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Baumgart, Hermann: Handbuch der Poetik. Eine kritisch-theoretische Darstellung der Theorie der Dichtkunst. Stuttgart, 1887.

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das der Fall, wenn es sich als richtig erwiese, was Aristoteles von der pba_711.002
ursprünglichen Natur dieses Pathetikon -- des Empfindungsvermögens pba_711.003
der Seele -- lehrt, daß es nämlich zwar an sich selbst vernunftlos -- pba_711.004
alogon -- sei, daß es aber gleichsam im Verkehr mit den oberen Seelenvermögen pba_711.005
des Verstandes und der Vernunft Einflüsse von jenen in sich pba_711.006
aufzunehmen und sich der Vorschrift jener gemäß selbständig zu gestalten pba_711.007
fähig sei.

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Die Frage ist, wie Kant sich zu alledem stellt?

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Das "Gefühl" und alle einzelnen "Gefühle" betrachtet Kant pba_711.010
lediglich als Bestimmungen der subjektiven Lust und Unlust, demgemäß pba_711.011
als Äußerungen der bloßen Sinnlichkeit, die nur das subjektiv Angegenehme pba_711.012
und Unangenehme anzeigen. Zwischen ihnen und den oberen pba_711.013
Seelenvermögen kann daher nach ihm kein Zusammenhang vorhandeu pba_711.014
sein. Er bezeichnet dementsprechend alle Gefühle und auf dieselben begründeten pba_711.015
Neigungen als "pathologisch", gelegentlich, sofern sie vorwalten, pba_711.016
geradezu als Krankheiten des Gemüts (so in der Anthropologie pba_711.017
§ 72 und 74), und erkennt das stoische Prinzip der Apathie als einen pba_711.018
"richtigen und erhabenen moralischen Grundsatz" an (ebendas. § 74).

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Aber wenn Kant mit vollem Rechte verlangt, daß die Triebfeder pba_711.020
der sittlichen Handlungsweise von aller sinnlichen Bedingung frei sein pba_711.021
solle, daß die Vernunft sich selbst ihr Gesetz gebe, welches alle Gefühle pba_711.022
und Neigungen unnachsichtlich niederschlagen müsse, um ungeteilt als pba_711.023
Bestimmungsgrund des Handelns zu wirken, so folgt daraus doch nicht, pba_711.024
daß das "Gefühl" auch in seiner eigenen Sphäre nun immerfort als ein pba_711.025
der Vernunft gegnerisches Vermögen zu gelten habe, daß es nicht vielmehr pba_711.026
einer freiwilligen Einstimmung zu ihren Forderungen fähig sein könne.

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Ein Gefühl kennt auch Kant, von dem er nicht allein dieses, pba_711.028
sondern noch viel mehr behauptet, das er geradezu ein "moralisches" pba_711.029
nennt und aus der Anerkennung des a priori geltenden Vernunftgesetzes pba_711.030
herleitet: die Achtung; aber da diese Anerkennung seinem pba_711.031
Axiom, daß alle Gefühle pathologisch und sinnlich seien, offenbar widerstreitet, pba_711.032
so sucht er zugleich zu beweisen, daß dieses moralische "Gefühl" pba_711.033
der Achtung im Grunde gar kein Gefühl sei. Es ist eine sehr merkwürdige pba_711.034
Stelle seiner "Kritik der praktischen Vernunft", wo er diesen pba_711.035
sehr langen und sehr gewundenen Beweis zu führen sucht, der darauf pba_711.036
hinausläuft, daß die Achtung in der That zugleich ein Gefühl und pba_711.037
kein Gefühl sei,
"man dürfe sich nicht wundern, diesen Einfluß pba_711.038
einer bloß intellektuellen Jdee aufs Gefühl für unergründlich zu finden, pba_711.039
und sich damit begnügen zu müssen, daß man a priori doch noch so pba_711.040
viel einsehen könne, ein solches Gefühl sei unzertrennlich mit der Vor-

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das der Fall, wenn es sich als richtig erwiese, was Aristoteles von der pba_711.002
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der Seele — lehrt, daß es nämlich zwar an sich selbst vernunftlospba_711.004
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fähig sei.

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Die Frage ist, wie Kant sich zu alledem stellt?

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lediglich als Bestimmungen der subjektiven Lust und Unlust, demgemäß pba_711.011
als Äußerungen der bloßen Sinnlichkeit, die nur das subjektiv Angegenehme pba_711.012
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§ 72 und 74), und erkennt das stoische Prinzip der Apathie als einen pba_711.018
„richtigen und erhabenen moralischen Grundsatz“ an (ebendas. § 74).

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Aber wenn Kant mit vollem Rechte verlangt, daß die Triebfeder pba_711.020
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solle, daß die Vernunft sich selbst ihr Gesetz gebe, welches alle Gefühle pba_711.022
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der Vernunft gegnerisches Vermögen zu gelten habe, daß es nicht vielmehr pba_711.026
einer freiwilligen Einstimmung zu ihren Forderungen fähig sein könne.

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Ein Gefühl kennt auch Kant, von dem er nicht allein dieses, pba_711.028
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so sucht er zugleich zu beweisen, daß dieses moralische „Gefühl“ pba_711.033
der Achtung im Grunde gar kein Gefühl sei. Es ist eine sehr merkwürdige pba_711.034
Stelle seiner „Kritik der praktischen Vernunft“, wo er diesen pba_711.035
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hinausläuft, daß die Achtung in der That zugleich ein Gefühl und pba_711.037
kein Gefühl sei,
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[711/0729] pba_711.001 das der Fall, wenn es sich als richtig erwiese, was Aristoteles von der pba_711.002 ursprünglichen Natur dieses Pathetikon — des Empfindungsvermögens pba_711.003 der Seele — lehrt, daß es nämlich zwar an sich selbst vernunftlos — pba_711.004 ἄλογον — sei, daß es aber gleichsam im Verkehr mit den oberen Seelenvermögen pba_711.005 des Verstandes und der Vernunft Einflüsse von jenen in sich pba_711.006 aufzunehmen und sich der Vorschrift jener gemäß selbständig zu gestalten pba_711.007 fähig sei. pba_711.008 Die Frage ist, wie Kant sich zu alledem stellt? pba_711.009 Das „Gefühl“ und alle einzelnen „Gefühle“ betrachtet Kant pba_711.010 lediglich als Bestimmungen der subjektiven Lust und Unlust, demgemäß pba_711.011 als Äußerungen der bloßen Sinnlichkeit, die nur das subjektiv Angegenehme pba_711.012 und Unangenehme anzeigen. Zwischen ihnen und den oberen pba_711.013 Seelenvermögen kann daher nach ihm kein Zusammenhang vorhandeu pba_711.014 sein. Er bezeichnet dementsprechend alle Gefühle und auf dieselben begründeten pba_711.015 Neigungen als „pathologisch“, gelegentlich, sofern sie vorwalten, pba_711.016 geradezu als Krankheiten des Gemüts (so in der Anthropologie pba_711.017 § 72 und 74), und erkennt das stoische Prinzip der Apathie als einen pba_711.018 „richtigen und erhabenen moralischen Grundsatz“ an (ebendas. § 74). pba_711.019 Aber wenn Kant mit vollem Rechte verlangt, daß die Triebfeder pba_711.020 der sittlichen Handlungsweise von aller sinnlichen Bedingung frei sein pba_711.021 solle, daß die Vernunft sich selbst ihr Gesetz gebe, welches alle Gefühle pba_711.022 und Neigungen unnachsichtlich niederschlagen müsse, um ungeteilt als pba_711.023 Bestimmungsgrund des Handelns zu wirken, so folgt daraus doch nicht, pba_711.024 daß das „Gefühl“ auch in seiner eigenen Sphäre nun immerfort als ein pba_711.025 der Vernunft gegnerisches Vermögen zu gelten habe, daß es nicht vielmehr pba_711.026 einer freiwilligen Einstimmung zu ihren Forderungen fähig sein könne. pba_711.027 Ein Gefühl kennt auch Kant, von dem er nicht allein dieses, pba_711.028 sondern noch viel mehr behauptet, das er geradezu ein „moralisches“ pba_711.029 nennt und aus der Anerkennung des a priori geltenden Vernunftgesetzes pba_711.030 herleitet: die Achtung; aber da diese Anerkennung seinem pba_711.031 Axiom, daß alle Gefühle pathologisch und sinnlich seien, offenbar widerstreitet, pba_711.032 so sucht er zugleich zu beweisen, daß dieses moralische „Gefühl“ pba_711.033 der Achtung im Grunde gar kein Gefühl sei. Es ist eine sehr merkwürdige pba_711.034 Stelle seiner „Kritik der praktischen Vernunft“, wo er diesen pba_711.035 sehr langen und sehr gewundenen Beweis zu führen sucht, der darauf pba_711.036 hinausläuft, daß die Achtung in der That zugleich ein Gefühl und pba_711.037 kein Gefühl sei, „man dürfe sich nicht wundern, diesen Einfluß pba_711.038 einer bloß intellektuellen Jdee aufs Gefühl für unergründlich zu finden, pba_711.039 und sich damit begnügen zu müssen, daß man a priori doch noch so pba_711.040 viel einsehen könne, ein solches Gefühl sei unzertrennlich mit der Vor-

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Zitationshilfe: Baumgart, Hermann: Handbuch der Poetik. Eine kritisch-theoretische Darstellung der Theorie der Dichtkunst. Stuttgart, 1887, S. 711. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumgart_poetik_1887/729>, abgerufen am 26.04.2024.