Basedow, Johann Bernhard: Die ganze Natürliche Weisheit im Privatstande der gesitteten Bürger. Halle (Saale) u. a., [1768].aus natürlicher Erkenntniß etc. Die unschuldig angegriffne Ehre Andrer, be- Hast du aus Jrrthum, oder aus andern Ur- §. 32. Sey jederzeit mäßig im Genusse der Nah- Was die mehresten, welche mit dir gleiche Le- essen
aus natuͤrlicher Erkenntniß ꝛc. Die unſchuldig angegriffne Ehre Andrer, be- Haſt du aus Jrrthum, oder aus andern Ur- §. 32. Sey jederzeit mäßig im Genuſſe der Nah- Was die mehreſten, welche mit dir gleiche Le- eſſen
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aus natuͤrlicher Erkenntniß ꝛc.
Die unſchuldig angegriffne Ehre Andrer, be-
ſonders, wenn ſie vorzuͤglich gute Menſchen ſind,
oder wenn du mit ihnen in beſondrer Verbindung
ſtehſt, oder es ohne deine Huͤlfe ſchwerlich geſchehen
kann, mußt du mit tugendhaftem Muthe ver-
theidigen, ſollte es dich auch im Anfange einige
Vortheile koſten.
Haſt du aus Jrrthum, oder aus andern Ur-
ſachen jemanden an ſeiner Ehre beleidigt; ſo er-
ſetze dieſen Schaden ſo gut du kannſt. Denn
die Ehre iſt oft wichtiger und angenehmer, als
vieles Geld.
§. 32.
Sey jederzeit mäßig im Genuſſe der Nah-
rungsmittel. Jß und trink auf eine ſolche Weiſe,
in ſolcher Maaſſe, und Sachen von ſolcher Be-
ſchaffenheit, daß du deiner Geſundheit nicht ſcha-
deſt; daß du keinen Augenblick den Gebrauch deines
Verſtandes und deiner Kraͤfte zu einem gemein-
nuͤtzigen Leben verliereſt; daß es dir nicht viel Zeit
koſte, welche du beſſer gebrauchen kannſt; und daß
du dich keiner Verſchwendung ſchuldig macheſt,
ſondern mit gleichen Koſten dir und den Deinigen
das groͤßte Vergnuͤgen erkaufeſt, welches moͤglich
iſt.
Was die mehreſten, welche mit dir gleiche Le-
bensart fuͤhren, ohne Schaden ihrer Geſundheit
eſſen
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