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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 3: Das XVIII. Jahrhundert. Braunschweig, 1897.

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Der Harz.
Waren nach Preussen verbot, dem dortigen Handel sehr geschadet.
1780 wurden nur für 34000 Thlr. Messer gemacht. Die Ruhlaer
mussten sich auch auf andere Waren legen und trieben ausserdem
mit Eisenwaren von Schmalkalden, Zelle (Zeller Gewehre), Solingen,
Steiermark u. s. w. Hausierhandel. 1788 gab es noch 200 Messer-
schmiede und 7 Feilenhauer; ferner 1 Eisenhammer und 6 Schleif-
mühlen.

Zu Ilmenau hatte 1785 Gottfried Leffler einen eigenen Eisen-
hammer und handelte mit Schmiede- und Zaineisen. -- Ein zweiter
Zainhammer bei Ilmenau hiess der Grenzhammer. Man rechnete die
ganze Produktion an Eisen auf 2700 Ctr. jährlich.



Der Harz.

Als das wichtigste Eisenindustriegebiet von Norddeutschland darf
man wohl den Harz im vorigen Jahrhundert bezeichnen. Das Harzer
Eisengewerbe war aufs beste geordnet und zeichnete sich aus durch
intelligente Leitung und ernstes Streben nach Verbesserungen. Den
beteiligten Landesherrschaften gebührt dabei der Hauptteil des
Ruhmes.

Die Harzer Hütten gehörten zu verschiedenen Landes-Herr-
schaften; den Hauptbesitz hatte von jeher Braunschweig-Lüneburg.
Trotz der Teilung in verschiedene Linien blieb die Verwaltung der
Bergwerke gemeinschaftlich. Dieses Verhältnis wurde nach dem
Aussterben der älteren Wolfenbütteler Linie 1634 durch den Erb-
vertrag vom 15. Dezember 1635 zwischen den Linien Hannover und
Braunschweig geregelt und zwar "hat man sich freundvetterlich ver-
einiget, dass die Fürstlichen Oberharzischen und Unterharzischen
Bergwerke der Orts gefunden und ungefunden, wie auch die Hohheit
über die Bergwerk und Bergstädte, nämlich Zellerfeld, Wildemann,
Grund und Lautenthal, ingleichen die beiden Rammelsbergischen und
Zellerfelder Forsten, das Salzwerk zu Juliushalle, auch Eisenfaktorei
und Hüttenwerk zu Gittelde (jedoch den Flecken Gittelde, welcher
zu der Hoheit des Hauses und Amtes Stauffenberg gehört, ausbe-
schieden) noch zur Zeit bis zu fernerer gütlicher Vergleichung un-
zerteilt
zu gleichem Nutz und Vorteil zwischen den dreien
Linien pro quotis gemein bleiben soll, dergestalt, dass das Berg-

Der Harz.
Waren nach Preuſsen verbot, dem dortigen Handel sehr geschadet.
1780 wurden nur für 34000 Thlr. Messer gemacht. Die Ruhlaer
muſsten sich auch auf andere Waren legen und trieben auſserdem
mit Eisenwaren von Schmalkalden, Zelle (Zeller Gewehre), Solingen,
Steiermark u. s. w. Hausierhandel. 1788 gab es noch 200 Messer-
schmiede und 7 Feilenhauer; ferner 1 Eisenhammer und 6 Schleif-
mühlen.

Zu Ilmenau hatte 1785 Gottfried Leffler einen eigenen Eisen-
hammer und handelte mit Schmiede- und Zaineisen. — Ein zweiter
Zainhammer bei Ilmenau hieſs der Grenzhammer. Man rechnete die
ganze Produktion an Eisen auf 2700 Ctr. jährlich.



Der Harz.

Als das wichtigste Eisenindustriegebiet von Norddeutschland darf
man wohl den Harz im vorigen Jahrhundert bezeichnen. Das Harzer
Eisengewerbe war aufs beste geordnet und zeichnete sich aus durch
intelligente Leitung und ernstes Streben nach Verbesserungen. Den
beteiligten Landesherrschaften gebührt dabei der Hauptteil des
Ruhmes.

Die Harzer Hütten gehörten zu verschiedenen Landes-Herr-
schaften; den Hauptbesitz hatte von jeher Braunschweig-Lüneburg.
Trotz der Teilung in verschiedene Linien blieb die Verwaltung der
Bergwerke gemeinschaftlich. Dieses Verhältnis wurde nach dem
Aussterben der älteren Wolfenbütteler Linie 1634 durch den Erb-
vertrag vom 15. Dezember 1635 zwischen den Linien Hannover und
Braunschweig geregelt und zwar „hat man sich freundvetterlich ver-
einiget, daſs die Fürstlichen Oberharzischen und Unterharzischen
Bergwerke der Orts gefunden und ungefunden, wie auch die Hohheit
über die Bergwerk und Bergstädte, nämlich Zellerfeld, Wildemann,
Grund und Lautenthal, ingleichen die beiden Rammelsbergischen und
Zellerfelder Forsten, das Salzwerk zu Juliushalle, auch Eisenfaktorei
und Hüttenwerk zu Gittelde (jedoch den Flecken Gittelde, welcher
zu der Hoheit des Hauses und Amtes Stauffenberg gehört, ausbe-
schieden) noch zur Zeit bis zu fernerer gütlicher Vergleichung un-
zerteilt
zu gleichem Nutz und Vorteil zwischen den dreien
Linien pro quotis gemein bleiben soll, dergestalt, daſs das Berg-

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[861/0875] Der Harz. Waren nach Preuſsen verbot, dem dortigen Handel sehr geschadet. 1780 wurden nur für 34000 Thlr. Messer gemacht. Die Ruhlaer muſsten sich auch auf andere Waren legen und trieben auſserdem mit Eisenwaren von Schmalkalden, Zelle (Zeller Gewehre), Solingen, Steiermark u. s. w. Hausierhandel. 1788 gab es noch 200 Messer- schmiede und 7 Feilenhauer; ferner 1 Eisenhammer und 6 Schleif- mühlen. Zu Ilmenau hatte 1785 Gottfried Leffler einen eigenen Eisen- hammer und handelte mit Schmiede- und Zaineisen. — Ein zweiter Zainhammer bei Ilmenau hieſs der Grenzhammer. Man rechnete die ganze Produktion an Eisen auf 2700 Ctr. jährlich. Der Harz. Als das wichtigste Eisenindustriegebiet von Norddeutschland darf man wohl den Harz im vorigen Jahrhundert bezeichnen. Das Harzer Eisengewerbe war aufs beste geordnet und zeichnete sich aus durch intelligente Leitung und ernstes Streben nach Verbesserungen. Den beteiligten Landesherrschaften gebührt dabei der Hauptteil des Ruhmes. Die Harzer Hütten gehörten zu verschiedenen Landes-Herr- schaften; den Hauptbesitz hatte von jeher Braunschweig-Lüneburg. Trotz der Teilung in verschiedene Linien blieb die Verwaltung der Bergwerke gemeinschaftlich. Dieses Verhältnis wurde nach dem Aussterben der älteren Wolfenbütteler Linie 1634 durch den Erb- vertrag vom 15. Dezember 1635 zwischen den Linien Hannover und Braunschweig geregelt und zwar „hat man sich freundvetterlich ver- einiget, daſs die Fürstlichen Oberharzischen und Unterharzischen Bergwerke der Orts gefunden und ungefunden, wie auch die Hohheit über die Bergwerk und Bergstädte, nämlich Zellerfeld, Wildemann, Grund und Lautenthal, ingleichen die beiden Rammelsbergischen und Zellerfelder Forsten, das Salzwerk zu Juliushalle, auch Eisenfaktorei und Hüttenwerk zu Gittelde (jedoch den Flecken Gittelde, welcher zu der Hoheit des Hauses und Amtes Stauffenberg gehört, ausbe- schieden) noch zur Zeit bis zu fernerer gütlicher Vergleichung un- zerteilt zu gleichem Nutz und Vorteil zwischen den dreien Linien pro quotis gemein bleiben soll, dergestalt, daſs das Berg-

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Zitationshilfe: Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 3: Das XVIII. Jahrhundert. Braunschweig, 1897, S. 861. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen03_1897/875>, abgerufen am 21.12.2024.