ist nicht nur eine Warnung, sich vorzusehen, sondern eine Bezeugung.
§ 174.
Es wäre noch sehr vieles zu bemerken: doch ist das angeführte übrig genugsam, zu zeigen, wie diese Uebersetzungs-Probe des N. T. bewandt, und wie grosse Vorsichtigkeit vonnöthen sey, damit niemand zu dieser schlü- pferigen neugierigen Zeit unter dem Namen des N. T. selbs verführet werde. Wer Griechisch versteht, der wird bey allen Stellen finden, daß ich die Wahrheit sage: andere mö- gen die uralte Vulgatam, oder irgend eine teutsche, englische, französische Uebersetzung u. s. w. aufschlagen. Bald wird von diesem Uebersetzer etwas gefälliges hineingetragen, bald etwas, das im Wege stehet, weggeräu- met. Siehet man auf die angezogene Stellen zurücke, so erhellet folgendes daraus. Des Ausdrucks halben ist das N. T. dergestalten in die neumährische Gemein-Sprache gegossen, daß einem Mitgliede dieser Gemeine unter dem Lesen nicht anders zu muth ist, als ob solche Sprache schon von den Aposteln geführet worden wäre: wodurch denn der Sinn immer auf die bey der Gemeine übliche Händel und Manieren gezogen wird, als ob alles neumäh- rische sich mit der Schrift reimete. Was die Lehre betrifft, so ist der Text so übersetzet, daß die Nervi, womit in andern Uebersetzungen und im Grundtext selbs die neumährischen
Irrthümer
TheilI.Cap.II.Satz 23.
iſt nicht nur eine Warnung, ſich vorzuſehen, ſondern eine Bezeugung.
§ 174.
Es waͤre noch ſehr vieles zu bemerken: doch iſt das angefuͤhrte uͤbrig genugſam, zu zeigen, wie dieſe Ueberſetzungs-Probe des N. T. bewandt, und wie groſſe Vorſichtigkeit vonnoͤthen ſey, damit niemand zu dieſer ſchluͤ- pferigen neugierigen Zeit unter dem Namen des N. T. ſelbs verfuͤhret werde. Wer Griechiſch verſteht, der wird bey allen Stellen finden, daß ich die Wahrheit ſage: andere moͤ- gen die uralte Vulgatam, oder irgend eine teutſche, engliſche, franzoͤſiſche Ueberſetzung u. ſ. w. aufſchlagen. Bald wird von dieſem Ueberſetzer etwas gefaͤlliges hineingetragen, bald etwas, das im Wege ſtehet, weggeraͤu- met. Siehet man auf die angezogene Stellen zuruͤcke, ſo erhellet folgendes daraus. Des Ausdrucks halben iſt das N. T. dergeſtalten in die neumaͤhriſche Gemein-Sprache gegoſſen, daß einem Mitgliede dieſer Gemeine unter dem Leſen nicht anders zu muth iſt, als ob ſolche Sprache ſchon von den Apoſteln gefuͤhret worden waͤre: wodurch denn der Sinn immer auf die bey der Gemeine uͤbliche Haͤndel und Manieren gezogen wird, als ob alles neumaͤh- riſche ſich mit der Schrift reimete. Was die Lehre betrifft, ſo iſt der Text ſo uͤberſetzet, daß die Nervi, womit in andern Ueberſetzungen und im Grundtext ſelbs die neumaͤhriſchen
Irrthuͤmer
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[202/0222]
Theil I. Cap. II. Satz 23.
iſt nicht nur eine Warnung, ſich vorzuſehen,
ſondern eine Bezeugung.
§ 174.
Es waͤre noch ſehr vieles zu bemerken:
doch iſt das angefuͤhrte uͤbrig genugſam, zu
zeigen, wie dieſe Ueberſetzungs-Probe des N.
T. bewandt, und wie groſſe Vorſichtigkeit
vonnoͤthen ſey, damit niemand zu dieſer ſchluͤ-
pferigen neugierigen Zeit unter dem Namen
des N. T. ſelbs verfuͤhret werde. Wer
Griechiſch verſteht, der wird bey allen Stellen
finden, daß ich die Wahrheit ſage: andere moͤ-
gen die uralte Vulgatam, oder irgend eine
teutſche, engliſche, franzoͤſiſche Ueberſetzung
u. ſ. w. aufſchlagen. Bald wird von dieſem
Ueberſetzer etwas gefaͤlliges hineingetragen,
bald etwas, das im Wege ſtehet, weggeraͤu-
met. Siehet man auf die angezogene Stellen
zuruͤcke, ſo erhellet folgendes daraus. Des
Ausdrucks halben iſt das N. T. dergeſtalten
in die neumaͤhriſche Gemein-Sprache gegoſſen,
daß einem Mitgliede dieſer Gemeine unter dem
Leſen nicht anders zu muth iſt, als ob ſolche
Sprache ſchon von den Apoſteln gefuͤhret
worden waͤre: wodurch denn der Sinn immer
auf die bey der Gemeine uͤbliche Haͤndel und
Manieren gezogen wird, als ob alles neumaͤh-
riſche ſich mit der Schrift reimete. Was die
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die Nervi, womit in andern Ueberſetzungen
und im Grundtext ſelbs die neumaͤhriſchen
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Bengel, Johann Albrecht: Abriß der so genannten Brüdergemeine. Bd. 1. Stuttgart, 1751, S. 202. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bengel_abriss01_1751/222>, abgerufen am 16.07.2024.
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