Wir unsers Orts wollen nur aus den Re- flexionen, welche vor andern Schriften des Ordinarii mässig geschrieben, und eben darum sehr vorsichtig zu lesen sind, etwas weniges, nach der Ordnung der Blätter, die ich dem Leser aufzuschlagen überlasse, beleuchten.
Zu s. 99. Der Ordinarius sagt recht, daß durch die Predig des Gesetzes der Sünder nicht bekehret werde: aber das Gesetz thut doch auch das seinige unter den vielerley Dingen, welche bey der Bekehrung in der Seele vorge- hen: sonst hätte Paulus Röm. 1, 18. bis Cap. 3, 20. lauter vergebliche Worte gemacht. Der Ordinarius sey nur recht Paulisch, mit der augspurgischen Confession und ihren Verfas- sern, als welche, wenn die heutige Frage damals aufs Tapet gekommen wäre, dem gesetzmässigen Gebrauch des Gesetzes so wenig würden verschenket haben, als bey der dama- ligen Frage.
Zu s. 100. Die gegenwärtige Erklärung des Ordinariiauf das, was wider ihn geschrie- ben wird, kan nicht zureichen. Daß die seli- gen Apostel es des Gesetzes halben zu keinem Schluß haben bringen können, ist ihnen und ihrem Principalen zu nahe geredt: und ob die apostolische, wie auch die ihr folgende symboli- sche, oder die neumährische Methode, tüchti- ger sey, wahre und zuverlässige Christen zu
machen
J 2
Vom Geſetz u. ſ. w.
§ 135.
Wir unſers Orts wollen nur aus den Re- flexionen, welche vor andern Schriften des Ordinarii maͤſſig geſchrieben, und eben darum ſehr vorſichtig zu leſen ſind, etwas weniges, nach der Ordnung der Blaͤtter, die ich dem Leſer aufzuſchlagen uͤberlaſſe, beleuchten.
Zu ſ. 99. Der Ordinarius ſagt recht, daß durch die Predig des Geſetzes der Suͤnder nicht bekehret werde: aber das Geſetz thut doch auch das ſeinige unter den vielerley Dingen, welche bey der Bekehrung in der Seele vorge- hen: ſonſt haͤtte Paulus Roͤm. 1, 18. bis Cap. 3, 20. lauter vergebliche Worte gemacht. Der Ordinarius ſey nur recht Pauliſch, mit der augſpurgiſchen Confeſſion und ihren Verfaſ- ſern, als welche, wenn die heutige Frage damals aufs Tapet gekommen waͤre, dem geſetzmaͤſſigen Gebrauch des Geſetzes ſo wenig wuͤrden verſchenket haben, als bey der dama- ligen Frage.
Zu ſ. 100. Die gegenwaͤrtige Erklaͤrung des Ordinariiauf das, was wider ihn geſchrie- ben wird, kan nicht zureichen. Daß die ſeli- gen Apoſtel es des Geſetzes halben zu keinem Schluß haben bringen koͤnnen, iſt ihnen und ihrem Principalen zu nahe geredt: und ob die apoſtoliſche, wie auch die ihr folgende ſymboli- ſche, oder die neumaͤhriſche Methode, tuͤchti- ger ſey, wahre und zuverlaͤſſige Chriſten zu
machen
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Vom Geſetz u. ſ. w.
§ 135.
Wir unſers Orts wollen nur aus den Re-
flexionen, welche vor andern Schriften des
Ordinarii maͤſſig geſchrieben, und eben darum
ſehr vorſichtig zu leſen ſind, etwas weniges,
nach der Ordnung der Blaͤtter, die ich dem
Leſer aufzuſchlagen uͤberlaſſe, beleuchten.
Zu ſ. 99. Der Ordinarius ſagt recht, daß
durch die Predig des Geſetzes der Suͤnder
nicht bekehret werde: aber das Geſetz thut doch
auch das ſeinige unter den vielerley Dingen,
welche bey der Bekehrung in der Seele vorge-
hen: ſonſt haͤtte Paulus Roͤm. 1, 18. bis Cap.
3, 20. lauter vergebliche Worte gemacht. Der
Ordinarius ſey nur recht Pauliſch, mit der
augſpurgiſchen Confeſſion und ihren Verfaſ-
ſern, als welche, wenn die heutige Frage
damals aufs Tapet gekommen waͤre, dem
geſetzmaͤſſigen Gebrauch des Geſetzes ſo wenig
wuͤrden verſchenket haben, als bey der dama-
ligen Frage.
Zu ſ. 100. Die gegenwaͤrtige Erklaͤrung des
Ordinarii auf das, was wider ihn geſchrie-
ben wird, kan nicht zureichen. Daß die ſeli-
gen Apoſtel es des Geſetzes halben zu keinem
Schluß haben bringen koͤnnen, iſt ihnen und
ihrem Principalen zu nahe geredt: und ob die
apoſtoliſche, wie auch die ihr folgende ſymboli-
ſche, oder die neumaͤhriſche Methode, tuͤchti-
ger ſey, wahre und zuverlaͤſſige Chriſten zu
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Bengel, Johann Albrecht: Abriß der so genannten Brüdergemeine. Bd. 1. Stuttgart, 1751, S. 131. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bengel_abriss01_1751/151>, abgerufen am 16.07.2024.
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