Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Basedow, Johann Bernhard: Die ganze Natürliche Weisheit im Privatstande der gesitteten Bürger. Halle (Saale) u. a., [1768].

Bild:
<< vorherige Seite

aus natürlicher Erkenntniß etc.
der von dem Staate aufgetragnen Aemter. 4)
Die Versäumung der Pflichten in denselben. 5)
Alles verbotene Reden und Schreiben wider die
Obrigkeit und Gesetze. 6) Alle Erdichtungen
eines obrigkeitlichen Befehls. 7) Aller Raub,
Diebstahl, Betrug, unerlaubter Gebrauch, uner-
laubte Gewalt, unerlaubte Unvorsichtigkeit, wel-
che den Gütern des Staats schaden u. s. w.

§. 25.

Du weißt, der Krieg sey ein solcher Zustand,
in welchem zwey Majestäten ihrer Armee und ihren
Unterthanen befehlen, Gewalt gegen die Armee
und Unterthanen des fremden Staats zu gebrauchen,
oder ihnen mit Gewalt zu widerstehen.

Die Ursachen des Befehls zum Kriege
sind 1) daß die Majestät ihren Staat ohne die
Veränderung, welche durch den Krieg gehofft wird,
vor dem andern Staate nicht für sicher hält;
2) Wenn eine Majestät in Meynung des Rechtes,
oder aus Herrschsucht und Geiz etwas fordert,
welches die andre aus eben solchen Ursachen nicht
thun will. Also ist die Absicht des Kriegs, daß
der andre Staat gezwungen und geschwächt etwas
thun oder lassen soll, welches er vor dem Zwange
und vor der Schwächung nicht will.

Der

aus natuͤrlicher Erkenntniß ꝛc.
der von dem Staate aufgetragnen Aemter. 4)
Die Verſaͤumung der Pflichten in denſelben. 5)
Alles verbotene Reden und Schreiben wider die
Obrigkeit und Geſetze. 6) Alle Erdichtungen
eines obrigkeitlichen Befehls. 7) Aller Raub,
Diebſtahl, Betrug, unerlaubter Gebrauch, uner-
laubte Gewalt, unerlaubte Unvorſichtigkeit, wel-
che den Guͤtern des Staats ſchaden u. ſ. w.

§. 25.

Du weißt, der Krieg ſey ein ſolcher Zuſtand,
in welchem zwey Majeſtaͤten ihrer Armee und ihren
Unterthanen befehlen, Gewalt gegen die Armee
und Unterthanen des fremden Staats zu gebrauchen,
oder ihnen mit Gewalt zu widerſtehen.

Die Urſachen des Befehls zum Kriege
ſind 1) daß die Majeſtaͤt ihren Staat ohne die
Veraͤnderung, welche durch den Krieg gehofft wird,
vor dem andern Staate nicht fuͤr ſicher haͤlt;
2) Wenn eine Majeſtaͤt in Meynung des Rechtes,
oder aus Herrſchſucht und Geiz etwas fordert,
welches die andre aus eben ſolchen Urſachen nicht
thun will. Alſo iſt die Abſicht des Kriegs, daß
der andre Staat gezwungen und geſchwaͤcht etwas
thun oder laſſen ſoll, welches er vor dem Zwange
und vor der Schwaͤchung nicht will.

Der
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0067" n="43"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">aus natu&#x0364;rlicher Erkenntniß &#xA75B;c.</hi></fw><lb/>
der von dem Staate aufgetragnen Aemter. 4)<lb/>
Die Ver&#x017F;a&#x0364;umung der Pflichten in den&#x017F;elben. 5)<lb/>
Alles verbotene Reden und Schreiben wider die<lb/>
Obrigkeit und Ge&#x017F;etze. 6) Alle Erdichtungen<lb/>
eines obrigkeitlichen Befehls. 7) Aller Raub,<lb/>
Dieb&#x017F;tahl, Betrug, unerlaubter Gebrauch, uner-<lb/>
laubte Gewalt, unerlaubte Unvor&#x017F;ichtigkeit, wel-<lb/>
che den Gu&#x0364;tern des Staats &#x017F;chaden u. &#x017F;. w.</p>
        </div><lb/>
        <div n="2">
          <head>§. 25.</head><lb/>
          <p>Du weißt, der <hi rendition="#fr">Krieg</hi> &#x017F;ey ein &#x017F;olcher Zu&#x017F;tand,<lb/>
in welchem zwey Maje&#x017F;ta&#x0364;ten ihrer Armee und ihren<lb/>
Unterthanen befehlen, Gewalt gegen die Armee<lb/>
und Unterthanen des fremden Staats zu gebrauchen,<lb/>
oder ihnen mit Gewalt zu wider&#x017F;tehen.</p><lb/>
          <p><hi rendition="#fr">Die Ur&#x017F;achen des Befehls zum Kriege</hi><lb/>
&#x017F;ind 1) daß die Maje&#x017F;ta&#x0364;t ihren Staat ohne die<lb/>
Vera&#x0364;nderung, welche durch den Krieg gehofft wird,<lb/>
vor dem andern Staate nicht fu&#x0364;r &#x017F;icher ha&#x0364;lt;<lb/>
2) Wenn eine Maje&#x017F;ta&#x0364;t in Meynung des Rechtes,<lb/>
oder aus Herr&#x017F;ch&#x017F;ucht und Geiz etwas fordert,<lb/>
welches die andre aus eben &#x017F;olchen Ur&#x017F;achen nicht<lb/>
thun will. Al&#x017F;o i&#x017F;t die Ab&#x017F;icht des Kriegs, daß<lb/>
der andre Staat gezwungen und ge&#x017F;chwa&#x0364;cht etwas<lb/>
thun oder la&#x017F;&#x017F;en &#x017F;oll, welches er vor dem Zwange<lb/>
und vor der Schwa&#x0364;chung nicht will.</p><lb/>
          <fw place="bottom" type="catch">Der</fw><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[43/0067] aus natuͤrlicher Erkenntniß ꝛc. der von dem Staate aufgetragnen Aemter. 4) Die Verſaͤumung der Pflichten in denſelben. 5) Alles verbotene Reden und Schreiben wider die Obrigkeit und Geſetze. 6) Alle Erdichtungen eines obrigkeitlichen Befehls. 7) Aller Raub, Diebſtahl, Betrug, unerlaubter Gebrauch, uner- laubte Gewalt, unerlaubte Unvorſichtigkeit, wel- che den Guͤtern des Staats ſchaden u. ſ. w. §. 25. Du weißt, der Krieg ſey ein ſolcher Zuſtand, in welchem zwey Majeſtaͤten ihrer Armee und ihren Unterthanen befehlen, Gewalt gegen die Armee und Unterthanen des fremden Staats zu gebrauchen, oder ihnen mit Gewalt zu widerſtehen. Die Urſachen des Befehls zum Kriege ſind 1) daß die Majeſtaͤt ihren Staat ohne die Veraͤnderung, welche durch den Krieg gehofft wird, vor dem andern Staate nicht fuͤr ſicher haͤlt; 2) Wenn eine Majeſtaͤt in Meynung des Rechtes, oder aus Herrſchſucht und Geiz etwas fordert, welches die andre aus eben ſolchen Urſachen nicht thun will. Alſo iſt die Abſicht des Kriegs, daß der andre Staat gezwungen und geſchwaͤcht etwas thun oder laſſen ſoll, welches er vor dem Zwange und vor der Schwaͤchung nicht will. Der

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/basedow_weisheit_1768
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/basedow_weisheit_1768/67
Zitationshilfe: Basedow, Johann Bernhard: Die ganze Natürliche Weisheit im Privatstande der gesitteten Bürger. Halle (Saale) u. a., [1768], S. 43. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/basedow_weisheit_1768/67>, abgerufen am 30.12.2024.