Die unschuldig angegriffne Ehre Andrer, be- sonders, wenn sie vorzüglich gute Menschen sind, oder wenn du mit ihnen in besondrer Verbindung stehst, oder es ohne deine Hülfe schwerlich geschehen kann, mußt du mit tugendhaftem Muthe ver- theidigen, sollte es dich auch im Anfange einige Vortheile kosten.
Hast du aus Jrrthum, oder aus andern Ur- sachen jemanden an seiner Ehre beleidigt; so er- setze diesen Schaden so gut du kannst. Denn die Ehre ist oft wichtiger und angenehmer, als vieles Geld.
§. 32.
Sey jederzeit mäßig im Genusse der Nah- rungsmittel. Jß und trink auf eine solche Weise, in solcher Maasse, und Sachen von solcher Be- schaffenheit, daß du deiner Gesundheit nicht scha- dest; daß du keinen Augenblick den Gebrauch deines Verstandes und deiner Kräfte zu einem gemein- nützigen Leben verlierest; daß es dir nicht viel Zeit koste, welche du besser gebrauchen kannst; und daß du dich keiner Verschwendung schuldig machest, sondern mit gleichen Kosten dir und den Deinigen das größte Vergnügen erkaufest, welches möglich ist.
Was die mehresten, welche mit dir gleiche Le- bensart führen, ohne Schaden ihrer Gesundheit
essen
aus natuͤrlicher Erkenntniß ꝛc.
Die unſchuldig angegriffne Ehre Andrer, be- ſonders, wenn ſie vorzuͤglich gute Menſchen ſind, oder wenn du mit ihnen in beſondrer Verbindung ſtehſt, oder es ohne deine Huͤlfe ſchwerlich geſchehen kann, mußt du mit tugendhaftem Muthe ver- theidigen, ſollte es dich auch im Anfange einige Vortheile koſten.
Haſt du aus Jrrthum, oder aus andern Ur- ſachen jemanden an ſeiner Ehre beleidigt; ſo er- ſetze dieſen Schaden ſo gut du kannſt. Denn die Ehre iſt oft wichtiger und angenehmer, als vieles Geld.
§. 32.
Sey jederzeit mäßig im Genuſſe der Nah- rungsmittel. Jß und trink auf eine ſolche Weiſe, in ſolcher Maaſſe, und Sachen von ſolcher Be- ſchaffenheit, daß du deiner Geſundheit nicht ſcha- deſt; daß du keinen Augenblick den Gebrauch deines Verſtandes und deiner Kraͤfte zu einem gemein- nuͤtzigen Leben verliereſt; daß es dir nicht viel Zeit koſte, welche du beſſer gebrauchen kannſt; und daß du dich keiner Verſchwendung ſchuldig macheſt, ſondern mit gleichen Koſten dir und den Deinigen das groͤßte Vergnuͤgen erkaufeſt, welches moͤglich iſt.
Was die mehreſten, welche mit dir gleiche Le- bensart fuͤhren, ohne Schaden ihrer Geſundheit
eſſen
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aus natuͤrlicher Erkenntniß ꝛc.
Die unſchuldig angegriffne Ehre Andrer, be-
ſonders, wenn ſie vorzuͤglich gute Menſchen ſind,
oder wenn du mit ihnen in beſondrer Verbindung
ſtehſt, oder es ohne deine Huͤlfe ſchwerlich geſchehen
kann, mußt du mit tugendhaftem Muthe ver-
theidigen, ſollte es dich auch im Anfange einige
Vortheile koſten.
Haſt du aus Jrrthum, oder aus andern Ur-
ſachen jemanden an ſeiner Ehre beleidigt; ſo er-
ſetze dieſen Schaden ſo gut du kannſt. Denn
die Ehre iſt oft wichtiger und angenehmer, als
vieles Geld.
§. 32.
Sey jederzeit mäßig im Genuſſe der Nah-
rungsmittel. Jß und trink auf eine ſolche Weiſe,
in ſolcher Maaſſe, und Sachen von ſolcher Be-
ſchaffenheit, daß du deiner Geſundheit nicht ſcha-
deſt; daß du keinen Augenblick den Gebrauch deines
Verſtandes und deiner Kraͤfte zu einem gemein-
nuͤtzigen Leben verliereſt; daß es dir nicht viel Zeit
koſte, welche du beſſer gebrauchen kannſt; und daß
du dich keiner Verſchwendung ſchuldig macheſt,
ſondern mit gleichen Koſten dir und den Deinigen
das groͤßte Vergnuͤgen erkaufeſt, welches moͤglich
iſt.
Was die mehreſten, welche mit dir gleiche Le-
bensart fuͤhren, ohne Schaden ihrer Geſundheit
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Basedow, Johann Bernhard: Die ganze Natürliche Weisheit im Privatstande der gesitteten Bürger. Halle (Saale) u. a., [1768], S. 61. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/basedow_weisheit_1768/85>, abgerufen am 23.02.2025.
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