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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835.

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Polizeiaufsicht hierin nothwendig. Die allgemeinen Polizeimaaß-
regeln in dieser Hinsicht betreffen zum Theile die gefährlichen und
verdächtigen Personen selbst1), zum Theile die besonderen Gele-
genheiten und Plätze, wo sie zu wirken pflegen2). Die Aufsicht
und vorkommenden Verhaftungen geschehen durch die Polizeidiener
und Gendarmen.

1) Nämlich a) Landstreicher, Vagabunden oder Gauner, d. h. Gesindel
beiderlei Geschlechts, das gewerblos auf Bettel, Raub, Diebstahl und Betrug um-
herzieht und öfters mit ansäßigen Familien und Individuen in Verbindung steht
(v. d. Heyde Repertor. I. 17. II. 181. III. 569. Döllinger Repertor. VI. 266.
v. Berg Handb. I. 284. IV. 604. Colquhoun Polizei von London. I. 152.).
b) Herumziehendes Gesindel, welches zwar Gewerbe treibt, aber solche, die
gerne von jener Klasse zum Scheine getrieben werden (Hausirer, Lohnarbeiter,
Musiker gemeinster Art, Seiltänzler, Guckkästler, Glücksspieler, Thierführer, Seil-
tänzer, Marionettenspieler u. dgl.). Blos richtige Pässe, Wanderbücher und Er-
laubnißscheine inländischer Behörden gewissen zur Ertheilung derselben beauftragten
Ranges, und unnachsichtige Strenge gegen unlegitimirte sind die einzigen Mittel,
das Gesindel abzuhalten (Bai. Reg. Blatt v J. 1802. S. 176. 236. v. d. Heyde
Repertor. IV. 19. 507. 524.). c) Die Bettler von der niedersten bis zur vor-
nehmen Klasse, vom Kindes- bis zum Greisenalter, die aus dem Betteln ein Ge-
werbe machen. Die Aufsicht, Verhaftung, Landesverweisung als Ausländer,
Transportirung, Bestrafung u. dgl. nützen nur, wenn das Land zugleich gute
Armenanstalten hat (s. unten Drittes Stück). d) Räuberbanden und ähnliche
Verbindungen. Gegen diese verschiedenen Arten von gefährlichen Menschen helfen
die Aufspürungen ihrer Schlupfwinkel, Streifzüge, Entdeckung ihrer Verbindungen
mit Ansäßigen, Bewachung der Straßen, Nachtwächter, Tagwächter im Sommer
auf dem Lande, Straßenbeleuchtung, Nachtzettel, Aufsicht auf Diebswirthe u. dgl.,
Lichtung der Wälder und Gebüsche, Zurückhalten der Waldungen von besuchten
Straßen. S. v. Berg Handbuch. I. 257. 424. II. 183. III. 46. 437. IV. 650.
v. d. Heyde Repertor. IV. 20. 81. Döllinger Repertor. VI. 75. 165 246.
2) Zusammenläufe bei Volks- und Staatsfesten, wegen Polizeimaaßregeln;
Aufsicht auf Plätzen, wo große Waarenmassen öffentlich angehäuft werden, z. B.
Lagerhäuser, Ladungs- und Landungsplätzen, Post- und Packhöfe. Ein Hauptver-
hütungsmittel ist die Aufsicht auf die Allerhandskrämer, Antiquare, Juweliere,
Gold- und Silberarbeiter, Mäkler und Leihhäuser, damit sie Bücher führen und
nichts Gestohlenes ohne Anzeige ankaufen, und auf die Hehler vom Handwerk.
S. Colquhoun Polizei von London. I. 53. 60. 197. v. Berg Handb. I. 379.
§. 452.
Fortsetzung. b) Insbesondere nach den Arten der Diebstähle.

Was aber die Maaßregeln gegen die besondern Arten des
Diebstahls anbelangt, so kann man sie, wenn der Kürze halber
ein logischer Fehler verziehen werden dürfte, unter folgenden
Nummern betrachten. 1) Gegen Hausdiebstähle sichert die
Verpflichtung der Hausherrn und Familienvorsteher, niemals unle-
gitimirtes und mit schlechten Zeugnissen versehenes Gesinde anzu-
nehmen, in Ertheilung von Zeugnissen bei dessen Entlassung streng
und gewissenhaft zu sein; ferner die Anempfehlung der Schließung
der Häuser, Magazine, Keller u. s. w. während der Nacht und

Polizeiaufſicht hierin nothwendig. Die allgemeinen Polizeimaaß-
regeln in dieſer Hinſicht betreffen zum Theile die gefährlichen und
verdächtigen Perſonen ſelbſt1), zum Theile die beſonderen Gele-
genheiten und Plätze, wo ſie zu wirken pflegen2). Die Aufſicht
und vorkommenden Verhaftungen geſchehen durch die Polizeidiener
und Gendarmen.

1) Nämlich a) Landſtreicher, Vagabunden oder Gauner, d. h. Geſindel
beiderlei Geſchlechts, das gewerblos auf Bettel, Raub, Diebſtahl und Betrug um-
herzieht und öfters mit anſäßigen Familien und Individuen in Verbindung ſteht
(v. d. Heyde Repertor. I. 17. II. 181. III. 569. Döllinger Repertor. VI. 266.
v. Berg Handb. I. 284. IV. 604. Colquhoun Polizei von London. I. 152.).
b) Herumziehendes Geſindel, welches zwar Gewerbe treibt, aber ſolche, die
gerne von jener Klaſſe zum Scheine getrieben werden (Hauſirer, Lohnarbeiter,
Muſiker gemeinſter Art, Seiltänzler, Guckkäſtler, Glücksſpieler, Thierführer, Seil-
tänzer, Marionettenſpieler u. dgl.). Blos richtige Päſſe, Wanderbücher und Er-
laubnißſcheine inländiſcher Behörden gewiſſen zur Ertheilung derſelben beauftragten
Ranges, und unnachſichtige Strenge gegen unlegitimirte ſind die einzigen Mittel,
das Geſindel abzuhalten (Bai. Reg. Blatt v J. 1802. S. 176. 236. v. d. Heyde
Repertor. IV. 19. 507. 524.). c) Die Bettler von der niederſten bis zur vor-
nehmen Klaſſe, vom Kindes- bis zum Greiſenalter, die aus dem Betteln ein Ge-
werbe machen. Die Aufſicht, Verhaftung, Landesverweiſung als Ausländer,
Transportirung, Beſtrafung u. dgl. nützen nur, wenn das Land zugleich gute
Armenanſtalten hat (ſ. unten Drittes Stück). d) Räuberbanden und ähnliche
Verbindungen. Gegen dieſe verſchiedenen Arten von gefährlichen Menſchen helfen
die Aufſpürungen ihrer Schlupfwinkel, Streifzüge, Entdeckung ihrer Verbindungen
mit Anſäßigen, Bewachung der Straßen, Nachtwächter, Tagwächter im Sommer
auf dem Lande, Straßenbeleuchtung, Nachtzettel, Aufſicht auf Diebswirthe u. dgl.,
Lichtung der Wälder und Gebüſche, Zurückhalten der Waldungen von beſuchten
Straßen. S. v. Berg Handbuch. I. 257. 424. II. 183. III. 46. 437. IV. 650.
v. d. Heyde Repertor. IV. 20. 81. Döllinger Repertor. VI. 75. 165 246.
2) Zuſammenläufe bei Volks- und Staatsfeſten, wegen Polizeimaaßregeln;
Aufſicht auf Plätzen, wo große Waarenmaſſen öffentlich angehäuft werden, z. B.
Lagerhäuſer, Ladungs- und Landungsplätzen, Poſt- und Packhöfe. Ein Hauptver-
hütungsmittel iſt die Aufſicht auf die Allerhandskrämer, Antiquare, Juweliere,
Gold- und Silberarbeiter, Mäkler und Leihhäuſer, damit ſie Bücher führen und
nichts Geſtohlenes ohne Anzeige ankaufen, und auf die Hehler vom Handwerk.
S. Colquhoun Polizei von London. I. 53. 60. 197. v. Berg Handb. I. 379.
§. 452.
Fortſetzung. b) Insbeſondere nach den Arten der Diebſtähle.

Was aber die Maaßregeln gegen die beſondern Arten des
Diebſtahls anbelangt, ſo kann man ſie, wenn der Kürze halber
ein logiſcher Fehler verziehen werden dürfte, unter folgenden
Nummern betrachten. 1) Gegen Hausdiebſtähle ſichert die
Verpflichtung der Hausherrn und Familienvorſteher, niemals unle-
gitimirtes und mit ſchlechten Zeugniſſen verſehenes Geſinde anzu-
nehmen, in Ertheilung von Zeugniſſen bei deſſen Entlaſſung ſtreng
und gewiſſenhaft zu ſein; ferner die Anempfehlung der Schließung
der Häuſer, Magazine, Keller u. ſ. w. während der Nacht und

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[639/0661] Polizeiaufſicht hierin nothwendig. Die allgemeinen Polizeimaaß- regeln in dieſer Hinſicht betreffen zum Theile die gefährlichen und verdächtigen Perſonen ſelbſt1), zum Theile die beſonderen Gele- genheiten und Plätze, wo ſie zu wirken pflegen2). Die Aufſicht und vorkommenden Verhaftungen geſchehen durch die Polizeidiener und Gendarmen. ¹⁾ Nämlich a) Landſtreicher, Vagabunden oder Gauner, d. h. Geſindel beiderlei Geſchlechts, das gewerblos auf Bettel, Raub, Diebſtahl und Betrug um- herzieht und öfters mit anſäßigen Familien und Individuen in Verbindung ſteht (v. d. Heyde Repertor. I. 17. II. 181. III. 569. Döllinger Repertor. VI. 266. v. Berg Handb. I. 284. IV. 604. Colquhoun Polizei von London. I. 152.). b) Herumziehendes Geſindel, welches zwar Gewerbe treibt, aber ſolche, die gerne von jener Klaſſe zum Scheine getrieben werden (Hauſirer, Lohnarbeiter, Muſiker gemeinſter Art, Seiltänzler, Guckkäſtler, Glücksſpieler, Thierführer, Seil- tänzer, Marionettenſpieler u. dgl.). Blos richtige Päſſe, Wanderbücher und Er- laubnißſcheine inländiſcher Behörden gewiſſen zur Ertheilung derſelben beauftragten Ranges, und unnachſichtige Strenge gegen unlegitimirte ſind die einzigen Mittel, das Geſindel abzuhalten (Bai. Reg. Blatt v J. 1802. S. 176. 236. v. d. Heyde Repertor. IV. 19. 507. 524.). c) Die Bettler von der niederſten bis zur vor- nehmen Klaſſe, vom Kindes- bis zum Greiſenalter, die aus dem Betteln ein Ge- werbe machen. Die Aufſicht, Verhaftung, Landesverweiſung als Ausländer, Transportirung, Beſtrafung u. dgl. nützen nur, wenn das Land zugleich gute Armenanſtalten hat (ſ. unten Drittes Stück). d) Räuberbanden und ähnliche Verbindungen. Gegen dieſe verſchiedenen Arten von gefährlichen Menſchen helfen die Aufſpürungen ihrer Schlupfwinkel, Streifzüge, Entdeckung ihrer Verbindungen mit Anſäßigen, Bewachung der Straßen, Nachtwächter, Tagwächter im Sommer auf dem Lande, Straßenbeleuchtung, Nachtzettel, Aufſicht auf Diebswirthe u. dgl., Lichtung der Wälder und Gebüſche, Zurückhalten der Waldungen von beſuchten Straßen. S. v. Berg Handbuch. I. 257. 424. II. 183. III. 46. 437. IV. 650. v. d. Heyde Repertor. IV. 20. 81. Döllinger Repertor. VI. 75. 165 246. ²⁾ Zuſammenläufe bei Volks- und Staatsfeſten, wegen Polizeimaaßregeln; Aufſicht auf Plätzen, wo große Waarenmaſſen öffentlich angehäuft werden, z. B. Lagerhäuſer, Ladungs- und Landungsplätzen, Poſt- und Packhöfe. Ein Hauptver- hütungsmittel iſt die Aufſicht auf die Allerhandskrämer, Antiquare, Juweliere, Gold- und Silberarbeiter, Mäkler und Leihhäuſer, damit ſie Bücher führen und nichts Geſtohlenes ohne Anzeige ankaufen, und auf die Hehler vom Handwerk. S. Colquhoun Polizei von London. I. 53. 60. 197. v. Berg Handb. I. 379. §. 452. Fortſetzung. b) Insbeſondere nach den Arten der Diebſtähle. Was aber die Maaßregeln gegen die beſondern Arten des Diebſtahls anbelangt, ſo kann man ſie, wenn der Kürze halber ein logiſcher Fehler verziehen werden dürfte, unter folgenden Nummern betrachten. 1) Gegen Hausdiebſtähle ſichert die Verpflichtung der Hausherrn und Familienvorſteher, niemals unle- gitimirtes und mit ſchlechten Zeugniſſen verſehenes Geſinde anzu- nehmen, in Ertheilung von Zeugniſſen bei deſſen Entlaſſung ſtreng und gewiſſenhaft zu ſein; ferner die Anempfehlung der Schließung der Häuſer, Magazine, Keller u. ſ. w. während der Nacht und

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Zitationshilfe: Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 639. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/661>, abgerufen am 21.11.2024.