zelne Spezialrechnungen, wie z. B. über Ernte, Drusch, Saat, Düngung u. dgl. m.
1) Gewöhnlich theilt man die Buchhaltung der Landwirthschaft in eine ste- hende (§. 212.) und eine umlaufende oder jährliche ein, unter welcher lezterer man die im §. oben skitzirte versteht. Man s. über dieselbe außer den in §. 207. Note 1. erwähnten Werken noch Beckmann die landwirthschaftliche dop- pelte Buchhaltung. Cöslin 1829. Elze doppelte ökonomische Buchhaltung. Leipzig 1830. Kobatz Anweisung zur doppelten Buchhaltung für die Landwirthschaft. Wien 1830. 2 Bde. Meißner Darstellung einer leichten Methode, Landwirth- schaftsrechnungen nach kaufmännischer Art zu führen Berlin 1807. Müller, das landwirthschaftliche Rechnungswesen. Braunschweig 1820. Thaer Annalen des Ackerbaues IV. 123. 467. V. 553. 575. 609 folg. Andre Oekonom. Neuigkeiten. 1813. Nro. 41. u. A.
V. Von der Verfertigung landwirthschaftlicher Anschläge.
§. 216. Arten der Anschläge.
Man muß bei den Landgütern die Ertragsanschläge von Gutsanschlägen unterscheiden. Jene sind schon im Namen de- finirt, diese aber sind Schätzungen des wirklichen Capitalwerthes von Landgütern. Als eine besondere Art von Gutsanschlägen müßten eigentlich die Grundanschläge erscheinen, unter denen man die Bestimmung des Capitalwerthes der Bodenfläche des Gutes mit dem Zugehörigen versteht, wenn man nicht den lezteren Aus- druck gewöhnlich mit jenem als gleichbedeutend gebrauchen würde. Die Pachtanschläge sind eben so nur eine Modification der Ertrags-, wie die Kaufanschläge eine solche der Gutsanschläge sind. Auch hier dienen Informationen und Auszüge als die eigentlichen Mittel zum Auffinden derjenigen Thatsachen, welche zur Fertigung eines Anschlages unentbehrlich sind (§. 129 u. 130.). Man macht die Anschläge entweder in Pausch und Bogen oder auf die Grundlage einer genauen Erörterung des Capitalwerthes und Ertrages im Einzelnen. Die leztere Methode ist die mühesamste, aber auch die sicherste. Auch kann man durch Capitalisirung des durch einen Ertragsanschlag gefundenen Reinertrags den Capital- werth eines Landgutes bei üblicher Betriebsart berechnen 1).
1) v. Jordan, Ueber Abschätzung der Landgüter. Prag 1800. Nicolai, Grundsätze der Verwaltung des Domänenwesens im preuß. Staate. Berlin 1802. 2 Thle., besonders der II. Thl. Borowsky, Preuß. Finanz- und Cameralpraxis. Berlin 1805. 2 Bde., besonders der I. Bd. Sturm, Lehrb. der Cameralpraxis. Jena 1810. Thaer, Ueber Werthschätzung des Bodens. Berlin 1811. Desselb. im §. 138. Note 1. angegebenen zwei Schriften. 1812 und 1813. v. Flotow, Anleitung zur Verfertigung der Ertragsanschläge. Leipzig 1820. 1822. 2 Bde. v. Daum, Materialien zu einer verbesserten Abschätzung des Acker-, Wiesen- und
zelne Spezialrechnungen, wie z. B. über Ernte, Druſch, Saat, Düngung u. dgl. m.
1) Gewöhnlich theilt man die Buchhaltung der Landwirthſchaft in eine ſte- hende (§. 212.) und eine umlaufende oder jährliche ein, unter welcher lezterer man die im §. oben ſkitzirte verſteht. Man ſ. über dieſelbe außer den in §. 207. Note 1. erwähnten Werken noch Beckmann die landwirthſchaftliche dop- pelte Buchhaltung. Cöslin 1829. Elze doppelte ökonomiſche Buchhaltung. Leipzig 1830. Kobatz Anweiſung zur doppelten Buchhaltung für die Landwirthſchaft. Wien 1830. 2 Bde. Meißner Darſtellung einer leichten Methode, Landwirth- ſchaftsrechnungen nach kaufmänniſcher Art zu führen Berlin 1807. Müller, das landwirthſchaftliche Rechnungsweſen. Braunſchweig 1820. Thaer Annalen des Ackerbaues IV. 123. 467. V. 553. 575. 609 folg. André Oekonom. Neuigkeiten. 1813. Nro. 41. u. A.
V. Von der Verfertigung landwirthſchaftlicher Anſchläge.
§. 216. Arten der Anſchläge.
Man muß bei den Landgütern die Ertragsanſchläge von Gutsanſchlägen unterſcheiden. Jene ſind ſchon im Namen de- finirt, dieſe aber ſind Schätzungen des wirklichen Capitalwerthes von Landgütern. Als eine beſondere Art von Gutsanſchlägen müßten eigentlich die Grundanſchläge erſcheinen, unter denen man die Beſtimmung des Capitalwerthes der Bodenfläche des Gutes mit dem Zugehörigen verſteht, wenn man nicht den lezteren Aus- druck gewöhnlich mit jenem als gleichbedeutend gebrauchen würde. Die Pachtanſchläge ſind eben ſo nur eine Modification der Ertrags-, wie die Kaufanſchläge eine ſolche der Gutsanſchläge ſind. Auch hier dienen Informationen und Auszüge als die eigentlichen Mittel zum Auffinden derjenigen Thatſachen, welche zur Fertigung eines Anſchlages unentbehrlich ſind (§. 129 u. 130.). Man macht die Anſchläge entweder in Pauſch und Bogen oder auf die Grundlage einer genauen Erörterung des Capitalwerthes und Ertrages im Einzelnen. Die leztere Methode iſt die müheſamſte, aber auch die ſicherſte. Auch kann man durch Capitaliſirung des durch einen Ertragsanſchlag gefundenen Reinertrags den Capital- werth eines Landgutes bei üblicher Betriebsart berechnen 1).
1) v. Jordan, Ueber Abſchätzung der Landgüter. Prag 1800. Nicolai, Grundſätze der Verwaltung des Domänenweſens im preuß. Staate. Berlin 1802. 2 Thle., beſonders der II. Thl. Borowsky, Preuß. Finanz- und Cameralpraxis. Berlin 1805. 2 Bde., beſonders der I. Bd. Sturm, Lehrb. der Cameralpraxis. Jena 1810. Thaer, Ueber Werthſchätzung des Bodens. Berlin 1811. Deſſelb. im §. 138. Note 1. angegebenen zwei Schriften. 1812 und 1813. v. Flotow, Anleitung zur Verfertigung der Ertragsanſchläge. Leipzig 1820. 1822. 2 Bde. v. Daum, Materialien zu einer verbeſſerten Abſchätzung des Acker-, Wieſen- und
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[265/0287]
zelne Spezialrechnungen, wie z. B. über Ernte, Druſch, Saat,
Düngung u. dgl. m.
¹⁾ Gewöhnlich theilt man die Buchhaltung der Landwirthſchaft in eine ſte-
hende (§. 212.) und eine umlaufende oder jährliche ein, unter welcher
lezterer man die im §. oben ſkitzirte verſteht. Man ſ. über dieſelbe außer den in
§. 207. Note 1. erwähnten Werken noch Beckmann die landwirthſchaftliche dop-
pelte Buchhaltung. Cöslin 1829. Elze doppelte ökonomiſche Buchhaltung. Leipzig
1830. Kobatz Anweiſung zur doppelten Buchhaltung für die Landwirthſchaft.
Wien 1830. 2 Bde. Meißner Darſtellung einer leichten Methode, Landwirth-
ſchaftsrechnungen nach kaufmänniſcher Art zu führen Berlin 1807. Müller, das
landwirthſchaftliche Rechnungsweſen. Braunſchweig 1820. Thaer Annalen des
Ackerbaues IV. 123. 467. V. 553. 575. 609 folg. André Oekonom. Neuigkeiten.
1813. Nro. 41. u. A.
V. Von der Verfertigung landwirthſchaftlicher
Anſchläge.
§. 216.
Arten der Anſchläge.
Man muß bei den Landgütern die Ertragsanſchläge von
Gutsanſchlägen unterſcheiden. Jene ſind ſchon im Namen de-
finirt, dieſe aber ſind Schätzungen des wirklichen Capitalwerthes
von Landgütern. Als eine beſondere Art von Gutsanſchlägen
müßten eigentlich die Grundanſchläge erſcheinen, unter denen
man die Beſtimmung des Capitalwerthes der Bodenfläche des Gutes
mit dem Zugehörigen verſteht, wenn man nicht den lezteren Aus-
druck gewöhnlich mit jenem als gleichbedeutend gebrauchen würde.
Die Pachtanſchläge ſind eben ſo nur eine Modification der
Ertrags-, wie die Kaufanſchläge eine ſolche der Gutsanſchläge
ſind. Auch hier dienen Informationen und Auszüge als die
eigentlichen Mittel zum Auffinden derjenigen Thatſachen, welche
zur Fertigung eines Anſchlages unentbehrlich ſind (§. 129 u. 130.).
Man macht die Anſchläge entweder in Pauſch und Bogen oder auf
die Grundlage einer genauen Erörterung des Capitalwerthes und
Ertrages im Einzelnen. Die leztere Methode iſt die müheſamſte,
aber auch die ſicherſte. Auch kann man durch Capitaliſirung des
durch einen Ertragsanſchlag gefundenen Reinertrags den Capital-
werth eines Landgutes bei üblicher Betriebsart berechnen 1).
¹⁾ v. Jordan, Ueber Abſchätzung der Landgüter. Prag 1800. Nicolai,
Grundſätze der Verwaltung des Domänenweſens im preuß. Staate. Berlin 1802.
2 Thle., beſonders der II. Thl. Borowsky, Preuß. Finanz- und Cameralpraxis.
Berlin 1805. 2 Bde., beſonders der I. Bd. Sturm, Lehrb. der Cameralpraxis.
Jena 1810. Thaer, Ueber Werthſchätzung des Bodens. Berlin 1811. Deſſelb.
im §. 138. Note 1. angegebenen zwei Schriften. 1812 und 1813. v. Flotow,
Anleitung zur Verfertigung der Ertragsanſchläge. Leipzig 1820. 1822. 2 Bde.
v. Daum, Materialien zu einer verbeſſerten Abſchätzung des Acker-, Wieſen- und
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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 265. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/287>, abgerufen am 03.03.2025.
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