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Beneke, Johann Gerhard: Militiam contra Malitiam Oder Die wol-geübte Ritterschafft der Gläubigen. Minden, 1715.

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4.
Und o! wie kontest du uns ritterlich vertreten /
Wenn sich der Seelen-Feind zur Heerde wolte nahn /
Du tratest stets vor GOtt mit Seufftzen und mit Beten /
Daß jener deine Heerd nie konte tasten an!
Hierinnen pflegt'st du dich dem Hirten gleich zu stellen /
Der nie den grimmgen Wolff zu seiner Heerde läßt /
Weßhalber wir die Schrifft demselben zugesellen:
beschützt aufs allerbest.
5.
Allein o Schmertz! daß wir dich sollen nun entbehren /
Wer will uns Lehr und Trost / und Warnung tragen für?
Wo soll dein Ehe-Schatz und Kinder sich hinkehren /
Die sich durch diesen Fall verlassen sehn von dir?
Wir sind der Heerde gleich / davon der Hirt entnommen /
Auf welche Wind und Sturm in dieser Wüsten stößt /
Worzu mir diese Wort aus Hertz und Feder kommen:
von allem Trost entblößt.
6.
Doch GOtt der lebet noch / der wird uns wieder senden /
Zum Hirten einen Mann / nach seinem Sinn und Hertz;
Wenn Sie Frau Wittwe sich ergiebt zu GOttes Händen /
So wird sein wehrter Geist auch lindern ihren Schmertz.
Zu ihr und unsern Trost will dieses Sinnbild setzen /
Da eine Himmels-Hand verlaßne Schafe führt /
Wobey wir diesen Satz in Alabaster ätzen:
getröstet und regiert.
7.
Du aber / Seligster / ruh wohl in deiner Kammer /
Dein guter Hirten-Ruhm soll bey uns sterben nicht!
Du bist nunmehr befreyt von aller Noht und Jammer /
Und gläntzst der Seelen nach mit himmelischen Licht.
Mich deucht / ich sey wie dir die frohen Schläffe zieret
Das himmelische Lamm mit jener Ehren-Kron /
Und dabey dir zum Preiß die schönen Worte führet:
der treuen Hirten Lohn.

Dieses setzet dem Wohl-seeligen Herrn Inspectori zu wohlverdienten Ruhm und Ehren auffrichtigst.

ESAIAS Pufendorf.

Consil. & Assessor Scab. Reg. Mind.

4.
Und o! wie kontest du uns ritterlich vertreten /
Wenn sich der Seelen-Feind zur Heerde wolte nahn /
Du tratest stets vor GOtt mit Seufftzen und mit Beten /
Daß jener deine Heerd nie konte tasten an!
Hierinnen pflegt’st du dich dem Hirten gleich zu stellen /
Der nie den grimmgen Wolff zu seiner Heerde läßt /
Weßhalber wir die Schrifft demselben zugesellen:
beschützt aufs allerbest.
5.
Allein o Schmertz! daß wir dich sollen nun entbehren /
Wer will uns Lehr und Trost / und Warnung tragen für?
Wo soll dein Ehe-Schatz und Kinder sich hinkehren /
Die sich durch diesen Fall verlassen sehn von dir?
Wir sind der Heerde gleich / davon der Hirt entnommen /
Auf welche Wind und Sturm in dieser Wüsten stößt /
Worzu mir diese Wort aus Hertz und Feder kommen:
von allem Trost entblößt.
6.
Doch GOtt der lebet noch / der wird uns wieder senden /
Zum Hirten einen Mann / nach seinem Sinn und Hertz;
Wenn Sie Frau Wittwe sich ergiebt zu GOttes Händen /
So wird sein wehrter Geist auch lindern ihren Schmertz.
Zu ihr und unsern Trost will dieses Sinnbild setzen /
Da eine Himmels-Hand verlaßne Schafe führt /
Wobey wir diesen Satz in Alabaster ätzen:
getröstet und regiert.
7.
Du aber / Seligster / ruh wohl in deiner Kammer /
Dein guter Hirten-Ruhm soll bey uns sterben nicht!
Du bist nunmehr befreyt von aller Noht und Jammer /
Und gläntzst der Seelen nach mit himmelischen Licht.
Mich deucht / ich sey wie dir die frohen Schläffe zieret
Das himmelische Lamm mit jener Ehren-Kron /
Und dabey dir zum Preiß die schönen Worte führet:
der treuen Hirten Lohn.

Dieses setzet dem Wohl-seeligen Herrn Inspectori zu wohlverdienten Ruhm und Ehren auffrichtigst.

ESAIAS Pufendorf.

Consil. & Assessor Scab. Reg. Mind.

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[0057] 4. Und o! wie kontest du uns ritterlich vertreten / Wenn sich der Seelen-Feind zur Heerde wolte nahn / Du tratest stets vor GOtt mit Seufftzen und mit Beten / Daß jener deine Heerd nie konte tasten an! Hierinnen pflegt’st du dich dem Hirten gleich zu stellen / Der nie den grimmgen Wolff zu seiner Heerde läßt / Weßhalber wir die Schrifft demselben zugesellen: beschützt aufs allerbest. 5. Allein o Schmertz! daß wir dich sollen nun entbehren / Wer will uns Lehr und Trost / und Warnung tragen für? Wo soll dein Ehe-Schatz und Kinder sich hinkehren / Die sich durch diesen Fall verlassen sehn von dir? Wir sind der Heerde gleich / davon der Hirt entnommen / Auf welche Wind und Sturm in dieser Wüsten stößt / Worzu mir diese Wort aus Hertz und Feder kommen: von allem Trost entblößt. 6. Doch GOtt der lebet noch / der wird uns wieder senden / Zum Hirten einen Mann / nach seinem Sinn und Hertz; Wenn Sie Frau Wittwe sich ergiebt zu GOttes Händen / So wird sein wehrter Geist auch lindern ihren Schmertz. Zu ihr und unsern Trost will dieses Sinnbild setzen / Da eine Himmels-Hand verlaßne Schafe führt / Wobey wir diesen Satz in Alabaster ätzen: getröstet und regiert. 7. Du aber / Seligster / ruh wohl in deiner Kammer / Dein guter Hirten-Ruhm soll bey uns sterben nicht! Du bist nunmehr befreyt von aller Noht und Jammer / Und gläntzst der Seelen nach mit himmelischen Licht. Mich deucht / ich sey wie dir die frohen Schläffe zieret Das himmelische Lamm mit jener Ehren-Kron / Und dabey dir zum Preiß die schönen Worte führet: der treuen Hirten Lohn. Dieses setzet dem Wohl-seeligen Herrn Inspectori zu wohlverdienten Ruhm und Ehren auffrichtigst. ESAIAS Pufendorf. Consil. & Assessor Scab. Reg. Mind.

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Zitationshilfe: Beneke, Johann Gerhard: Militiam contra Malitiam Oder Die wol-geübte Ritterschafft der Gläubigen. Minden, 1715, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beneke_militiam_1715/57>, abgerufen am 21.11.2024.