auf ihnen verweilt, schöne Nah- und Fernsichten gewähren. Jede speziellere Regel ist hierfür fast unmöglich, und die Studien dazu kann man nur an der Natur selbst machen.
1) Man stellt sich zum Behufe der leichteren Benutzung die verschiedenen Ge- sträuche und Bäume vorher am besten in Bezug auf Höhe, Farbe, Blüthe und Ausdauer in Klassen (Catalogen, Registern) zusammen, um sich so die Wahl zu erleichtern. Solche Zusammenstellungen finden sich z. B. bei Metzger Gartenbuch S. 353-363, bei Loudon an verschiedenen Orten, und bei Andern.
Zweiter Absatz. Die Wildbahn- oder Jagdlehre.
§. 246. a.
Unter dieser versteht man die Lehre von den Grundsätzen und Regeln von der Haltung (Bahn), Pflege (Hegung) und dem Fangen oder Erlegen (Jagd) der Wildthiere in Wald und Feld. Sie ist wichtig theils als eine sehr einträgliche Benutzung des von der Natur dargebotenen Wildes, theils als Schutz gegen die Be- schädigung der Wälder, theils als Mittel gegen die Verheerungen der Felder durch großes Wild. Die allgemeine Wildbahnlehre, obige Lehren mit Bezug auf alle verschiedenen Wildgattungen zusam- mengenommen vortragend, kann also auch nur obige drei Abschnitte erhalten, worauf dann die besondere dieselben je nach den ein- zelnen Wildgattungen modificirt1).
1)Bechstein, Handbuch der Forst- und Jagdwissenschaft. Ir Thl. in 3 Bde. Nürnberg 1801-1806. Neue Ausgabe in V Bdn. (Zoologie, Technologie, Zucht, Jagd und Anatomie) von Laurop. Erfurt 1818-1822. Orphals Jägerschule. Leipzig 1806 u. 1807. III Bde. Bose, Wörterbuch der Forst- u. Jagdwissenschaft. Herausgegeben von Leonhardi. Leipzig 1808. III Bde. (I. Forstwissenschaft, II. in 2 Thle. Jagdwissensch., und III. Fischerei, jeder wird auch besonders verkauft). Hartig Lehrbuch für Jäger Tübingen 1822. II Bde. 4te Auflage. Aus dem Winkell, Handbuch für Jäger. Leipzig 1818-1822. 2te Auflage. III Bände. Jeitter Jagdkatechismus. Ulm 1816.
Erstes Stück. Allgemeine Wildbahn- oder Jagdlehre.
I. Von den Wildbahnen im eigentlichen Sinne.
§. 247. 1) Freie Wildbahnen.
Man versteht unter einer Wildbahn denjenigen Theil einer Bodenfläche, auf welchem das Wild gehalten wird. Der Wild- stand aber ist die Menge von Wild, welches sich auf einer Wild-
auf ihnen verweilt, ſchöne Nah- und Fernſichten gewähren. Jede ſpeziellere Regel iſt hierfür faſt unmöglich, und die Studien dazu kann man nur an der Natur ſelbſt machen.
1) Man ſtellt ſich zum Behufe der leichteren Benutzung die verſchiedenen Ge- ſträuche und Bäume vorher am beſten in Bezug auf Höhe, Farbe, Blüthe und Ausdauer in Klaſſen (Catalogen, Regiſtern) zuſammen, um ſich ſo die Wahl zu erleichtern. Solche Zuſammenſtellungen finden ſich z. B. bei Metzger Gartenbuch S. 353–363, bei Loudon an verſchiedenen Orten, und bei Andern.
Zweiter Abſatz. Die Wildbahn- oder Jagdlehre.
§. 246. a.
Unter dieſer verſteht man die Lehre von den Grundſätzen und Regeln von der Haltung (Bahn), Pflege (Hegung) und dem Fangen oder Erlegen (Jagd) der Wildthiere in Wald und Feld. Sie iſt wichtig theils als eine ſehr einträgliche Benutzung des von der Natur dargebotenen Wildes, theils als Schutz gegen die Be- ſchädigung der Wälder, theils als Mittel gegen die Verheerungen der Felder durch großes Wild. Die allgemeine Wildbahnlehre, obige Lehren mit Bezug auf alle verſchiedenen Wildgattungen zuſam- mengenommen vortragend, kann alſo auch nur obige drei Abſchnitte erhalten, worauf dann die beſondere dieſelben je nach den ein- zelnen Wildgattungen modificirt1).
1)Bechſtein, Handbuch der Forſt- und Jagdwiſſenſchaft. Ir Thl. in 3 Bde. Nürnberg 1801–1806. Neue Ausgabe in V Bdn. (Zoologie, Technologie, Zucht, Jagd und Anatomie) von Laurop. Erfurt 1818–1822. Orphals Jägerſchule. Leipzig 1806 u. 1807. III Bde. Boſe, Wörterbuch der Forſt- u. Jagdwiſſenſchaft. Herausgegeben von Leonhardi. Leipzig 1808. III Bde. (I. Forſtwiſſenſchaft, II. in 2 Thle. Jagdwiſſenſch., und III. Fiſcherei, jeder wird auch beſonders verkauft). Hartig Lehrbuch für Jäger Tübingen 1822. II Bde. 4te Auflage. Aus dem Winkell, Handbuch für Jäger. Leipzig 1818–1822. 2te Auflage. III Bände. Jeitter Jagdkatechismus. Ulm 1816.
Erſtes Stück. Allgemeine Wildbahn- oder Jagdlehre.
I. Von den Wildbahnen im eigentlichen Sinne.
§. 247. 1) Freie Wildbahnen.
Man verſteht unter einer Wildbahn denjenigen Theil einer Bodenfläche, auf welchem das Wild gehalten wird. Der Wild- ſtand aber iſt die Menge von Wild, welches ſich auf einer Wild-
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auf ihnen verweilt, ſchöne Nah- und Fernſichten gewähren. Jede
ſpeziellere Regel iſt hierfür faſt unmöglich, und die Studien dazu
kann man nur an der Natur ſelbſt machen.
¹⁾ Man ſtellt ſich zum Behufe der leichteren Benutzung die verſchiedenen Ge-
ſträuche und Bäume vorher am beſten in Bezug auf Höhe, Farbe, Blüthe und
Ausdauer in Klaſſen (Catalogen, Regiſtern) zuſammen, um ſich ſo die Wahl zu
erleichtern. Solche Zuſammenſtellungen finden ſich z. B. bei Metzger Gartenbuch
S. 353–363, bei Loudon an verſchiedenen Orten, und bei Andern.
Zweiter Abſatz.
Die Wildbahn- oder Jagdlehre.
§. 246. a.
Unter dieſer verſteht man die Lehre von den Grundſätzen und
Regeln von der Haltung (Bahn), Pflege (Hegung) und dem
Fangen oder Erlegen (Jagd) der Wildthiere in Wald und Feld.
Sie iſt wichtig theils als eine ſehr einträgliche Benutzung des von
der Natur dargebotenen Wildes, theils als Schutz gegen die Be-
ſchädigung der Wälder, theils als Mittel gegen die Verheerungen
der Felder durch großes Wild. Die allgemeine Wildbahnlehre,
obige Lehren mit Bezug auf alle verſchiedenen Wildgattungen zuſam-
mengenommen vortragend, kann alſo auch nur obige drei Abſchnitte
erhalten, worauf dann die beſondere dieſelben je nach den ein-
zelnen Wildgattungen modificirt1).
¹⁾ Bechſtein, Handbuch der Forſt- und Jagdwiſſenſchaft. Ir Thl. in 3 Bde.
Nürnberg 1801–1806. Neue Ausgabe in V Bdn. (Zoologie, Technologie, Zucht,
Jagd und Anatomie) von Laurop. Erfurt 1818–1822. Orphals Jägerſchule.
Leipzig 1806 u. 1807. III Bde. Boſe, Wörterbuch der Forſt- u. Jagdwiſſenſchaft.
Herausgegeben von Leonhardi. Leipzig 1808. III Bde. (I. Forſtwiſſenſchaft, II.
in 2 Thle. Jagdwiſſenſch., und III. Fiſcherei, jeder wird auch beſonders verkauft).
Hartig Lehrbuch für Jäger Tübingen 1822. II Bde. 4te Auflage. Aus dem
Winkell, Handbuch für Jäger. Leipzig 1818–1822. 2te Auflage. III Bände.
Jeitter Jagdkatechismus. Ulm 1816.
Erſtes Stück.
Allgemeine Wildbahn- oder Jagdlehre.
I. Von den Wildbahnen im eigentlichen Sinne.
§. 247.
1) Freie Wildbahnen.
Man verſteht unter einer Wildbahn denjenigen Theil einer
Bodenfläche, auf welchem das Wild gehalten wird. Der Wild-
ſtand aber iſt die Menge von Wild, welches ſich auf einer Wild-
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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 301. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/323>, abgerufen am 03.03.2025.
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