Basedow, Johann Bernhard: Die ganze Natürliche Weisheit im Privatstande der gesitteten Bürger. Halle (Saale) u. a., [1768].aus natürlicher Erkenntniß etc. §. 45. Jch kann dir nicht rathen, alle und jede Ver- Wer wird einem bekannten Lügner glauben? Wie Eine jede erlaubte Verstellung und Unwahrheit Die sündlichsten Lügen sind Verleumdung; dich G 2
aus natuͤrlicher Erkenntniß ꝛc. §. 45. Jch kann dir nicht rathen, alle und jede Ver- Wer wird einem bekañten Luͤgner glauben? Wie Eine jede erlaubte Verſtellung und Unwahrheit Die ſündlichſten Lügen ſind Verleumdung; dich G 2
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aus natuͤrlicher Erkenntniß ꝛc.
§. 45.
Jch kann dir nicht rathen, alle und jede Ver-
ſtellung zu meiden. Denn einige iſt offenbar
liebreich, oder verhuͤtet unſern eignen Schaden,
und unſre eigne Unbequemlichkeit, ohne irgend je-
manden zu beleidigen. Es iſt den Tugendhafteſten
und Weiſeſten zuweilen ſogar rathſam und unver-
meidlich, die Unwahrheit ausdruͤcklich zu ſagen.
Aber die meiſte Verſtellung hat ſchlimme Urſache,
Zwecke und Wirkungen. Nur derjenige lügt,
welcher ohne Recht die Unwahrheit ſagt, oder ſich
verſtellt.
Wer wird einem bekañten Luͤgner glauben? Wie
kann er mit Ehre und Vergnuͤgen unter Menſchen
leben, wenn ihm nicht geglaubt wird?
Eine jede erlaubte Verſtellung und Unwahrheit
muß durch eine beſondre dringende Urſache, welche
mit der Tugend beſteht, gerechtfertiget werden.
Die Aufrichtigkeit aber in Worten und Minen
iſt ſo natuͤrlich, und von ſo allgemeinem Nutzen,
daß man ſie ausuͤben muß, ſo oft das Gegentheil
nicht offenbar iſt. Die Pflicht der Aufrichtigkeit
iſt eine Regel, das Recht der Verſtellung iſt eine
Ausnahme.
Die ſündlichſten Lügen ſind Verleumdung;
und diejenigen, welche die Abſicht haben, durch
Betrug fremdes Guth zu gewinnen. Und dennoch
iſt das Laſter dieſer Luͤgen ſehr ausgebreitet. Halte
dich
G 2
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