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Beseler, Georg: Kommentar über das Strafgesetzbuch für die Preußischen Staaten. Leipzig, 1851.

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§. IV. Die vierte Revision; 1847-51.
buchs und dem Entwurf des Gesetzes über die Kompetenz und
das Verfahren in dem Bezirke des Appellationsgerichtshofes zu
Köln. Zur Vorlegung an die vereinigten ständischen Ausschüsse
bestimmt. Berlin, 1847. 4.

dazu:

Motive zum Entwurf des Strafgesetzbuchs für die Preußischen
Staaten und den damit verbundenen Gesetzen vom Jahre 1847.
Berlin, 1847. 4.

§. IV.

Die vierte Revision; Verhandlungen des vereinigten stän-
dischen Ausschusses. Der Entwurf von
1850. Die Kommis-
sionsarbeiten der Kammern
. 1847-51.

Der vereinigte ständische Ausschuß ward auf den 17. Jan. 1848
einberufen; vorher aber trat die vorberathende Abtheilung zusammen, um
über den vorgelegten Entwurf des Strafgesetzbuchs ein vorbereitendes
Gutachten zu entwerfen, was in 26. Sitzungen zu Stande gebracht
wurde. Die Abgeordneten Naumann und Freih. v. Mylius fungir-
ten als Referent und Korreferent, eine Stellung, welche sie auch bei
den Ausschußverhandlungen selbst einnahmen. Nachdem der Gesetzentwurf
hier in 33 Sitzungen berathen war, ward der Ausschuß am 6. März
1848 geschlossen. n)

Die Verhandlungen, mit Einsicht und Talent geführt, haben gegen-
wärtig zum Theil nur noch ein historisches Interesse. Fragen, welche
damals die Gemüther auf's Lebhafteste beschäftigten, wie die über die
Todesstrafe und deren Schärfung, über die Zulässigkeit der körperlichen
Züchtigung, -- sind jetzt erledigt; die Einführung des öffentlich-münd-
lichen Gerichtsverfahrens und der Schwurgerichte in der ganzen Mo-
narchie haben den damals oft schroff hervortretenden Gegensatz zwischen
den Rheinischen Rechtsinstitutionen und dem Gerichtswesen der übrigen
Provinzen im Wesentlichen beseitigt. Doch ward jene allgemeine Re-
form des gerichtlichen Verfahrens im Sinne der germanischen Rechts-
bildung eben in den Verhandlungen des vereinigten ständischen Aus-
schusses der Verwirklichung um ein Großes näher geführt; es braucht

n) Das vollständige Material der Verhandlungen, sowohl der vorbereitenden Ab-
theilung als auch des vereinigten ständischen Ausschusses, findet sich in dem vom Kanz-
leirath Bleich herausgegebenen Werke: Verhandlungen des im Jahre 1848
zusammenberufenen vereinigten ständischen Ausschusses. Berlin, 1848.
4 Bände in 8.

§. IV. Die vierte Reviſion; 1847-51.
buchs und dem Entwurf des Geſetzes über die Kompetenz und
das Verfahren in dem Bezirke des Appellationsgerichtshofes zu
Köln. Zur Vorlegung an die vereinigten ſtändiſchen Ausſchüſſe
beſtimmt. Berlin, 1847. 4.

dazu:

Motive zum Entwurf des Strafgeſetzbuchs für die Preußiſchen
Staaten und den damit verbundenen Geſetzen vom Jahre 1847.
Berlin, 1847. 4.

§. IV.

Die vierte Reviſion; Verhandlungen des vereinigten ſtän-
diſchen Ausſchuſſes. Der Entwurf von
1850. Die Kommiſ-
ſionsarbeiten der Kammern
. 1847-51.

Der vereinigte ſtändiſche Ausſchuß ward auf den 17. Jan. 1848
einberufen; vorher aber trat die vorberathende Abtheilung zuſammen, um
über den vorgelegten Entwurf des Strafgeſetzbuchs ein vorbereitendes
Gutachten zu entwerfen, was in 26. Sitzungen zu Stande gebracht
wurde. Die Abgeordneten Naumann und Freih. v. Mylius fungir-
ten als Referent und Korreferent, eine Stellung, welche ſie auch bei
den Ausſchußverhandlungen ſelbſt einnahmen. Nachdem der Geſetzentwurf
hier in 33 Sitzungen berathen war, ward der Ausſchuß am 6. März
1848 geſchloſſen. n)

Die Verhandlungen, mit Einſicht und Talent geführt, haben gegen-
wärtig zum Theil nur noch ein hiſtoriſches Intereſſe. Fragen, welche
damals die Gemüther auf's Lebhafteſte beſchäftigten, wie die über die
Todesſtrafe und deren Schärfung, über die Zuläſſigkeit der körperlichen
Züchtigung, — ſind jetzt erledigt; die Einführung des öffentlich-münd-
lichen Gerichtsverfahrens und der Schwurgerichte in der ganzen Mo-
narchie haben den damals oft ſchroff hervortretenden Gegenſatz zwiſchen
den Rheiniſchen Rechtsinſtitutionen und dem Gerichtsweſen der übrigen
Provinzen im Weſentlichen beſeitigt. Doch ward jene allgemeine Re-
form des gerichtlichen Verfahrens im Sinne der germaniſchen Rechts-
bildung eben in den Verhandlungen des vereinigten ſtändiſchen Aus-
ſchuſſes der Verwirklichung um ein Großes näher geführt; es braucht

n) Das vollſtändige Material der Verhandlungen, ſowohl der vorbereitenden Ab-
theilung als auch des vereinigten ſtändiſchen Ausſchuſſes, findet ſich in dem vom Kanz-
leirath Bleich herausgegebenen Werke: Verhandlungen des im Jahre 1848
zuſammenberufenen vereinigten ſtändiſchen Ausſchuſſes. Berlin, 1848.
4 Bände in 8.
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[13/0023] §. IV. Die vierte Reviſion; 1847-51. buchs und dem Entwurf des Geſetzes über die Kompetenz und das Verfahren in dem Bezirke des Appellationsgerichtshofes zu Köln. Zur Vorlegung an die vereinigten ſtändiſchen Ausſchüſſe beſtimmt. Berlin, 1847. 4. dazu: Motive zum Entwurf des Strafgeſetzbuchs für die Preußiſchen Staaten und den damit verbundenen Geſetzen vom Jahre 1847. Berlin, 1847. 4. §. IV. Die vierte Reviſion; Verhandlungen des vereinigten ſtän- diſchen Ausſchuſſes. Der Entwurf von 1850. Die Kommiſ- ſionsarbeiten der Kammern. 1847-51. Der vereinigte ſtändiſche Ausſchuß ward auf den 17. Jan. 1848 einberufen; vorher aber trat die vorberathende Abtheilung zuſammen, um über den vorgelegten Entwurf des Strafgeſetzbuchs ein vorbereitendes Gutachten zu entwerfen, was in 26. Sitzungen zu Stande gebracht wurde. Die Abgeordneten Naumann und Freih. v. Mylius fungir- ten als Referent und Korreferent, eine Stellung, welche ſie auch bei den Ausſchußverhandlungen ſelbſt einnahmen. Nachdem der Geſetzentwurf hier in 33 Sitzungen berathen war, ward der Ausſchuß am 6. März 1848 geſchloſſen. n) Die Verhandlungen, mit Einſicht und Talent geführt, haben gegen- wärtig zum Theil nur noch ein hiſtoriſches Intereſſe. Fragen, welche damals die Gemüther auf's Lebhafteſte beſchäftigten, wie die über die Todesſtrafe und deren Schärfung, über die Zuläſſigkeit der körperlichen Züchtigung, — ſind jetzt erledigt; die Einführung des öffentlich-münd- lichen Gerichtsverfahrens und der Schwurgerichte in der ganzen Mo- narchie haben den damals oft ſchroff hervortretenden Gegenſatz zwiſchen den Rheiniſchen Rechtsinſtitutionen und dem Gerichtsweſen der übrigen Provinzen im Weſentlichen beſeitigt. Doch ward jene allgemeine Re- form des gerichtlichen Verfahrens im Sinne der germaniſchen Rechts- bildung eben in den Verhandlungen des vereinigten ſtändiſchen Aus- ſchuſſes der Verwirklichung um ein Großes näher geführt; es braucht n) Das vollſtändige Material der Verhandlungen, ſowohl der vorbereitenden Ab- theilung als auch des vereinigten ſtändiſchen Ausſchuſſes, findet ſich in dem vom Kanz- leirath Bleich herausgegebenen Werke: Verhandlungen des im Jahre 1848 zuſammenberufenen vereinigten ſtändiſchen Ausſchuſſes. Berlin, 1848. 4 Bände in 8.

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Zitationshilfe: Beseler, Georg: Kommentar über das Strafgesetzbuch für die Preußischen Staaten. Leipzig, 1851, S. 13. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beseler_kommentar_1851/23>, abgerufen am 21.11.2024.