2) z. B. Nahrung, Kleidung, Wohnung, Schutz gegen die Naturgewalten, Schlaf.
3) Die Reisebeschreibungen bieten Beispiele in Menge dar. Aber die Bedürf- nisse einzelner Individuen sind nicht blos durch Naturzustände im strikten Sinne, wie z. B. bei den verschiedenen Krankheiten, sondern auch durch die Macht der Gewohnheit, die dem Menschen zur anderen Natur werden kann, begründet, wie z. B. das Bedürfniß eines Mittagsschlafes, Spazierganges, des Tabackrauchens und Schnupfens, des Branntwein-Trinkens.
§. 48. Fortsetzung. Verkehrsbedürfnisse.
Unter den Verkehrsbedürfnissen sind nicht jene objektiven Bedürfnisse zu verstehen, womit der Verkehr den Menschen ver- steht; denn in diesem Sinne gehören auch Naturbedürfnisse, z. B. Nahrung und Kleidung, dazu. Sie sind vielmehr diejenigen Be- dürfnisse, in welche der Mensch durch das Verkehrsleben gesetzt wird. Sie sind außerordentlich verschiedener Art, und können nach den Rangstufen geordnet werden, welche die Bürger und ihre gesellschaftliche Vereinungen im Verkehre einnehmen. Objektiv ist aber darunter alles dasjenige zu rechnen, ohne was eine Bürger- klasse und eine gesellschaftliche Vereinigung der Bürger nicht so existiren kann, wie es ihre Zwecke und ihr geselliges Zusammen- leben erheischen. Sie sind Folge von gesellschaftlichen Gewohnheiten, Gebräuchen und Nothwendigkeiten, und für den Menschen als Standesangehörigen so wie für die gesellschaftlichen Vereinigungen als solche gerade so nothwendig, als die Naturbedürfnisse für den Menschen als Naturwesen. Man kann daher unterscheiden: a) Ver- kehrsbedürfnisse einzelner Bürgerklassen1); b) Verkehrsbedürfnisse von Gesellschaften, als moralischen Personen, welche bestimmte Zwecke befolgen2); c) Gemeindebedürfnisse, d. h. welche für die Gemeinde, als moralische Personen mit bestimmten Zwecken, ent- stehen; d) Staatsbedürfnisse für alle Staatszwecke, und e) Be- dürfnisse der Völkerstaaten3).
1) z. B. standesmäßige Kleidung, Wohnung und Nahrung; verschiedene Be- dürfnisse je nach den eigenthümlichen Beschäftigungen in Wissenschaften, Künsten und Gewerben.
2) z. B. Lokale, Heitzung, Dienerschaft, Bücher-, Modell-, Instrumenten-, Naturaliensammlungen u. dgl.
3) Diese drei lezten bürgerlichen und Staatsvereinigungen mit ihren großen Bedürfnissen sind besonders in neuester Zeit wichtig.
Wirthschaftliche Bedürfnisse sind solche, welche blos wirthschaftliche Güter betreffen. Sie sind sowohl Natur- als auch
2) z. B. Nahrung, Kleidung, Wohnung, Schutz gegen die Naturgewalten, Schlaf.
3) Die Reiſebeſchreibungen bieten Beiſpiele in Menge dar. Aber die Bedürf- niſſe einzelner Individuen ſind nicht blos durch Naturzuſtände im ſtrikten Sinne, wie z. B. bei den verſchiedenen Krankheiten, ſondern auch durch die Macht der Gewohnheit, die dem Menſchen zur anderen Natur werden kann, begründet, wie z. B. das Bedürfniß eines Mittagsſchlafes, Spazierganges, des Tabackrauchens und Schnupfens, des Branntwein-Trinkens.
§. 48. Fortſetzung. Verkehrsbedürfniſſe.
Unter den Verkehrsbedürfniſſen ſind nicht jene objektiven Bedürfniſſe zu verſtehen, womit der Verkehr den Menſchen ver- ſteht; denn in dieſem Sinne gehören auch Naturbedürfniſſe, z. B. Nahrung und Kleidung, dazu. Sie ſind vielmehr diejenigen Be- dürfniſſe, in welche der Menſch durch das Verkehrsleben geſetzt wird. Sie ſind außerordentlich verſchiedener Art, und können nach den Rangſtufen geordnet werden, welche die Bürger und ihre geſellſchaftliche Vereinungen im Verkehre einnehmen. Objektiv iſt aber darunter alles dasjenige zu rechnen, ohne was eine Bürger- klaſſe und eine geſellſchaftliche Vereinigung der Bürger nicht ſo exiſtiren kann, wie es ihre Zwecke und ihr geſelliges Zuſammen- leben erheiſchen. Sie ſind Folge von geſellſchaftlichen Gewohnheiten, Gebräuchen und Nothwendigkeiten, und für den Menſchen als Standesangehörigen ſo wie für die geſellſchaftlichen Vereinigungen als ſolche gerade ſo nothwendig, als die Naturbedürfniſſe für den Menſchen als Naturweſen. Man kann daher unterſcheiden: a) Ver- kehrsbedürfniſſe einzelner Bürgerklaſſen1); b) Verkehrsbedürfniſſe von Geſellſchaften, als moraliſchen Perſonen, welche beſtimmte Zwecke befolgen2); c) Gemeindebedürfniſſe, d. h. welche für die Gemeinde, als moraliſche Perſonen mit beſtimmten Zwecken, ent- ſtehen; d) Staatsbedürfniſſe für alle Staatszwecke, und e) Be- dürfniſſe der Völkerſtaaten3).
1) z. B. ſtandesmäßige Kleidung, Wohnung und Nahrung; verſchiedene Be- dürfniſſe je nach den eigenthümlichen Beſchäftigungen in Wiſſenſchaften, Künſten und Gewerben.
2) z. B. Lokale, Heitzung, Dienerſchaft, Bücher-, Modell-, Inſtrumenten-, Naturalienſammlungen u. dgl.
3) Dieſe drei lezten bürgerlichen und Staatsvereinigungen mit ihren großen Bedürfniſſen ſind beſonders in neueſter Zeit wichtig.
Wirthſchaftliche Bedürfniſſe ſind ſolche, welche blos wirthſchaftliche Güter betreffen. Sie ſind ſowohl Natur- als auch
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²⁾ z. B. Nahrung, Kleidung, Wohnung, Schutz gegen die Naturgewalten,
Schlaf.
³⁾ Die Reiſebeſchreibungen bieten Beiſpiele in Menge dar. Aber die Bedürf-
niſſe einzelner Individuen ſind nicht blos durch Naturzuſtände im ſtrikten Sinne,
wie z. B. bei den verſchiedenen Krankheiten, ſondern auch durch die Macht der
Gewohnheit, die dem Menſchen zur anderen Natur werden kann, begründet, wie
z. B. das Bedürfniß eines Mittagsſchlafes, Spazierganges, des Tabackrauchens und
Schnupfens, des Branntwein-Trinkens.
§. 48.
Fortſetzung. Verkehrsbedürfniſſe.
Unter den Verkehrsbedürfniſſen ſind nicht jene objektiven
Bedürfniſſe zu verſtehen, womit der Verkehr den Menſchen ver-
ſteht; denn in dieſem Sinne gehören auch Naturbedürfniſſe, z. B.
Nahrung und Kleidung, dazu. Sie ſind vielmehr diejenigen Be-
dürfniſſe, in welche der Menſch durch das Verkehrsleben geſetzt
wird. Sie ſind außerordentlich verſchiedener Art, und können
nach den Rangſtufen geordnet werden, welche die Bürger und ihre
geſellſchaftliche Vereinungen im Verkehre einnehmen. Objektiv iſt
aber darunter alles dasjenige zu rechnen, ohne was eine Bürger-
klaſſe und eine geſellſchaftliche Vereinigung der Bürger nicht ſo
exiſtiren kann, wie es ihre Zwecke und ihr geſelliges Zuſammen-
leben erheiſchen. Sie ſind Folge von geſellſchaftlichen Gewohnheiten,
Gebräuchen und Nothwendigkeiten, und für den Menſchen als
Standesangehörigen ſo wie für die geſellſchaftlichen Vereinigungen
als ſolche gerade ſo nothwendig, als die Naturbedürfniſſe für den
Menſchen als Naturweſen. Man kann daher unterſcheiden: a) Ver-
kehrsbedürfniſſe einzelner Bürgerklaſſen1); b) Verkehrsbedürfniſſe
von Geſellſchaften, als moraliſchen Perſonen, welche beſtimmte
Zwecke befolgen2); c) Gemeindebedürfniſſe, d. h. welche für die
Gemeinde, als moraliſche Perſonen mit beſtimmten Zwecken, ent-
ſtehen; d) Staatsbedürfniſſe für alle Staatszwecke, und e) Be-
dürfniſſe der Völkerſtaaten3).
¹⁾ z. B. ſtandesmäßige Kleidung, Wohnung und Nahrung; verſchiedene Be-
dürfniſſe je nach den eigenthümlichen Beſchäftigungen in Wiſſenſchaften, Künſten und
Gewerben.
²⁾ z. B. Lokale, Heitzung, Dienerſchaft, Bücher-, Modell-, Inſtrumenten-,
Naturalienſammlungen u. dgl.
³⁾ Dieſe drei lezten bürgerlichen und Staatsvereinigungen mit ihren großen
Bedürfniſſen ſind beſonders in neueſter Zeit wichtig.
§. 49.
Wirthſchaftliche Bedürfniſſe. Luxus. Bedarf.
Wirthſchaftliche Bedürfniſſe ſind ſolche, welche blos
wirthſchaftliche Güter betreffen. Sie ſind ſowohl Natur- als auch
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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 68. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/90>, abgerufen am 21.11.2024.
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