede von der neueſten Ausgabe ſeines
Handbuchs der Naturgeſchichte nachſchlagen, wo
man ſie von Seite 7 bis 11 befriedigend finden wird.
Uebrigens weiß ich nicht, warum ſich die neuern
Naturgeſchichtſchreiber des Menſchen nicht der von
unſerm großen Kant geſetzten Beſtimmungen bedie-
nen. Ich zweifle, ob man eine beſtimmtere finden
wuͤrde. Sie iſt im kurzen folgende:
Natureintheilung in Gattungen und Arten —
ſagt er — gruͤndet ſich auf das gemeinſchaftliche
Geſetz der Fortpflanzung. Schuleintheilung geht
auf Klaſſen, welche nach Aehnlichkeiten; die Na-
tureintheilung aber auf Staͤmme, welche die Thie-
re nach Verwandſchaften in Anſehung der Erzeu-
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Kommentar zur DTA-Ausgabe
"Über die natürlichen Verschiedenheiten im Mensch… [mehr]
"Über die natürlichen Verschiedenheiten im Menschengeschlechte" ist die überarbeitete Fassung von Blumenbachs Dissertationsschrift "De generis humani varietate nativa" (1. Aufl. 1775 bei Friedrich Andreas Rosenbusch in Göttingen). Die Dissertation erschien in lateinischer Sprache; für das DTA wurde Johann Gottfried Grubers Übersetzung der dritten Auflage von Blumenbachs Dissertation (1795 bei Vandenhoek & Ruprecht) digitalisiert, die 1798 in Leipzig bei Breitkopf & Härtel erschien. Erstmals lag hiermit Blumenbachs Werk "De generis humani varietate nativa" in deutscher Sprache vor.
Blumenbach, Johann Friedrich: Über die natürlichen Verschiedenheiten im Menschengeschlechte. Leipzig, 1798, S. 259. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/blumenbach_menschengeschlecht_1798/293>, abgerufen am 22.02.2025.
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