Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835.

Bild:
<< vorherige Seite
Zustand der Völkerstaaten ist mehr verderblich als wohlthätig. S. Nebenius der
öff. Credit I. 668. Meine Versuche S. 487.-536. Craig Politik III. 250. 277.
6) Man hat zur Ausgleichung der Abgabenverhältnisse zwischen solchen Provin-
zen schon das Areal, die Bevölkerung, die Häuserzahl, den Viehstand, das Capital
der beiden Letztern, die bisher bezahlten Abgaben oder eine Combination dieser
Haltpunkte theils vorgeschlagen theils angewendet. Allein die Lehre von der Be-
steuerung muß sie alle für unbrauchbar erklären, und erkennt nur das wirkliche
durchschnittliche reine Nationaleinkommen als das Maaß der Ausgleichung an. Wie
schnell und wie die Ausgleichung bewerkstelligt werden soll, und ob es überhaupt
räthlich, eine solche Gleichstellung zwischen neuen und alten Provinzen vorzunehmen,
darüber hat die praktische Politik zu entscheiden. S. v. Malchus I. §. 6. Ver-
handl. der großh. Hess. II. Kammer von 1821. H. XV. 82. XVI. 3. 58. Außer-
ordentl. Beil. S. 460. 530.
7) v. Malchus II. §. 7. Dagegen Rau III. §. 53. v. Jacob §. 828.
985. Fulda §. 21. Verhandl. der Bair. II. Kammer von 1828. Bd. I. V. XII.
XIV. Beil. 58. 82.
8) v. Malchus II. §. 8.
9) Bei der Geldbesoldung leidet der Beamte von Erhöhungen der Preise der
Lebensmittel; bei Naturalbesoldungen hat er Unbequemlichkeiten. Eine Combination
beider, so daß ein kleiner Theil der Besoldung in Naturalien oder deren Preisen
bezahlt würde, hat für ihn den meisten Vortheil. Rau III. §. 57-61.
v. Malchus II. §. 11. Verhandl. der Bad. II. Kammer. v. 1831. Beil. H. V. 1. XIII.
296. Sehr zweckmäßig ist eine Sonderung des Gehaltes in Standes, und
Dienstgehalt, wie in Baiern, und zum Theile in Nassau. S. auch
v. Malchus Politik. I. 17.
10) v. Malchus II. §. 12. 13 (Civil- und Militairpensionen). Rau III.
§. 62. Klüber, Oeffentl. Recht des teutschen Bundes. §. 407. v. Malchus
Politik. I. 19.
Fünftes Hauptstück.
Von den Voranschlägen der Staatsausgaben
und
-Einnahmen.
§. 515.

Zum Behufe der Begründung, Darstellung und Vergleichung
ist eine Uebersicht der Staatseinnahmen und -Ausgaben nothwendig.
Dazu dienen die Voranschläge (Etats) für die bestimmte Fi-
nanzperiode (Etats- oder Finanzjahr). Man unterscheidet
dem Umfange nach die Spezialetats, d. h. von einzelnen Ele-
mentarverwaltungen, benannt nach den Gegenständen, die Haupt-
etats, d. h. theils für Hauptzweige der Verwaltung, theils für
geographische Verwaltungsbezirke, und den Hauptfinanzetat
(das Staatbudget), d. h. für die Gesammteinnahme und Aus-
gabe des Staats, zum Theile das Product, zum Theile die Quelle
jener genannten. Die Form derselben ist in den einzelnen Staa-
ten verschieden. Die Begründung derselben geschieht durch die
einem jeden Verwaltungszweige zu Grunde liegenden speziellen
Papiere und allgemeinen Uebersichten. Zur Erläuterung des

Zuſtand der Völkerſtaaten iſt mehr verderblich als wohlthätig. S. Nebenius der
öff. Credit I. 668. Meine Verſuche S. 487.-536. Craig Politik III. 250. 277.
6) Man hat zur Ausgleichung der Abgabenverhältniſſe zwiſchen ſolchen Provin-
zen ſchon das Areal, die Bevölkerung, die Häuſerzahl, den Viehſtand, das Capital
der beiden Letztern, die bisher bezahlten Abgaben oder eine Combination dieſer
Haltpunkte theils vorgeſchlagen theils angewendet. Allein die Lehre von der Be-
ſteuerung muß ſie alle für unbrauchbar erklären, und erkennt nur das wirkliche
durchſchnittliche reine Nationaleinkommen als das Maaß der Ausgleichung an. Wie
ſchnell und wie die Ausgleichung bewerkſtelligt werden ſoll, und ob es überhaupt
räthlich, eine ſolche Gleichſtellung zwiſchen neuen und alten Provinzen vorzunehmen,
darüber hat die praktiſche Politik zu entſcheiden. S. v. Malchus I. §. 6. Ver-
handl. der großh. Heſſ. II. Kammer von 1821. H. XV. 82. XVI. 3. 58. Außer-
ordentl. Beil. S. 460. 530.
7) v. Malchus II. §. 7. Dagegen Rau III. §. 53. v. Jacob §. 828.
985. Fulda §. 21. Verhandl. der Bair. II. Kammer von 1828. Bd. I. V. XII.
XIV. Beil. 58. 82.
8) v. Malchus II. §. 8.
9) Bei der Geldbeſoldung leidet der Beamte von Erhöhungen der Preiſe der
Lebensmittel; bei Naturalbeſoldungen hat er Unbequemlichkeiten. Eine Combination
beider, ſo daß ein kleiner Theil der Beſoldung in Naturalien oder deren Preiſen
bezahlt würde, hat für ihn den meiſten Vortheil. Rau III. §. 57–61.
v. Malchus II. §. 11. Verhandl. der Bad. II. Kammer. v. 1831. Beil. H. V. 1. XIII.
296. Sehr zweckmäßig iſt eine Sonderung des Gehaltes in Standes, und
Dienſtgehalt, wie in Baiern, und zum Theile in Naſſau. S. auch
v. Malchus Politik. I. 17.
10) v. Malchus II. §. 12. 13 (Civil- und Militairpenſionen). Rau III.
§. 62. Klüber, Oeffentl. Recht des teutſchen Bundes. §. 407. v. Malchus
Politik. I. 19.
Fünftes Hauptſtück.
Von den Voranſchlägen der Staatsausgaben
und
-Einnahmen.
§. 515.

Zum Behufe der Begründung, Darſtellung und Vergleichung
iſt eine Ueberſicht der Staatseinnahmen und -Ausgaben nothwendig.
Dazu dienen die Voranſchläge (Etats) für die beſtimmte Fi-
nanzperiode (Etats- oder Finanzjahr). Man unterſcheidet
dem Umfange nach die Spezialetats, d. h. von einzelnen Ele-
mentarverwaltungen, benannt nach den Gegenſtänden, die Haupt-
etats, d. h. theils für Hauptzweige der Verwaltung, theils für
geographiſche Verwaltungsbezirke, und den Hauptfinanzetat
(das Staatbudget), d. h. für die Geſammteinnahme und Aus-
gabe des Staats, zum Theile das Product, zum Theile die Quelle
jener genannten. Die Form derſelben iſt in den einzelnen Staa-
ten verſchieden. Die Begründung derſelben geſchieht durch die
einem jeden Verwaltungszweige zu Grunde liegenden ſpeziellen
Papiere und allgemeinen Ueberſichten. Zur Erläuterung des

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <div n="4">
              <div n="5">
                <div n="6">
                  <note place="end" n="5)"><pb facs="#f0801" n="779"/>
Zu&#x017F;tand der Völker&#x017F;taaten i&#x017F;t mehr verderblich als wohlthätig. S. <hi rendition="#g">Nebenius</hi> der<lb/>
öff. Credit I. 668. <hi rendition="#g">Meine</hi> Ver&#x017F;uche S. 487.-536. <hi rendition="#g">Craig</hi> Politik III. 250. 277.</note><lb/>
                  <note place="end" n="6)">Man hat zur Ausgleichung der Abgabenverhältni&#x017F;&#x017F;e zwi&#x017F;chen &#x017F;olchen Provin-<lb/>
zen &#x017F;chon das Areal, die Bevölkerung, die Häu&#x017F;erzahl, den Vieh&#x017F;tand, das Capital<lb/>
der beiden Letztern, die bisher bezahlten Abgaben oder eine Combination die&#x017F;er<lb/>
Haltpunkte theils vorge&#x017F;chlagen theils angewendet. Allein die Lehre von der Be-<lb/>
&#x017F;teuerung muß &#x017F;ie alle für unbrauchbar erklären, und erkennt nur das wirkliche<lb/>
durch&#x017F;chnittliche reine Nationaleinkommen als das Maaß der Ausgleichung an. Wie<lb/>
&#x017F;chnell und wie die Ausgleichung bewerk&#x017F;telligt werden &#x017F;oll, und ob es überhaupt<lb/>
räthlich, eine &#x017F;olche Gleich&#x017F;tellung zwi&#x017F;chen neuen und alten Provinzen vorzunehmen,<lb/>
darüber hat die prakti&#x017F;che Politik zu ent&#x017F;cheiden. S. v. <hi rendition="#g">Malchus</hi> I. §. 6. Ver-<lb/>
handl. der großh. He&#x017F;&#x017F;. II. Kammer von 1821. H. XV. 82. XVI. 3. 58. Außer-<lb/>
ordentl. Beil. S. 460. 530.</note><lb/>
                  <note place="end" n="7)">v. <hi rendition="#g">Malchus</hi> II. §. 7. Dagegen <hi rendition="#g">Rau</hi> III. §. 53. v. <hi rendition="#g">Jacob</hi> §. 828.<lb/>
985. <hi rendition="#g">Fulda</hi> §. 21. Verhandl. der Bair. II. Kammer von 1828. Bd. I. V. XII.<lb/>
XIV. Beil. 58. 82.</note><lb/>
                  <note place="end" n="8)">v. <hi rendition="#g">Malchus</hi> II. §. 8.</note><lb/>
                  <note place="end" n="9)">Bei der Geldbe&#x017F;oldung leidet der Beamte von Erhöhungen der Prei&#x017F;e der<lb/>
Lebensmittel; bei Naturalbe&#x017F;oldungen hat er Unbequemlichkeiten. Eine Combination<lb/>
beider, &#x017F;o daß ein kleiner Theil der Be&#x017F;oldung in Naturalien oder deren Prei&#x017F;en<lb/>
bezahlt würde, hat für ihn den mei&#x017F;ten Vortheil. <hi rendition="#g">Rau</hi> III. §. 57&#x2013;61.<lb/>
v. <hi rendition="#g">Malchus</hi> II. §. 11. Verhandl. der Bad. II. Kammer. v. 1831. Beil. H. V. 1. XIII.<lb/>
296. Sehr zweckmäßig i&#x017F;t eine Sonderung des Gehaltes in <hi rendition="#g">Standes</hi>, und<lb/><hi rendition="#g">Dien&#x017F;tgehalt</hi>, wie in <hi rendition="#g">Baiern</hi>, und zum Theile in <hi rendition="#g">Na&#x017F;&#x017F;au</hi>. S. auch<lb/>
v. <hi rendition="#g">Malchus</hi> Politik. I. 17.</note><lb/>
                  <note place="end" n="10)">v. <hi rendition="#g">Malchus</hi> II. §. 12. 13 (Civil- und Militairpen&#x017F;ionen). <hi rendition="#g">Rau</hi> III.<lb/>
§. 62. <hi rendition="#g">Klüber</hi>, Oeffentl. Recht des teut&#x017F;chen Bundes. §. 407. v. <hi rendition="#g">Malchus</hi><lb/>
Politik. I. 19.</note>
                </div>
              </div><lb/>
              <div n="5">
                <head> <hi rendition="#c"><hi rendition="#g">Fünftes Haupt&#x017F;tück</hi>.<lb/><hi rendition="#g">Von den Voran&#x017F;chlägen der Staatsausgaben<lb/>
und</hi> -<hi rendition="#g">Einnahmen</hi>.</hi> </head><lb/>
                <div n="6">
                  <head> <hi rendition="#c">§. 515.</hi> </head><lb/>
                  <p>Zum Behufe der Begründung, Dar&#x017F;tellung und Vergleichung<lb/>
i&#x017F;t eine Ueber&#x017F;icht der Staatseinnahmen und -Ausgaben nothwendig.<lb/>
Dazu dienen die <hi rendition="#g">Voran&#x017F;chläge</hi> (<hi rendition="#g">Etats</hi>) für die be&#x017F;timmte <hi rendition="#g">Fi</hi>-<lb/><hi rendition="#g">nanzperiode</hi> (<hi rendition="#g">Etats</hi>- oder <hi rendition="#g">Finanzjahr</hi>). Man unter&#x017F;cheidet<lb/>
dem Umfange nach die <hi rendition="#g">Spezialetats</hi>, d. h. von einzelnen Ele-<lb/>
mentarverwaltungen, benannt nach den Gegen&#x017F;tänden, die <hi rendition="#g">Haupt</hi>-<lb/><hi rendition="#g">etats</hi>, d. h. theils für Hauptzweige der Verwaltung, theils für<lb/>
geographi&#x017F;che Verwaltungsbezirke, und den <hi rendition="#g">Hauptfinanzetat</hi><lb/>
(das <hi rendition="#g">Staatbudget</hi>), d. h. für die Ge&#x017F;ammteinnahme und Aus-<lb/>
gabe des Staats, zum Theile das Product, zum Theile die Quelle<lb/>
jener genannten. Die <hi rendition="#g">Form</hi> der&#x017F;elben i&#x017F;t in den einzelnen Staa-<lb/>
ten ver&#x017F;chieden. Die <hi rendition="#g">Begründung</hi> der&#x017F;elben ge&#x017F;chieht durch die<lb/>
einem jeden Verwaltungszweige zu Grunde liegenden &#x017F;peziellen<lb/>
Papiere und allgemeinen Ueber&#x017F;ichten. Zur <hi rendition="#g">Erläuterung</hi> des<lb/></p>
                </div>
              </div>
            </div>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[779/0801] ⁵⁾ Zuſtand der Völkerſtaaten iſt mehr verderblich als wohlthätig. S. Nebenius der öff. Credit I. 668. Meine Verſuche S. 487.-536. Craig Politik III. 250. 277. ⁶⁾ Man hat zur Ausgleichung der Abgabenverhältniſſe zwiſchen ſolchen Provin- zen ſchon das Areal, die Bevölkerung, die Häuſerzahl, den Viehſtand, das Capital der beiden Letztern, die bisher bezahlten Abgaben oder eine Combination dieſer Haltpunkte theils vorgeſchlagen theils angewendet. Allein die Lehre von der Be- ſteuerung muß ſie alle für unbrauchbar erklären, und erkennt nur das wirkliche durchſchnittliche reine Nationaleinkommen als das Maaß der Ausgleichung an. Wie ſchnell und wie die Ausgleichung bewerkſtelligt werden ſoll, und ob es überhaupt räthlich, eine ſolche Gleichſtellung zwiſchen neuen und alten Provinzen vorzunehmen, darüber hat die praktiſche Politik zu entſcheiden. S. v. Malchus I. §. 6. Ver- handl. der großh. Heſſ. II. Kammer von 1821. H. XV. 82. XVI. 3. 58. Außer- ordentl. Beil. S. 460. 530. ⁷⁾ v. Malchus II. §. 7. Dagegen Rau III. §. 53. v. Jacob §. 828. 985. Fulda §. 21. Verhandl. der Bair. II. Kammer von 1828. Bd. I. V. XII. XIV. Beil. 58. 82. ⁸⁾ v. Malchus II. §. 8. ⁹⁾ Bei der Geldbeſoldung leidet der Beamte von Erhöhungen der Preiſe der Lebensmittel; bei Naturalbeſoldungen hat er Unbequemlichkeiten. Eine Combination beider, ſo daß ein kleiner Theil der Beſoldung in Naturalien oder deren Preiſen bezahlt würde, hat für ihn den meiſten Vortheil. Rau III. §. 57–61. v. Malchus II. §. 11. Verhandl. der Bad. II. Kammer. v. 1831. Beil. H. V. 1. XIII. 296. Sehr zweckmäßig iſt eine Sonderung des Gehaltes in Standes, und Dienſtgehalt, wie in Baiern, und zum Theile in Naſſau. S. auch v. Malchus Politik. I. 17. ¹⁰⁾ v. Malchus II. §. 12. 13 (Civil- und Militairpenſionen). Rau III. §. 62. Klüber, Oeffentl. Recht des teutſchen Bundes. §. 407. v. Malchus Politik. I. 19. Fünftes Hauptſtück. Von den Voranſchlägen der Staatsausgaben und -Einnahmen. §. 515. Zum Behufe der Begründung, Darſtellung und Vergleichung iſt eine Ueberſicht der Staatseinnahmen und -Ausgaben nothwendig. Dazu dienen die Voranſchläge (Etats) für die beſtimmte Fi- nanzperiode (Etats- oder Finanzjahr). Man unterſcheidet dem Umfange nach die Spezialetats, d. h. von einzelnen Ele- mentarverwaltungen, benannt nach den Gegenſtänden, die Haupt- etats, d. h. theils für Hauptzweige der Verwaltung, theils für geographiſche Verwaltungsbezirke, und den Hauptfinanzetat (das Staatbudget), d. h. für die Geſammteinnahme und Aus- gabe des Staats, zum Theile das Product, zum Theile die Quelle jener genannten. Die Form derſelben iſt in den einzelnen Staa- ten verſchieden. Die Begründung derſelben geſchieht durch die einem jeden Verwaltungszweige zu Grunde liegenden ſpeziellen Papiere und allgemeinen Ueberſichten. Zur Erläuterung des

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/801
Zitationshilfe: Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 779. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/801>, abgerufen am 22.12.2024.