Basedow, Johann Bernhard: Die ganze Natürliche Weisheit im Privatstande der gesitteten Bürger. Halle (Saale) u. a., [1768].aus natürlicher Erkenntniß etc. der von dem Staate aufgetragnen Aemter. 4)Die Versäumung der Pflichten in denselben. 5) Alles verbotene Reden und Schreiben wider die Obrigkeit und Gesetze. 6) Alle Erdichtungen eines obrigkeitlichen Befehls. 7) Aller Raub, Diebstahl, Betrug, unerlaubter Gebrauch, uner- laubte Gewalt, unerlaubte Unvorsichtigkeit, wel- che den Gütern des Staats schaden u. s. w. §. 25. Du weißt, der Krieg sey ein solcher Zustand, Die Ursachen des Befehls zum Kriege Der
aus natuͤrlicher Erkenntniß ꝛc. der von dem Staate aufgetragnen Aemter. 4)Die Verſaͤumung der Pflichten in denſelben. 5) Alles verbotene Reden und Schreiben wider die Obrigkeit und Geſetze. 6) Alle Erdichtungen eines obrigkeitlichen Befehls. 7) Aller Raub, Diebſtahl, Betrug, unerlaubter Gebrauch, uner- laubte Gewalt, unerlaubte Unvorſichtigkeit, wel- che den Guͤtern des Staats ſchaden u. ſ. w. §. 25. Du weißt, der Krieg ſey ein ſolcher Zuſtand, Die Urſachen des Befehls zum Kriege Der
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aus natuͤrlicher Erkenntniß ꝛc.
der von dem Staate aufgetragnen Aemter. 4)
Die Verſaͤumung der Pflichten in denſelben. 5)
Alles verbotene Reden und Schreiben wider die
Obrigkeit und Geſetze. 6) Alle Erdichtungen
eines obrigkeitlichen Befehls. 7) Aller Raub,
Diebſtahl, Betrug, unerlaubter Gebrauch, uner-
laubte Gewalt, unerlaubte Unvorſichtigkeit, wel-
che den Guͤtern des Staats ſchaden u. ſ. w.
§. 25.
Du weißt, der Krieg ſey ein ſolcher Zuſtand,
in welchem zwey Majeſtaͤten ihrer Armee und ihren
Unterthanen befehlen, Gewalt gegen die Armee
und Unterthanen des fremden Staats zu gebrauchen,
oder ihnen mit Gewalt zu widerſtehen.
Die Urſachen des Befehls zum Kriege
ſind 1) daß die Majeſtaͤt ihren Staat ohne die
Veraͤnderung, welche durch den Krieg gehofft wird,
vor dem andern Staate nicht fuͤr ſicher haͤlt;
2) Wenn eine Majeſtaͤt in Meynung des Rechtes,
oder aus Herrſchſucht und Geiz etwas fordert,
welches die andre aus eben ſolchen Urſachen nicht
thun will. Alſo iſt die Abſicht des Kriegs, daß
der andre Staat gezwungen und geſchwaͤcht etwas
thun oder laſſen ſoll, welches er vor dem Zwange
und vor der Schwaͤchung nicht will.
Der
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