Versäume nichts, was deinem Vaterlande nützlich ist, und wenn du auch Undank und Wi- derwärtigkeit davon zu erwarten hättest.
Thue für das Leben und für die Wohl- fahrt des Fürsten, besonders, wenn er den Ruhm eines weisen und gütigen Herrn hat, auch unge- zwungen und mit Vorsatz alles, wozu der Affect der heftigsten Liebe dich zum Besten eines Menschen antreiben könnte. Denn, wenn ein Fürst über- zeugt ist, solcher Unterthanen viele zu haben, so empfindet er einen besondern Antrieb zur Zärtlich- keit für sein Volk.
Alle diese Arten der Liebe zum Vaterlande befördern das gemeine Beste desselben, ohne andern Menschen mehr zu schaden, und sind also Pflichten der Tugend um Gotteswillen.
§. 27.
Ein Knabe, welcher Gelegenheit dazu hat, muß ein besondres Handwerk, eine besondere Kunst, ein besondres Gewerbe, oder auch einen Theil der Gelehrsamkeit, mit einem Worte die Beschäftigung einer besondern nützlichen Lebensart, in der Jugend erlernen. Denn solcher Tagelöhner und Hausbediente, die sich durch ihre Kräfte, oder ihren Gehorsam nähren, ohne ein erlerntes Ge- schäfft zu treiben, werden immer gnug seyn.
Wider
aus natuͤrlicher Erkenntniß ꝛc.
Verſaͤume nichts, was deinem Vaterlande nützlich iſt, und wenn du auch Undank und Wi- derwaͤrtigkeit davon zu erwarten haͤtteſt.
Thue für das Leben und für die Wohl- fahrt des Fuͤrſten, beſonders, wenn er den Ruhm eines weiſen und guͤtigen Herrn hat, auch unge- zwungen und mit Vorſatz alles, wozu der Affect der heftigſten Liebe dich zum Beſten eines Menſchen antreiben koͤnnte. Denn, wenn ein Fuͤrſt uͤber- zeugt iſt, ſolcher Unterthanen viele zu haben, ſo empfindet er einen beſondern Antrieb zur Zaͤrtlich- keit fuͤr ſein Volk.
Alle dieſe Arten der Liebe zum Vaterlande befoͤrdern das gemeine Beſte deſſelben, ohne andern Menſchen mehr zu ſchaden, und ſind alſo Pflichten der Tugend um Gotteswillen.
§. 27.
Ein Knabe, welcher Gelegenheit dazu hat, muß ein beſondres Handwerk, eine beſondere Kunſt, ein beſondres Gewerbe, oder auch einen Theil der Gelehrſamkeit, mit einem Worte die Beſchaͤftigung einer beſondern nützlichen Lebensart, in der Jugend erlernen. Denn ſolcher Tageloͤhner und Hausbediente, die ſich durch ihre Kraͤfte, oder ihren Gehorſam naͤhren, ohne ein erlerntes Ge- ſchaͤfft zu treiben, werden immer gnug ſeyn.
Wider
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aus natuͤrlicher Erkenntniß ꝛc.
Verſaͤume nichts, was deinem Vaterlande
nützlich iſt, und wenn du auch Undank und Wi-
derwaͤrtigkeit davon zu erwarten haͤtteſt.
Thue für das Leben und für die Wohl-
fahrt des Fuͤrſten, beſonders, wenn er den Ruhm
eines weiſen und guͤtigen Herrn hat, auch unge-
zwungen und mit Vorſatz alles, wozu der Affect
der heftigſten Liebe dich zum Beſten eines Menſchen
antreiben koͤnnte. Denn, wenn ein Fuͤrſt uͤber-
zeugt iſt, ſolcher Unterthanen viele zu haben, ſo
empfindet er einen beſondern Antrieb zur Zaͤrtlich-
keit fuͤr ſein Volk.
Alle dieſe Arten der Liebe zum Vaterlande
befoͤrdern das gemeine Beſte deſſelben, ohne andern
Menſchen mehr zu ſchaden, und ſind alſo Pflichten
der Tugend um Gotteswillen.
§. 27.
Ein Knabe, welcher Gelegenheit dazu hat, muß
ein beſondres Handwerk, eine beſondere Kunſt,
ein beſondres Gewerbe, oder auch einen Theil der
Gelehrſamkeit, mit einem Worte die Beſchaͤftigung
einer beſondern nützlichen Lebensart, in der
Jugend erlernen. Denn ſolcher Tageloͤhner und
Hausbediente, die ſich durch ihre Kraͤfte, oder
ihren Gehorſam naͤhren, ohne ein erlerntes Ge-
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Basedow, Johann Bernhard: Die ganze Natürliche Weisheit im Privatstande der gesitteten Bürger. Halle (Saale) u. a., [1768], S. 47. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/basedow_weisheit_1768/71>, abgerufen am 23.02.2025.
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