Verstärkung des Stammes. Die Krone selbst darf nicht ausgebrochen, sondern blos todtes und absterbendes Holz herausgenommen werden; höchstens ist erlaubt, fremd- artiges Holz herauszuhauen. Auch die Häufigkeit der Durchforstungen hängt von besonderen äußeren Umständen ab, weil nicht blos die Wüchsigkeit des Holzes, sondern auch Verkehrsverhältnisse darüber gebieten. Doch finden sie in der Regel in Zeiträumen von 10 bis 20 Jahren Statt, obschon es auch früher sein könnte. Man s. über Durchforstungen noch insbesondere Pfeil Handbuch. II. 326. Späth, Ueber periodische Durchforstung. Nürnberg 1802. Andre Oekonom. Neuigkeiten. 1828. Nro. 4. 1829. Nro. 7. Wedekind Jahrbücher. 3s u. 6s Heft. Pfeil Krit. Blätter. IV. 2s Heft. Hartig Archiv. V. Bd. Meyer Forstdir. L. §. 196. Hundeshagen Beiträge. I. u. II. Bd. Laurop Annalen. VI. Bd. 2s u. 4s Heft. Laurop Hiebs- und Kulturlehre. S. 129.
§. 228. Fortsetzung. b) Niederwaldwirthschaft1).
Das Bezeichnende für dieselbe ist, daß man in gewissen Perioden die herangewachsenen Waldbestände über der Wurzel abhaut, so daß sich der Stock durch Lohdentrieb aus den Wurzeln und durch das Ausschlagen des Stockes verjüngen kann. Wie oft nach jedes- maligem Abhiebe ein Ausschlag erfolgt, läßt sich allgemeinhin nicht bestimmen. Der Leztere findet in der Zeit zwischen dem Ausbruche des Laubes und der Mitte des Juli Statt. Geschieht der Hieb vor dem Laubausbruche unmittelbar, so entsteht das Bluten (Saftrinnen) des Stockes, welches in ein Verbluten (oder Er- sticken im Safte) ausarten kann, wenn es an Sonne und Licht mangelt2). Die Niederwaldwirthschaft paßt auf mageren oder nicht tiefen Boden, weil in ihr das Holz weder einen so tiefen Stand, noch so viel Nahrung bedarf als im Hochwalde, und weil der niedere Holzstand eine bessere Bodenbeschattung bewirkt. Diese Art Holzzucht kann also im Hochgebirge, aber auch in rauhem Klima darum noch leicht Statt finden, weil die Hölzer nicht hoch zu wachsen haben. Sträuche sind aber überhaupt dazu sehr brauch- bar. Die beste Zeit des Wiederausschlages (des Umtriebes) ist jedoch nach der Natur der Holzgattung verschieden. Allein je länger der Umtrieb verschoben werden kann, wenn das Holz recht im Wachsen ist, desto vortheilhafter wird es an sich sein in Bezug auf den Holzertrag. Die gewöhnlichen Umtriebsperioden sind 10, 20, 30, 40 bis 45 Jahre. Man hat einen Saft- und einen Herbst- oder Winterhieb, je nachdem man kurz vor dem Laubausschlage oder kurz nach dem Laubabfalle fällt. Im Vorsommer den Hieb anzuwenden verdirbt den Ausschlag. Die andere Wahl hängt von besonderen Umständen ab. Bei der Ausführung des Abtriebes darf der Stock, der bei jungem Bestande tief, bei altem aber höher geschehen muß, nicht zersplittert werden und der Hieb muß glatt sein. Reine Niederwaldwirthschaft findet Statt, wenn man alles
Verſtärkung des Stammes. Die Krone ſelbſt darf nicht ausgebrochen, ſondern blos todtes und abſterbendes Holz herausgenommen werden; höchſtens iſt erlaubt, fremd- artiges Holz herauszuhauen. Auch die Häufigkeit der Durchforſtungen hängt von beſonderen äußeren Umſtänden ab, weil nicht blos die Wüchſigkeit des Holzes, ſondern auch Verkehrsverhältniſſe darüber gebieten. Doch finden ſie in der Regel in Zeiträumen von 10 bis 20 Jahren Statt, obſchon es auch früher ſein könnte. Man ſ. über Durchforſtungen noch insbeſondere Pfeil Handbuch. II. 326. Späth, Ueber periodiſche Durchforſtung. Nürnberg 1802. André Oekonom. Neuigkeiten. 1828. Nro. 4. 1829. Nro. 7. Wedekind Jahrbücher. 3s u. 6s Heft. Pfeil Krit. Blätter. IV. 2s Heft. Hartig Archiv. V. Bd. Meyer Forſtdir. L. §. 196. Hundeshagen Beiträge. I. u. II. Bd. Laurop Annalen. VI. Bd. 2s u. 4s Heft. Laurop Hiebs- und Kulturlehre. S. 129.
§. 228. Fortſetzung. β) Niederwaldwirthſchaft1).
Das Bezeichnende für dieſelbe iſt, daß man in gewiſſen Perioden die herangewachſenen Waldbeſtände über der Wurzel abhaut, ſo daß ſich der Stock durch Lohdentrieb aus den Wurzeln und durch das Ausſchlagen des Stockes verjüngen kann. Wie oft nach jedes- maligem Abhiebe ein Ausſchlag erfolgt, läßt ſich allgemeinhin nicht beſtimmen. Der Leztere findet in der Zeit zwiſchen dem Ausbruche des Laubes und der Mitte des Juli Statt. Geſchieht der Hieb vor dem Laubausbruche unmittelbar, ſo entſteht das Bluten (Saftrinnen) des Stockes, welches in ein Verbluten (oder Er- ſticken im Safte) ausarten kann, wenn es an Sonne und Licht mangelt2). Die Niederwaldwirthſchaft paßt auf mageren oder nicht tiefen Boden, weil in ihr das Holz weder einen ſo tiefen Stand, noch ſo viel Nahrung bedarf als im Hochwalde, und weil der niedere Holzſtand eine beſſere Bodenbeſchattung bewirkt. Dieſe Art Holzzucht kann alſo im Hochgebirge, aber auch in rauhem Klima darum noch leicht Statt finden, weil die Hölzer nicht hoch zu wachſen haben. Sträuche ſind aber überhaupt dazu ſehr brauch- bar. Die beſte Zeit des Wiederausſchlages (des Umtriebes) iſt jedoch nach der Natur der Holzgattung verſchieden. Allein je länger der Umtrieb verſchoben werden kann, wenn das Holz recht im Wachſen iſt, deſto vortheilhafter wird es an ſich ſein in Bezug auf den Holzertrag. Die gewöhnlichen Umtriebsperioden ſind 10, 20, 30, 40 bis 45 Jahre. Man hat einen Saft- und einen Herbſt- oder Winterhieb, je nachdem man kurz vor dem Laubausſchlage oder kurz nach dem Laubabfalle fällt. Im Vorſommer den Hieb anzuwenden verdirbt den Ausſchlag. Die andere Wahl hängt von beſonderen Umſtänden ab. Bei der Ausführung des Abtriebes darf der Stock, der bei jungem Beſtande tief, bei altem aber höher geſchehen muß, nicht zerſplittert werden und der Hieb muß glatt ſein. Reine Niederwaldwirthſchaft findet Statt, wenn man alles
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²⁾ Verſtärkung des Stammes. Die Krone ſelbſt darf nicht ausgebrochen, ſondern blos
todtes und abſterbendes Holz herausgenommen werden; höchſtens iſt erlaubt, fremd-
artiges Holz herauszuhauen. Auch die Häufigkeit der Durchforſtungen hängt von
beſonderen äußeren Umſtänden ab, weil nicht blos die Wüchſigkeit des Holzes,
ſondern auch Verkehrsverhältniſſe darüber gebieten. Doch finden ſie in der Regel in
Zeiträumen von 10 bis 20 Jahren Statt, obſchon es auch früher ſein könnte.
Man ſ. über Durchforſtungen noch insbeſondere Pfeil Handbuch. II. 326. Späth,
Ueber periodiſche Durchforſtung. Nürnberg 1802. André Oekonom. Neuigkeiten.
1828. Nro. 4. 1829. Nro. 7. Wedekind Jahrbücher. 3s u. 6s Heft. Pfeil
Krit. Blätter. IV. 2s Heft. Hartig Archiv. V. Bd. Meyer Forſtdir. L. §. 196.
Hundeshagen Beiträge. I. u. II. Bd. Laurop Annalen. VI. Bd. 2s u. 4s Heft.
Laurop Hiebs- und Kulturlehre. S. 129.
§. 228.
Fortſetzung. β) Niederwaldwirthſchaft1).
Das Bezeichnende für dieſelbe iſt, daß man in gewiſſen Perioden
die herangewachſenen Waldbeſtände über der Wurzel abhaut, ſo
daß ſich der Stock durch Lohdentrieb aus den Wurzeln und durch
das Ausſchlagen des Stockes verjüngen kann. Wie oft nach jedes-
maligem Abhiebe ein Ausſchlag erfolgt, läßt ſich allgemeinhin nicht
beſtimmen. Der Leztere findet in der Zeit zwiſchen dem Ausbruche
des Laubes und der Mitte des Juli Statt. Geſchieht der Hieb
vor dem Laubausbruche unmittelbar, ſo entſteht das Bluten
(Saftrinnen) des Stockes, welches in ein Verbluten (oder Er-
ſticken im Safte) ausarten kann, wenn es an Sonne und Licht
mangelt2). Die Niederwaldwirthſchaft paßt auf mageren oder
nicht tiefen Boden, weil in ihr das Holz weder einen ſo tiefen
Stand, noch ſo viel Nahrung bedarf als im Hochwalde, und weil
der niedere Holzſtand eine beſſere Bodenbeſchattung bewirkt. Dieſe
Art Holzzucht kann alſo im Hochgebirge, aber auch in rauhem
Klima darum noch leicht Statt finden, weil die Hölzer nicht hoch
zu wachſen haben. Sträuche ſind aber überhaupt dazu ſehr brauch-
bar. Die beſte Zeit des Wiederausſchlages (des Umtriebes) iſt
jedoch nach der Natur der Holzgattung verſchieden. Allein je länger
der Umtrieb verſchoben werden kann, wenn das Holz recht im
Wachſen iſt, deſto vortheilhafter wird es an ſich ſein in Bezug auf
den Holzertrag. Die gewöhnlichen Umtriebsperioden ſind 10, 20,
30, 40 bis 45 Jahre. Man hat einen Saft- und einen Herbſt-
oder Winterhieb, je nachdem man kurz vor dem Laubausſchlage
oder kurz nach dem Laubabfalle fällt. Im Vorſommer den Hieb
anzuwenden verdirbt den Ausſchlag. Die andere Wahl hängt von
beſonderen Umſtänden ab. Bei der Ausführung des Abtriebes darf
der Stock, der bei jungem Beſtande tief, bei altem aber höher
geſchehen muß, nicht zerſplittert werden und der Hieb muß glatt
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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 278. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/300>, abgerufen am 22.12.2024.
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