Phra Bard Somdetsch Phra Pawarendr Ramesr Mahiswa- resr, Phra Pin Klau Tsau Yu Hua, der Zweite König von Siam, andererseits, von dem aufrichtigen Wunsche beseelt, freundschaftliche Beziehun- gen zwischen den vorgedachten Staaten und Siam zu begründen, haben beschlossen, solche durch einen gegenseitig vortheilhaften und den Unterthanen der Hohen vertragenden Mächte nützlichen Freundschafts- und Handelsvertrag zu befestigen.
Zu dem Ende haben zu Ihren Bevollmächtigten ernannt: Seine Majestät der König von Preussen: den Kammerherrn Friedrich Albrecht Grafen zu Eulen- burg, Allerhöchstihren ausserordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister, Ritter des Rothen Adler-Ordens dritter Klasse mit der Schleife, Ritter des Johanniter-Ordens u. s. w. und Ihre Majestäten der Erste und Zweite König von Siam: Seine Königliche Hoheit den Prinzen Khroma Luan Wonsa Dirai Snid, Seine Excellenz Tsau Phya Sri Suriwonse Samutra Phra Kalahum, Oberbefehlshaber der Truppen und General- Gouverneur der südwestlichen Provinzen, Seine Excellenz Tsau Phya Rawe Mons Maha Kosadhiputi, Minister der auswärtigen Angelegenheiten und Ge- neral-Gouverneur der Ostküste des Golfs von Siam, Seine Excellenz Tsau Phya Yommerat, Gouverneur der Stadt Bankok und ihrer Umgebungen, Seine Excellenz Phaya Muntri Phra Kalahum Fainie, General-Gouverneur der nördlichen Provinzen, welche, nachdem sie ihre Vollmachten sich mitgetheilt, und solche in guter und gehöriger Form befunden haben, über nachstehende Arti- kel übereingekommen sind:
Artikel 1.
Zwischen den contrahirenden deutschen Staaten einerseits und Ihren Majestäten dem Ersten und Zweiten Könige von Siam, Ihren Erben und Nachfolgern andererseits, sowie desgleichen zwischen den beiderseitigen Staatsangehörigen soll dauernder Friede und unwandelbare Freundschaft bestehen.
Der Vertrag mit Siam. Anh. II.
Phra Bard Somdetsch Phra Pawarendr Ramesr Mahiswa- resr, Phra Pin Klau Tšau Yu Hua, der Zweite König von Siam, andererseits, von dem aufrichtigen Wunsche beseelt, freundschaftliche Beziehun- gen zwischen den vorgedachten Staaten und Siam zu begründen, haben beschlossen, solche durch einen gegenseitig vortheilhaften und den Unterthanen der Hohen vertragenden Mächte nützlichen Freundschafts- und Handelsvertrag zu befestigen.
Zu dem Ende haben zu Ihren Bevollmächtigten ernannt: Seine Majestät der König von Preussen: den Kammerherrn Friedrich Albrecht Grafen zu Eulen- burg, Allerhöchstihren ausserordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister, Ritter des Rothen Adler-Ordens dritter Klasse mit der Schleife, Ritter des Johanniter-Ordens u. s. w. und Ihre Majestäten der Erste und Zweite König von Siam: Seine Königliche Hoheit den Prinzen Khroma Luaṅ Woṅsa Dirai Snid, Seine Excellenz Tšau Phya Sri Suriwoṅse Samutra Phra Kalahum, Oberbefehlshaber der Truppen und General- Gouverneur der südwestlichen Provinzen, Seine Excellenz Tšau Phya Rawe Moṅs Maha Kosadhiputi, Minister der auswärtigen Angelegenheiten und Ge- neral-Gouverneur der Ostküste des Golfs von Siam, Seine Excellenz Tšau Phya Yommerat, Gouverneur der Stadt Baṅkok und ihrer Umgebungen, Seine Excellenz Phaya Muntri Phra Kalahum Fainie, General-Gouverneur der nördlichen Provinzen, welche, nachdem sie ihre Vollmachten sich mitgetheilt, und solche in guter und gehöriger Form befunden haben, über nachstehende Arti- kel übereingekommen sind:
Artikel 1.
Zwischen den contrahirenden deutschen Staaten einerseits und Ihren Majestäten dem Ersten und Zweiten Könige von Siam, Ihren Erben und Nachfolgern andererseits, sowie desgleichen zwischen den beiderseitigen Staatsangehörigen soll dauernder Friede und unwandelbare Freundschaft bestehen.
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[380/0394]
Der Vertrag mit Siam. Anh. II.
Phra Bard Somdetsch Phra Pawarendr Ramesr Mahiswa-
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von Siam,
andererseits,
von dem aufrichtigen Wunsche beseelt, freundschaftliche Beziehun-
gen zwischen den vorgedachten Staaten und Siam zu begründen,
haben beschlossen, solche durch einen gegenseitig vortheilhaften
und den Unterthanen der Hohen vertragenden Mächte nützlichen
Freundschafts- und Handelsvertrag zu befestigen.
Zu dem Ende haben zu Ihren Bevollmächtigten ernannt:
Seine Majestät der König von Preussen:
den Kammerherrn Friedrich Albrecht Grafen zu Eulen-
burg, Allerhöchstihren ausserordentlichen Gesandten
und bevollmächtigten Minister, Ritter des Rothen
Adler-Ordens dritter Klasse mit der Schleife, Ritter
des Johanniter-Ordens u. s. w.
und
Ihre Majestäten der Erste und Zweite König von Siam:
Seine Königliche Hoheit den Prinzen Khroma Luaṅ Woṅsa
Dirai Snid,
Seine Excellenz Tšau Phya Sri Suriwoṅse Samutra Phra
Kalahum, Oberbefehlshaber der Truppen und General-
Gouverneur der südwestlichen Provinzen,
Seine Excellenz Tšau Phya Rawe Moṅs Maha Kosadhiputi,
Minister der auswärtigen Angelegenheiten und Ge-
neral-Gouverneur der Ostküste des Golfs von Siam,
Seine Excellenz Tšau Phya Yommerat, Gouverneur der
Stadt Baṅkok und ihrer Umgebungen,
Seine Excellenz Phaya Muntri Phra Kalahum Fainie,
General-Gouverneur der nördlichen Provinzen,
welche, nachdem sie ihre Vollmachten sich mitgetheilt, und solche
in guter und gehöriger Form befunden haben, über nachstehende Arti-
kel übereingekommen sind:
Artikel 1.
Zwischen den contrahirenden deutschen Staaten einerseits
und Ihren Majestäten dem Ersten und Zweiten Könige von Siam,
Ihren Erben und Nachfolgern andererseits, sowie desgleichen
zwischen den beiderseitigen Staatsangehörigen soll dauernder Friede
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Martens, Georg von: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Nach amtlichen Quellen. Vierter Band. Berlin, 1873, S. 380. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/berg_ostasien04_1873/394>, abgerufen am 23.02.2025.
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