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Allgemeine Zeitung. Nr. 113. Augsburg, 22. April 1840.

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- heute Abend Oberon - und militärischen Schauspielen, für welche schon seit zwei Wochen auch die dritte Division Chevauxlegers, zu Butzbach in Oberhessen stationirt, hieher gezogen worden, wird in den nächsten Wochen kein Mangel bei uns seyn. Auch zwei Privattheater, ein französisches unter der Leitung des Prinzen Emil und ein deutsches, sind im großherzoglichen Schlosse eingerichtet, die wahrscheinlich auch jetzt wieder einigemal Vereinigungspunkte des Hofcirkels werden. Unsre Stadt hat in diesen Tagen bei Gelegenheit der fünfzigjährigen Dienstfeier des Generallieutenants Frhrn. v. Dalwigh einen Gouverneur erhalten - eine militärische Ehrenwürde, welche nach langer Unterbrechung wieder mit Recht diesem verdienstvollen Officier übertragen wurde. - Die Landstände haben ihre üblichen vierzehntägigen Ferien über die Feiertage angetreten; die Kammersitzungen werden aber wahrscheinlich bis zum nächsten Herbst überhaupt vertagt werden. - Die sogenannten Kaiserzimmer im Residenzschlosse (sie führen seit dem Besuche des Kaisers Alexander noch den Namen) sind wieder für sicher erwartete hohe Besuche prachtvoll restaurirt worden. Den ersten Act kaiserlicher Freigebigkeit vollzog der Großfürst an der Kleinkinderschule, für deren eigenes Gebäude gestern der Grundstein gelegt wurde. Die Mutter unsrer Prinzessin Marie war die erste Beschützerin dieser segenreichen Anstalt.

Vorgestern Nachmittag 12 Uhr begab sich der Großfürst Thronfolger ganz unerwartet, ohne alle weitere diplomatische Förmlichkeit, zu Sr. k. Hoh. dem Großherzog, um in eigener Person von ihm das väterliche Jawort und den Segen für seine Verbindung mit dessen Prinzessin Tochter zu erbitten. Die Scene, welcher auch die Prinzessin Marie beiwohnte, soll von der rührendsten Art gewesen seyn. Die Prinzessin empfing später als erklärte Braut Sr. kais. Hoh. des Thronfolgers die Glückwünsche Ihrer hohen Geschwister und Verwandten, und saß während der Mittagstafel, welche in dem freundlich restaurirten und im schönsten Park gelegenen großh. Jagdschlosse Kranichstein abgehalten wurde, zum erstenmal neben ihrem kaiserlichen Verlobten.

In der gestrigen Sitzung der zweiten Kammer referirte der Generalsyndicus über die unter verschiedenen Benennungen, als Protestationen, Rechtsverwahrungen etc., eingegangenen Eingaben des Magistrats etc. zu Osnabrück, des Magistrats und der Stadtverordneten zu Emden (schon vom Junius v. J.), des Magistrats etc. zu Hameln, der "Wahlcorporation Neuhaus-Osten" und der Stadt Norden, und wurde insbesondere die erste Protestation wörtlich verlesen. Auf den Antrag des Generalsyndicus ward, in der Erwägung, daß in allen diesen Eingaben Grundsätze aufgestellt und Anträge gemacht worden, über welche die Kammer sich schon verschiedentlich ausgesprochen habe, und auf deren anderweite Erörterung hineinzugehen nutzlos erschiene, und daß einige dieser Eingaben, insofern sie an die "Landesversammlung," an die "sogenannte Ständeversammlung" gerichtet worden, als hierher gehörig nicht betrachtet werden können, zur Tagesordnung überzugehen, die Eingaben aber dem königlichen Cabinet abschriftlich mitzutheilen, beschlossen. (Hannov. Ztg.)

Bekanntmachung. Nachdem beschlossen worden, die zu Leipzig bei Brockhaus erscheinenden "Blätter für litterarische Unterhaltung" im hiesigen Königreiche bis auf weiteres zu verbieten, so wird solches zur allgemeinen Nachachtung bekannt gemacht, und zwar unter der Verwarnung, daß die Nichtachtung dieses Verbots, außer der Confiscation, mit einer Geldbuße von 5 Rthlrn. wird belegt werden. Hannover, 13 April 1840. Königl. hannover'sches Ministerium des Innern. J. C. v. d. Wisch.

Preußen.

Wir beeilen uns, die erfreuliche Nachricht mitzutheilen, daß mit dem Bau einer Eisenbahn von Halle über Kassel nach Lippstadt auf Staatskosten, unter der obern Leitung der hohen Postverwaltung, nunmehr sofort begonnen werden, und diese Bahn in drei Jahren vollendet seyn soll. Die allerhöchste Genehmigung ist dazu ertheilt, und sind vorläufig 10 Millionen Thaler dazu bewilligt worden. Die Leitung des Baues ist unserem trefflichen Oberingenieur und Erbauer unserer Bahn, Major Grüson, übertragen worden, der daher bereits morgen von hier abreist, um sofort die Vorarbeiten zu beginnen. (Köln. Ztg.)

Ueber München werden Sie wohl bereits die Nachricht erhalten haben, daß die Herzogin von Leuchtenberg, Großfürstin Maria von Rußland, von einer Prinzessin glücklich entbunden worden. Hier ist diese Nachricht vor zwei Tagen aus Warschau eingegangen, wohin sie durch den Telegraphen von St. Petersburg gemeldet worden war. Unser König ist durch die Geburt dieser Prinzessin Urgroßvater geworden und sieht dadurch seine Familienfreuden auf seltene Weise vermehrt. Die Kaiserin von Rußland wird nun wohl unmittelbar nach völliger Wiedergenesung ihrer Tochter die Reise nach Deutschland antreten. - Wenn es sich auch nicht bestätigt, daß, wie kürzlich von der Leipziger Allgemeinen Zeitung gemeldet wurde, der Minister Frhr. v. Altenstein seine Entlassung nachgesucht, so ist es doch leider wahr, daß dieser verdiente Staatsmann seit einiger Zeit mehr kränkelt. Wer es zu würdigen weiß, welche Bedeutung für das Unterrichtswesen in Preußen die Persönlichkeit eines Mannes hat, der selbst eine hohe wissenschaftliche Illustration ist, der wird den Zeitpunkt, welcher ihn dieser Functionen enthebt, gewiß noch so fern als möglich wünschen. - Von großem Interesse und von bedeutendem historischen Werth ist eine Aeußerung des Fürsten von Metternich über den Wiener Congreß, die hieher in einem Schreiben an Hrn. Varnhagen von Ense gelangt ist, welcher die Ehre hatte, Sr. Durchl. den kürzlich erschienenen Band seiner Denkwürdigkeiten, der jene Epoche umfaßt, zu übersenden. Man hofft, daß dieses Schreiben, dessen Mittheilung, als die eines interessanten Actenstücks, die höchsten Personen hier sich erbeten hatten, auch einem größern Kreise wird zugänglich gemacht werden dürfen.

Oesterreich.

Die in der Allg. Zeitung mitgetheilten Verhandlungen der badischen Kammern über die Strafgesetzgebung führen zu der Bemerkung, daß das österreichische, seit 1803 bestehende Strafgesetz im Vergleich mit dem neuesten badischen, sächsischen und fast allen übrigen des constitutionellen Deutschlands, bedeutend mildere Bestimmungen enthält. Während z. B. in Baden ein Alter von 12 Jahren für die Zurechnungsfähigkeit des Verbrechens angenommen ist, bestimmt das österreichische Gesetz das vollendete 14te Jahr und läßt bei zweifelhaftem Falle, ob diese Altersstufe erreicht ist, die gelindere Annahme eintreten, indem sodann die That nicht als Verbrechen, sondern nur als schwere Polizeiübertretung zugerechnet wird. Als Milderungsumstand ist sogar der Zeitraum vom 14ten bis zum zurückgelegten 20sten Lebensjahr bestimmt, wenn nicht ein besonders erschwerender Umstand bei der Zurechnung überwiegend ist. Die Todesstrafe kann daher über keinen Verbrecher verhängt werden, welcher bei Verübung eines todeswürdigen Verbrechens das 20ste Jahr noch nicht erreicht hatte. Im Punkte der Züchtigung bestimmt das sächsische Strafgesetz, daß sie schon in einem Alter von etwa

– heute Abend Oberon – und militärischen Schauspielen, für welche schon seit zwei Wochen auch die dritte Division Chevauxlegers, zu Butzbach in Oberhessen stationirt, hieher gezogen worden, wird in den nächsten Wochen kein Mangel bei uns seyn. Auch zwei Privattheater, ein französisches unter der Leitung des Prinzen Emil und ein deutsches, sind im großherzoglichen Schlosse eingerichtet, die wahrscheinlich auch jetzt wieder einigemal Vereinigungspunkte des Hofcirkels werden. Unsre Stadt hat in diesen Tagen bei Gelegenheit der fünfzigjährigen Dienstfeier des Generallieutenants Frhrn. v. Dalwigh einen Gouverneur erhalten – eine militärische Ehrenwürde, welche nach langer Unterbrechung wieder mit Recht diesem verdienstvollen Officier übertragen wurde. – Die Landstände haben ihre üblichen vierzehntägigen Ferien über die Feiertage angetreten; die Kammersitzungen werden aber wahrscheinlich bis zum nächsten Herbst überhaupt vertagt werden. – Die sogenannten Kaiserzimmer im Residenzschlosse (sie führen seit dem Besuche des Kaisers Alexander noch den Namen) sind wieder für sicher erwartete hohe Besuche prachtvoll restaurirt worden. Den ersten Act kaiserlicher Freigebigkeit vollzog der Großfürst an der Kleinkinderschule, für deren eigenes Gebäude gestern der Grundstein gelegt wurde. Die Mutter unsrer Prinzessin Marie war die erste Beschützerin dieser segenreichen Anstalt.

Vorgestern Nachmittag 12 Uhr begab sich der Großfürst Thronfolger ganz unerwartet, ohne alle weitere diplomatische Förmlichkeit, zu Sr. k. Hoh. dem Großherzog, um in eigener Person von ihm das väterliche Jawort und den Segen für seine Verbindung mit dessen Prinzessin Tochter zu erbitten. Die Scene, welcher auch die Prinzessin Marie beiwohnte, soll von der rührendsten Art gewesen seyn. Die Prinzessin empfing später als erklärte Braut Sr. kais. Hoh. des Thronfolgers die Glückwünsche Ihrer hohen Geschwister und Verwandten, und saß während der Mittagstafel, welche in dem freundlich restaurirten und im schönsten Park gelegenen großh. Jagdschlosse Kranichstein abgehalten wurde, zum erstenmal neben ihrem kaiserlichen Verlobten.

In der gestrigen Sitzung der zweiten Kammer referirte der Generalsyndicus über die unter verschiedenen Benennungen, als Protestationen, Rechtsverwahrungen etc., eingegangenen Eingaben des Magistrats etc. zu Osnabrück, des Magistrats und der Stadtverordneten zu Emden (schon vom Junius v. J.), des Magistrats etc. zu Hameln, der „Wahlcorporation Neuhaus-Osten“ und der Stadt Norden, und wurde insbesondere die erste Protestation wörtlich verlesen. Auf den Antrag des Generalsyndicus ward, in der Erwägung, daß in allen diesen Eingaben Grundsätze aufgestellt und Anträge gemacht worden, über welche die Kammer sich schon verschiedentlich ausgesprochen habe, und auf deren anderweite Erörterung hineinzugehen nutzlos erschiene, und daß einige dieser Eingaben, insofern sie an die „Landesversammlung,“ an die „sogenannte Ständeversammlung“ gerichtet worden, als hierher gehörig nicht betrachtet werden können, zur Tagesordnung überzugehen, die Eingaben aber dem königlichen Cabinet abschriftlich mitzutheilen, beschlossen. (Hannov. Ztg.)

Bekanntmachung. Nachdem beschlossen worden, die zu Leipzig bei Brockhaus erscheinenden „Blätter für litterarische Unterhaltung“ im hiesigen Königreiche bis auf weiteres zu verbieten, so wird solches zur allgemeinen Nachachtung bekannt gemacht, und zwar unter der Verwarnung, daß die Nichtachtung dieses Verbots, außer der Confiscation, mit einer Geldbuße von 5 Rthlrn. wird belegt werden. Hannover, 13 April 1840. Königl. hannover'sches Ministerium des Innern. J. C. v. d. Wisch.

Preußen.

Wir beeilen uns, die erfreuliche Nachricht mitzutheilen, daß mit dem Bau einer Eisenbahn von Halle über Kassel nach Lippstadt auf Staatskosten, unter der obern Leitung der hohen Postverwaltung, nunmehr sofort begonnen werden, und diese Bahn in drei Jahren vollendet seyn soll. Die allerhöchste Genehmigung ist dazu ertheilt, und sind vorläufig 10 Millionen Thaler dazu bewilligt worden. Die Leitung des Baues ist unserem trefflichen Oberingenieur und Erbauer unserer Bahn, Major Grüson, übertragen worden, der daher bereits morgen von hier abreist, um sofort die Vorarbeiten zu beginnen. (Köln. Ztg.)

Ueber München werden Sie wohl bereits die Nachricht erhalten haben, daß die Herzogin von Leuchtenberg, Großfürstin Maria von Rußland, von einer Prinzessin glücklich entbunden worden. Hier ist diese Nachricht vor zwei Tagen aus Warschau eingegangen, wohin sie durch den Telegraphen von St. Petersburg gemeldet worden war. Unser König ist durch die Geburt dieser Prinzessin Urgroßvater geworden und sieht dadurch seine Familienfreuden auf seltene Weise vermehrt. Die Kaiserin von Rußland wird nun wohl unmittelbar nach völliger Wiedergenesung ihrer Tochter die Reise nach Deutschland antreten. – Wenn es sich auch nicht bestätigt, daß, wie kürzlich von der Leipziger Allgemeinen Zeitung gemeldet wurde, der Minister Frhr. v. Altenstein seine Entlassung nachgesucht, so ist es doch leider wahr, daß dieser verdiente Staatsmann seit einiger Zeit mehr kränkelt. Wer es zu würdigen weiß, welche Bedeutung für das Unterrichtswesen in Preußen die Persönlichkeit eines Mannes hat, der selbst eine hohe wissenschaftliche Illustration ist, der wird den Zeitpunkt, welcher ihn dieser Functionen enthebt, gewiß noch so fern als möglich wünschen. – Von großem Interesse und von bedeutendem historischen Werth ist eine Aeußerung des Fürsten von Metternich über den Wiener Congreß, die hieher in einem Schreiben an Hrn. Varnhagen von Ense gelangt ist, welcher die Ehre hatte, Sr. Durchl. den kürzlich erschienenen Band seiner Denkwürdigkeiten, der jene Epoche umfaßt, zu übersenden. Man hofft, daß dieses Schreiben, dessen Mittheilung, als die eines interessanten Actenstücks, die höchsten Personen hier sich erbeten hatten, auch einem größern Kreise wird zugänglich gemacht werden dürfen.

Oesterreich.

Die in der Allg. Zeitung mitgetheilten Verhandlungen der badischen Kammern über die Strafgesetzgebung führen zu der Bemerkung, daß das österreichische, seit 1803 bestehende Strafgesetz im Vergleich mit dem neuesten badischen, sächsischen und fast allen übrigen des constitutionellen Deutschlands, bedeutend mildere Bestimmungen enthält. Während z. B. in Baden ein Alter von 12 Jahren für die Zurechnungsfähigkeit des Verbrechens angenommen ist, bestimmt das österreichische Gesetz das vollendete 14te Jahr und läßt bei zweifelhaftem Falle, ob diese Altersstufe erreicht ist, die gelindere Annahme eintreten, indem sodann die That nicht als Verbrechen, sondern nur als schwere Polizeiübertretung zugerechnet wird. Als Milderungsumstand ist sogar der Zeitraum vom 14ten bis zum zurückgelegten 20sten Lebensjahr bestimmt, wenn nicht ein besonders erschwerender Umstand bei der Zurechnung überwiegend ist. Die Todesstrafe kann daher über keinen Verbrecher verhängt werden, welcher bei Verübung eines todeswürdigen Verbrechens das 20ste Jahr noch nicht erreicht hatte. Im Punkte der Züchtigung bestimmt das sächsische Strafgesetz, daß sie schon in einem Alter von etwa

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[0903/0007] – heute Abend Oberon – und militärischen Schauspielen, für welche schon seit zwei Wochen auch die dritte Division Chevauxlegers, zu Butzbach in Oberhessen stationirt, hieher gezogen worden, wird in den nächsten Wochen kein Mangel bei uns seyn. Auch zwei Privattheater, ein französisches unter der Leitung des Prinzen Emil und ein deutsches, sind im großherzoglichen Schlosse eingerichtet, die wahrscheinlich auch jetzt wieder einigemal Vereinigungspunkte des Hofcirkels werden. Unsre Stadt hat in diesen Tagen bei Gelegenheit der fünfzigjährigen Dienstfeier des Generallieutenants Frhrn. v. Dalwigh einen Gouverneur erhalten – eine militärische Ehrenwürde, welche nach langer Unterbrechung wieder mit Recht diesem verdienstvollen Officier übertragen wurde. – Die Landstände haben ihre üblichen vierzehntägigen Ferien über die Feiertage angetreten; die Kammersitzungen werden aber wahrscheinlich bis zum nächsten Herbst überhaupt vertagt werden. – Die sogenannten Kaiserzimmer im Residenzschlosse (sie führen seit dem Besuche des Kaisers Alexander noch den Namen) sind wieder für sicher erwartete hohe Besuche prachtvoll restaurirt worden. Den ersten Act kaiserlicher Freigebigkeit vollzog der Großfürst an der Kleinkinderschule, für deren eigenes Gebäude gestern der Grundstein gelegt wurde. Die Mutter unsrer Prinzessin Marie war die erste Beschützerin dieser segenreichen Anstalt. _ Darmstadt, 18 April. Vorgestern Nachmittag 12 Uhr begab sich der Großfürst Thronfolger ganz unerwartet, ohne alle weitere diplomatische Förmlichkeit, zu Sr. k. Hoh. dem Großherzog, um in eigener Person von ihm das väterliche Jawort und den Segen für seine Verbindung mit dessen Prinzessin Tochter zu erbitten. Die Scene, welcher auch die Prinzessin Marie beiwohnte, soll von der rührendsten Art gewesen seyn. Die Prinzessin empfing später als erklärte Braut Sr. kais. Hoh. des Thronfolgers die Glückwünsche Ihrer hohen Geschwister und Verwandten, und saß während der Mittagstafel, welche in dem freundlich restaurirten und im schönsten Park gelegenen großh. Jagdschlosse Kranichstein abgehalten wurde, zum erstenmal neben ihrem kaiserlichen Verlobten. _ Hannover, 14 April. In der gestrigen Sitzung der zweiten Kammer referirte der Generalsyndicus über die unter verschiedenen Benennungen, als Protestationen, Rechtsverwahrungen etc., eingegangenen Eingaben des Magistrats etc. zu Osnabrück, des Magistrats und der Stadtverordneten zu Emden (schon vom Junius v. J.), des Magistrats etc. zu Hameln, der „Wahlcorporation Neuhaus-Osten“ und der Stadt Norden, und wurde insbesondere die erste Protestation wörtlich verlesen. Auf den Antrag des Generalsyndicus ward, in der Erwägung, daß in allen diesen Eingaben Grundsätze aufgestellt und Anträge gemacht worden, über welche die Kammer sich schon verschiedentlich ausgesprochen habe, und auf deren anderweite Erörterung hineinzugehen nutzlos erschiene, und daß einige dieser Eingaben, insofern sie an die „Landesversammlung,“ an die „sogenannte Ständeversammlung“ gerichtet worden, als hierher gehörig nicht betrachtet werden können, zur Tagesordnung überzugehen, die Eingaben aber dem königlichen Cabinet abschriftlich mitzutheilen, beschlossen. (Hannov. Ztg.) _ Hannover, 15 April. Bekanntmachung. Nachdem beschlossen worden, die zu Leipzig bei Brockhaus erscheinenden „Blätter für litterarische Unterhaltung“ im hiesigen Königreiche bis auf weiteres zu verbieten, so wird solches zur allgemeinen Nachachtung bekannt gemacht, und zwar unter der Verwarnung, daß die Nichtachtung dieses Verbots, außer der Confiscation, mit einer Geldbuße von 5 Rthlrn. wird belegt werden. Hannover, 13 April 1840. Königl. hannover'sches Ministerium des Innern. J. C. v. d. Wisch. Preußen. _ Magdeburg, 8 April. Wir beeilen uns, die erfreuliche Nachricht mitzutheilen, daß mit dem Bau einer Eisenbahn von Halle über Kassel nach Lippstadt auf Staatskosten, unter der obern Leitung der hohen Postverwaltung, nunmehr sofort begonnen werden, und diese Bahn in drei Jahren vollendet seyn soll. Die allerhöchste Genehmigung ist dazu ertheilt, und sind vorläufig 10 Millionen Thaler dazu bewilligt worden. Die Leitung des Baues ist unserem trefflichen Oberingenieur und Erbauer unserer Bahn, Major Grüson, übertragen worden, der daher bereits morgen von hier abreist, um sofort die Vorarbeiten zu beginnen. (Köln. Ztg.) _ Berlin, 15 April. Ueber München werden Sie wohl bereits die Nachricht erhalten haben, daß die Herzogin von Leuchtenberg, Großfürstin Maria von Rußland, von einer Prinzessin glücklich entbunden worden. Hier ist diese Nachricht vor zwei Tagen aus Warschau eingegangen, wohin sie durch den Telegraphen von St. Petersburg gemeldet worden war. Unser König ist durch die Geburt dieser Prinzessin Urgroßvater geworden und sieht dadurch seine Familienfreuden auf seltene Weise vermehrt. Die Kaiserin von Rußland wird nun wohl unmittelbar nach völliger Wiedergenesung ihrer Tochter die Reise nach Deutschland antreten. – Wenn es sich auch nicht bestätigt, daß, wie kürzlich von der Leipziger Allgemeinen Zeitung gemeldet wurde, der Minister Frhr. v. Altenstein seine Entlassung nachgesucht, so ist es doch leider wahr, daß dieser verdiente Staatsmann seit einiger Zeit mehr kränkelt. Wer es zu würdigen weiß, welche Bedeutung für das Unterrichtswesen in Preußen die Persönlichkeit eines Mannes hat, der selbst eine hohe wissenschaftliche Illustration ist, der wird den Zeitpunkt, welcher ihn dieser Functionen enthebt, gewiß noch so fern als möglich wünschen. – Von großem Interesse und von bedeutendem historischen Werth ist eine Aeußerung des Fürsten von Metternich über den Wiener Congreß, die hieher in einem Schreiben an Hrn. Varnhagen von Ense gelangt ist, welcher die Ehre hatte, Sr. Durchl. den kürzlich erschienenen Band seiner Denkwürdigkeiten, der jene Epoche umfaßt, zu übersenden. Man hofft, daß dieses Schreiben, dessen Mittheilung, als die eines interessanten Actenstücks, die höchsten Personen hier sich erbeten hatten, auch einem größern Kreise wird zugänglich gemacht werden dürfen. Oesterreich. _ Wien, 13 April. Die in der Allg. Zeitung mitgetheilten Verhandlungen der badischen Kammern über die Strafgesetzgebung führen zu der Bemerkung, daß das österreichische, seit 1803 bestehende Strafgesetz im Vergleich mit dem neuesten badischen, sächsischen und fast allen übrigen des constitutionellen Deutschlands, bedeutend mildere Bestimmungen enthält. Während z. B. in Baden ein Alter von 12 Jahren für die Zurechnungsfähigkeit des Verbrechens angenommen ist, bestimmt das österreichische Gesetz das vollendete 14te Jahr und läßt bei zweifelhaftem Falle, ob diese Altersstufe erreicht ist, die gelindere Annahme eintreten, indem sodann die That nicht als Verbrechen, sondern nur als schwere Polizeiübertretung zugerechnet wird. Als Milderungsumstand ist sogar der Zeitraum vom 14ten bis zum zurückgelegten 20sten Lebensjahr bestimmt, wenn nicht ein besonders erschwerender Umstand bei der Zurechnung überwiegend ist. Die Todesstrafe kann daher über keinen Verbrecher verhängt werden, welcher bei Verübung eines todeswürdigen Verbrechens das 20ste Jahr noch nicht erreicht hatte. Im Punkte der Züchtigung bestimmt das sächsische Strafgesetz, daß sie schon in einem Alter von etwa

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Deutsches Textarchiv: Bereitstellung der Texttranskription. (2016-06-28T11:37:15Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 113. Augsburg, 22. April 1840, S. 0903. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_113_18400422/7>, abgerufen am 26.04.2024.