Beseler, Georg: Kommentar über das Strafgesetzbuch für die Preußischen Staaten. Leipzig, 1851.§. III. Die dritte Revision; 1843-47. einer ausführlichen Erörterung, besonders der allgemeinen Fragen, vom11. Dec. 1839 bis zum 21. Dec. 1842 in 51 Sitzungen beschäftigte. Referent war auch hier Bischoff. Diese Verhandlungen nun, die mit großer Einsicht und Unabhängigkeit geführt wurden, enthalten für die Geschichte der Strafgesetzgebung in Preußen und für das Verständniß der Hauptgesichtspunkte, welche dabei in Betracht kamen, ein wichtiges Material. Ueber die Bestrafung der im Auslande begangenen Verbre- chen, über das System der Freiheitsstrafen, über Meineid, Verläumdung, Diebstahl und manche andere Gegenstände haben die lehrreichsten Erör- terungen stattgefunden. Der aus diesen Berathungen hervorgegangene Entwurf wurde mit §. III. Die dritte Revision, bis zur Vorlage an den vereinigten Den acht Landtagen ward der Entwurf zugleich mit einer ausführ- Wenn auf diese Weise schon ein wichtiges Material zur weiteren h) K. -O. v. 9. Jan. 1843 als Beilage zum 3. Bande der Berathungs-Prote- kolle gedruckt. i) Entwurf des Strafgesetzbuchs für die Preußischen Staaten nach den
Beschlüssen des Königlichen Staatsraths. Anhang: 1) Entwurf des Gesetzes über die Einführung des Strafgesetzbuchs. 2) Entwurf des Gesetzes über die Kompetenz der Gerichte zur Untersuchung und Bestrafung der Verbrechen und Vergehen in dem Bezirke des Appellationshofes zu Cöln. Berlin. In Commission bei Veit u. Comp. 1843. 8. §. III. Die dritte Reviſion; 1843-47. einer ausführlichen Erörterung, beſonders der allgemeinen Fragen, vom11. Dec. 1839 bis zum 21. Dec. 1842 in 51 Sitzungen beſchäftigte. Referent war auch hier Biſchoff. Dieſe Verhandlungen nun, die mit großer Einſicht und Unabhängigkeit geführt wurden, enthalten für die Geſchichte der Strafgeſetzgebung in Preußen und für das Verſtändniß der Hauptgeſichtspunkte, welche dabei in Betracht kamen, ein wichtiges Material. Ueber die Beſtrafung der im Auslande begangenen Verbre- chen, über das Syſtem der Freiheitsſtrafen, über Meineid, Verläumdung, Diebſtahl und manche andere Gegenſtände haben die lehrreichſten Erör- terungen ſtattgefunden. Der aus dieſen Berathungen hervorgegangene Entwurf wurde mit §. III. Die dritte Reviſion, bis zur Vorlage an den vereinigten Den acht Landtagen ward der Entwurf zugleich mit einer ausführ- Wenn auf dieſe Weiſe ſchon ein wichtiges Material zur weiteren h) K. -O. v. 9. Jan. 1843 als Beilage zum 3. Bande der Berathungs-Prote- kolle gedruckt. i) Entwurf des Strafgeſetzbuchs für die Preußiſchen Staaten nach den
Beſchlüſſen des Königlichen Staatsraths. Anhang: 1) Entwurf des Geſetzes über die Einführung des Strafgeſetzbuchs. 2) Entwurf des Geſetzes über die Kompetenz der Gerichte zur Unterſuchung und Beſtrafung der Verbrechen und Vergehen in dem Bezirke des Appellationshofes zu Cöln. Berlin. In Commiſſion bei Veit u. Comp. 1843. 8. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0019" n="9"/><fw place="top" type="header">§. III. Die dritte Reviſion; 1843-47.</fw><lb/> einer ausführlichen Erörterung, beſonders der allgemeinen Fragen, vom<lb/> 11. Dec. 1839 bis zum 21. Dec. 1842 in 51 Sitzungen beſchäftigte.<lb/> Referent war auch hier <hi rendition="#g">Biſchoff</hi>. Dieſe Verhandlungen nun, die mit<lb/> großer Einſicht und Unabhängigkeit geführt wurden, enthalten für die<lb/> Geſchichte der Strafgeſetzgebung in Preußen und für das Verſtändniß<lb/> der Hauptgeſichtspunkte, welche dabei in Betracht kamen, ein wichtiges<lb/> Material. Ueber die Beſtrafung der im Auslande begangenen Verbre-<lb/> chen, über das Syſtem der Freiheitsſtrafen, über Meineid, Verläumdung,<lb/> Diebſtahl und manche andere Gegenſtände haben die lehrreichſten Erör-<lb/> terungen ſtattgefunden.</p><lb/> <p>Der aus dieſen Berathungen hervorgegangene Entwurf wurde mit<lb/> wenigen Abänderungen vom Könige genehmigt, <note place="foot" n="h)">K. -O. v. 9. Jan. 1843 als Beilage zum 3. Bande der Berathungs-Prote-<lb/> kolle gedruckt.</note> und den im Frühjahr<lb/> 1843 verſammelten Provinzial-Landtagen zur Begutachtung vorgelegt,<lb/> auch mit allerhöchſter Genehmigung auf dem Wege des Buchhandels<lb/> zur öffentlichen Kenntniß gebracht. <note place="foot" n="i)"><hi rendition="#g">Entwurf des Strafgeſetzbuchs</hi> für die Preußiſchen Staaten nach den<lb/> Beſchlüſſen des Königlichen Staatsraths. Anhang: 1) Entwurf des Geſetzes über<lb/> die Einführung des Strafgeſetzbuchs. 2) Entwurf des Geſetzes über die Kompetenz<lb/> der Gerichte zur Unterſuchung und Beſtrafung der Verbrechen und Vergehen in dem<lb/> Bezirke des Appellationshofes zu Cöln. Berlin. In Commiſſion bei Veit u. Comp.<lb/> 1843. 8.</note> </p> </div><lb/> <div n="3"> <head>§. III.</head><lb/> <argument> <p><hi rendition="#g">Die dritte Reviſion</hi>, <hi rendition="#g">bis zur Vorlage an den vereinigten<lb/> ſtändiſchen Ausſchuß</hi>; 1843-1847. Die Entwürfe von 1845<lb/> und 1847.</p> </argument><lb/> <p>Den acht Landtagen ward der Entwurf zugleich mit einer ausführ-<lb/> lichen Denkſchrift und mit 64 Fragen, deren Beantwortung beſonders<lb/> gewünſcht wurde, von der Staatsregierung vorgelegt; ſie begnügten ſich<lb/> aber nicht mit der Beantwortung dieſer Fragen, ſondern verbreiteten ihre<lb/> Anträge und Erinnerungen über den Entwurf in ſeinem ganzen Um-<lb/> fange; ja die Rheiniſchen Stände, für ihre beſonderen Rechtsinſtitutio-<lb/> nen und namentlich für das Schwurgericht beſorgt, legten ihrer Seits<lb/> der Regierung einen neuen Entwurf mit Motiven vor. Zugleich gin-<lb/> gen von den Oberpräſidenten von Schleſien, Sachſen, Poſen und der<lb/> Rheinprovinz Gutachten ein, welche ſich an die Erinnerungen der be-<lb/> treffenden Stände anſchloſſen.</p><lb/> <p>Wenn auf dieſe Weiſe ſchon ein wichtiges Material zur weiteren<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [9/0019]
§. III. Die dritte Reviſion; 1843-47.
einer ausführlichen Erörterung, beſonders der allgemeinen Fragen, vom
11. Dec. 1839 bis zum 21. Dec. 1842 in 51 Sitzungen beſchäftigte.
Referent war auch hier Biſchoff. Dieſe Verhandlungen nun, die mit
großer Einſicht und Unabhängigkeit geführt wurden, enthalten für die
Geſchichte der Strafgeſetzgebung in Preußen und für das Verſtändniß
der Hauptgeſichtspunkte, welche dabei in Betracht kamen, ein wichtiges
Material. Ueber die Beſtrafung der im Auslande begangenen Verbre-
chen, über das Syſtem der Freiheitsſtrafen, über Meineid, Verläumdung,
Diebſtahl und manche andere Gegenſtände haben die lehrreichſten Erör-
terungen ſtattgefunden.
Der aus dieſen Berathungen hervorgegangene Entwurf wurde mit
wenigen Abänderungen vom Könige genehmigt, h) und den im Frühjahr
1843 verſammelten Provinzial-Landtagen zur Begutachtung vorgelegt,
auch mit allerhöchſter Genehmigung auf dem Wege des Buchhandels
zur öffentlichen Kenntniß gebracht. i)
§. III.
Die dritte Reviſion, bis zur Vorlage an den vereinigten
ſtändiſchen Ausſchuß; 1843-1847. Die Entwürfe von 1845
und 1847.
Den acht Landtagen ward der Entwurf zugleich mit einer ausführ-
lichen Denkſchrift und mit 64 Fragen, deren Beantwortung beſonders
gewünſcht wurde, von der Staatsregierung vorgelegt; ſie begnügten ſich
aber nicht mit der Beantwortung dieſer Fragen, ſondern verbreiteten ihre
Anträge und Erinnerungen über den Entwurf in ſeinem ganzen Um-
fange; ja die Rheiniſchen Stände, für ihre beſonderen Rechtsinſtitutio-
nen und namentlich für das Schwurgericht beſorgt, legten ihrer Seits
der Regierung einen neuen Entwurf mit Motiven vor. Zugleich gin-
gen von den Oberpräſidenten von Schleſien, Sachſen, Poſen und der
Rheinprovinz Gutachten ein, welche ſich an die Erinnerungen der be-
treffenden Stände anſchloſſen.
Wenn auf dieſe Weiſe ſchon ein wichtiges Material zur weiteren
h) K. -O. v. 9. Jan. 1843 als Beilage zum 3. Bande der Berathungs-Prote-
kolle gedruckt.
i) Entwurf des Strafgeſetzbuchs für die Preußiſchen Staaten nach den
Beſchlüſſen des Königlichen Staatsraths. Anhang: 1) Entwurf des Geſetzes über
die Einführung des Strafgeſetzbuchs. 2) Entwurf des Geſetzes über die Kompetenz
der Gerichte zur Unterſuchung und Beſtrafung der Verbrechen und Vergehen in dem
Bezirke des Appellationshofes zu Cöln. Berlin. In Commiſſion bei Veit u. Comp.
1843. 8.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |