Bengel, Johann Albrecht: Abriß der so genannten Brüdergemeine. Bd. 1. Stuttgart, 1751.Von der Lehre. § 3. Was die Lehre bey der so genannten Brü- § 4. Ich nähme gern einen Umgang, daß ich es A 2
Von der Lehre. § 3. Was die Lehre bey der ſo genannten Bruͤ- § 4. Ich naͤhme gern einen Umgang, daß ich es A 2
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Von der Lehre.
§ 3.
Was die Lehre bey der ſo genannten Bruͤ-
dergemeine ſey, erhellet genugſam aus den
Schriften ihres Ordinarii. Dieſer iſt ihr
Stifter, ihr Lehrer, ihr Meiſter, ihr Vater,
ihr Cantor, ihr Prediger, ihr Ausleger, ihr
Bevollmaͤchtigter. Er hat ein unermeßlich
hohes Anſehen bey ſeinem Hauffen: ſeine in-
nere Geſtalt hat er ſeinen Mitarbeitern und
den Gliedern ſeiner Gemeine an ihren Haupt-
Orten bey einem unmittelbaren Umgang ein-
gedruͤcket und eingepraͤget: nach ſeiner Vor-
ſchrift muß ſich alles richten: auf ihn kommt
alles an: von ihm ruͤhret her, was an der
Gemeine neues und eigenes iſt. Muͤndlich
fuͤhren zwar auch viele andere Lehrer bey ihnen
das Wort: aber keiner darf ihm widerſpre-
chen, noch ſeine Irrthuͤmer widerlegen. Die
gemeineſten Leute, die nur des Ordinarii
Schriften leſen, oder auch die neumaͤhriſche
Gemeine etwa beſuchen, ſaugen alle, auch die
beſonderſte Lehren, von ihm begierig ein.
§ 4.
Ich naͤhme gern einen Umgang, daß ich
dieſer vornehmen Perſon nicht gedenken moͤch-
te: aber dieſer weltbekannte Arbeiter und ſei-
ne Arbeit ſelbs hangen unzertrennlich zuſam-
men. Er ſelbs iſt gezwungen, ſo viel von ſich
zu reden: diejenigen, die ſich der ſo genann-
ten Bruͤdergemeine annehmen, muͤſſen auch
viel von ihm reden: ſo kan denn ein anderer
es
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