Basedow, Johann Bernhard: Die ganze Natürliche Weisheit im Privatstande der gesitteten Bürger. Halle (Saale) u. a., [1768].besonders in moralischen etc. wenn der wahrscheinliche Vortheil gegen ein solchesUnglück für gering zu halten ist. Aber wer in seinem Gewerbe oft Gelegenheit hat, mit grosser Wahrscheinlichkeit eines kleinern Gewinnes, einen grössern Verlust, welcher sein Gewerbe nicht stöhrt; zu wagen, wird wahrscheinlicher Weise in seinem ganzen Leben diese wagende Handlung mit Vortheil führen, wie die Exempel der Kaufleute und Ver- sicherer beweisen. §. 59. Von den historischen Nachrichten sind ei- 1) Wenn ein Zeuge die Wahrheit weiß, und sich nicht verstellen will, und richtig verstanden wird, so ist sein Zeugniß wahr. Wenn einer dieser Puncte nur wahrscheinlich ist; so ist sein Zeugniß auch nur wahrscheinlich. Wenn irgend einer dieser Puncte unwahrscheinlich ist; so ist sein Zeugniß auch unwahrscheinlich. Es ist aber zu der Wissen- schaft des Zeugen von der Wahrheit nicht genug, daß er sie ehemals gewußt habe; sondern daß er sich auch itzund derselben recht erinnere. 2) Ein Zeuge, der ganz sinnliche Sachen, die man fast niemals zu verkennen pflegt, selbst er- fahren
beſonders in moraliſchen ꝛc. wenn der wahrſcheinliche Vortheil gegen ein ſolchesUngluͤck fuͤr gering zu halten iſt. Aber wer in ſeinem Gewerbe oft Gelegenheit hat, mit groſſer Wahrſcheinlichkeit eines kleinern Gewinnes, einen groͤſſern Verluſt, welcher ſein Gewerbe nicht ſtoͤhrt; zu wagen, wird wahrſcheinlicher Weiſe in ſeinem ganzen Leben dieſe wagende Handlung mit Vortheil fuͤhren, wie die Exempel der Kaufleute und Ver- ſicherer beweiſen. §. 59. Von den hiſtoriſchen Nachrichten ſind ei- 1) Wenn ein Zeuge die Wahrheit weiß, und ſich nicht verſtellen will, und richtig verſtanden wird, ſo iſt ſein Zeugniß wahr. Wenn einer dieſer Puncte nur wahrſcheinlich iſt; ſo iſt ſein Zeugniß auch nur wahrſcheinlich. Wenn irgend einer dieſer Puncte unwahrſcheinlich iſt; ſo iſt ſein Zeugniß auch unwahrſcheinlich. Es iſt aber zu der Wiſſen- ſchaft des Zeugen von der Wahrheit nicht genug, daß er ſie ehemals gewußt habe; ſondern daß er ſich auch itzund derſelben recht erinnere. 2) Ein Zeuge, der ganz ſinnliche Sachen, die man faſt niemals zu verkennen pflegt, ſelbſt er- fahren
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beſonders in moraliſchen ꝛc.
wenn der wahrſcheinliche Vortheil gegen ein ſolches
Ungluͤck fuͤr gering zu halten iſt. Aber wer in
ſeinem Gewerbe oft Gelegenheit hat, mit groſſer
Wahrſcheinlichkeit eines kleinern Gewinnes, einen
groͤſſern Verluſt, welcher ſein Gewerbe nicht ſtoͤhrt;
zu wagen, wird wahrſcheinlicher Weiſe in ſeinem
ganzen Leben dieſe wagende Handlung mit Vortheil
fuͤhren, wie die Exempel der Kaufleute und Ver-
ſicherer beweiſen.
§. 59.
Von den hiſtoriſchen Nachrichten ſind ei-
nige fuͤr wahr, andere fuͤr falſch zu halten; viele
ſind unwahrſcheinlich, viele ſind wahrſcheinlich,
viele ſind vollkommen zweifelhaft.
1) Wenn ein Zeuge die Wahrheit weiß, und
ſich nicht verſtellen will, und richtig verſtanden
wird, ſo iſt ſein Zeugniß wahr. Wenn einer dieſer
Puncte nur wahrſcheinlich iſt; ſo iſt ſein Zeugniß
auch nur wahrſcheinlich. Wenn irgend einer dieſer
Puncte unwahrſcheinlich iſt; ſo iſt ſein Zeugniß
auch unwahrſcheinlich. Es iſt aber zu der Wiſſen-
ſchaft des Zeugen von der Wahrheit nicht genug,
daß er ſie ehemals gewußt habe; ſondern daß er ſich
auch itzund derſelben recht erinnere.
2) Ein Zeuge, der ganz ſinnliche Sachen,
die man faſt niemals zu verkennen pflegt, ſelbſt er-
fahren
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